Freitag, 20. Februar 2015

"pace e bene"

oder Kommissar Volpi hat es sich anders überlegt.

Die Veröffentlichung der durch gerichtliche Mediation erlangte Übereinkunft zwischen dem apostolischen Kommissar der FFI und der Familie Manelli und anderen,  hat Pater Fidenzio Volpi dermaßen erbost, daß er sich jetzt offiziell weigert, die von ihm eingegangenen Verpflichtungen ( Schmerzensgeldzahlung, Presseerklärung, Klarstellungen in blogs und websites) zur Wiedergutmachung eines ebenso von ihm anerkannten Tatbestandes der Verleumdung und üblen Nachrede zu erfüllen. Er wiederholt in einem mit "pace e bene" eingeleiteten Brief an die Mitglieder des FFI-Ordens sogar noch einmal seine inkriminierten Äußerungen, die nun Gegenstand der Verhandlung in einem ordentlichen und öffentlichen Prozess in Rom sein werden.
Im Übrigten stimmt nach Angaben diverser italienischer blogs  (auch priesterlicher) und websites, die Einblick in das Original der Übereinkunft hatten, seine Behauptung, es habe eine Schweigeverpflichtung über deren Inhalt gegeben, nicht.
Kommissar Volpi  kündigte nun- ganz beleidigte Unschuld- an, seinerseits die Familie Manelli verklagen zu wollen.
Wie die italienischen blogger weiter ausführen, muß der Orden der FFI seine Prozesskosten tragen- ebenso wie die Kommissionierung, die mit 5000.-€ monatlich zu Buche schlägt.
Sie spekulieren darüber, ob der Vatican ihn zu diesem letzten Schritt ermuntert habe, weil die Übereinkunft einem Schuldeingeständnis gleichkam, das es sicher unmöglich gemacht hätte, ihn weiter als apostolischen Kommissar der FFI halten zu können.
Der einzige Vorteil für die Vaticanische Hierarchie, den ein Prozesse demgegenüber haben kann-ist die voraussichtlich lange Dauer und der daraus entstehende Zeitgewinn, der eine "weiche "Lösung à la "freiwilliger Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen" der causa Volpi möglich machen würde.
Quelle: rorate caeli et al

Hier geht´s zum Original des Volpi-Rundbriefes, der mit "pace e bene"  beginnt:     klicken 
(man muß zur englischen Übersetzung etwas  herunterscrollen)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die nach der DSGVO nötige Zustimmung, dass dieser, im Falle seiner Freischaltung, auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger« Software vorgegeben ist, dass Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie diese angeben, ebenfalls gespeichert wird. Daher stimmen Sie, sofern Sie Ihre email Adresse angeben, einer Speicherung zu. Gleiches gilt für eine Anmeldung als »Follower«. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars wünschen, können Sie dies, unter Angabe des Artikels und Inhalt des Kommentars, über die Kommentarfunktion erbitten. Ihr Kommentar wird dann so bald wie möglich gelöscht.