Montag, 24. September 2012

Das vorläufige Ende einer Affäre, Vatileaks XVI

In dieser Woche, Samstag , 29.9. beginnt um 9:30  der öffentliche Prozess gegen die beiden Angeklagten Gabriele und Sciarpelletti vor dem vatikanischen Gericht.
Für die- hoffentlich kompetentere, sachlichere und weniger verlogene- Berichterstattung (bezogen auf die bisherigen "Leistungen" der Journalisten) durch die Medien ist ein Presse-Pool gebildet worden.
Aber sie jammern schon wieder und munkeln, weil keine elektronischen Medien zugelassen sind, nur Vertreter der Zeitungen und da auch nur 8 fest (bei über 50 Anfragen an die Sala Stampa).  Zu den 8 gehören u.a. der Osservatore Romano, die Agentur Reuters, AFP, AP, alternierend AGI und ANSA (Italien) darüber hinaus werden ebenfalls in einem Rotationsverfahren andere Zeitungen und Agenturen zugelassen.

Der Dokumentenklau ist wieder in die Medien zurückgekehrt.
Repubblicca bringt heute bereits 2 Artikel zum Thema."Der Heilige Prozess" (Il santo processo) so überschreibt der Vaticanista des Blattes, Marco Ansaldi, launig seinen Beitrag und
 "Ein Fall ohne Präzedenz- spezielle Vorsichtsmaßnahmen im Saal"
titelt Orazio LaRocca, Kirchenhistoriker und Dozent für Kirchenrecht im selben Blatt und fährt fort:
"Es ist unzweifelhaft, daß der Hl. Stuhl will, daß die Rechte des Angeklagten respektiert werden....(...)

Ein präzedenzloser Prozess, einzig in seiner Art auch wenn vor dem Vaticanischen Tribunal schon andere Verfahren durchgeführt wurden- dieser ist anders. Noch nie wurde ein päpstlicher Kammerdiener so schwerwiegender Vergehen beschuldigt.
Auch noch in der jüngeren Vergangenheit hat die päpstliche Justiz komplizierte Fälle (z.B. Papstattentäter Ali Agca) an die italienische Gerichtsbarkeit übergeben. Dieses mal nicht.
Es sieht so aus, als wolle der Hl. Stuhl mit diesem Prozess, schnell, transparent und präzise durchgeführt, der Welt seine Rechtshoheit auch angesichts eines präzedenzlosen Falles beweisen."



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die nach der DSGVO nötige Zustimmung, dass dieser, im Falle seiner Freischaltung, auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger« Software vorgegeben ist, dass Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie diese angeben, ebenfalls gespeichert wird. Daher stimmen Sie, sofern Sie Ihre email Adresse angeben, einer Speicherung zu. Gleiches gilt für eine Anmeldung als »Follower«. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars wünschen, können Sie dies, unter Angabe des Artikels und Inhalt des Kommentars, über die Kommentarfunktion erbitten. Ihr Kommentar wird dann so bald wie möglich gelöscht.