Dienstag, 8. September 2015

Präsynodale Scharmützel, Sandro Magister


Sandro Magister schreibt heute bei www. chiesa über das "neue Hauptquartier" von La Civiltà Cattolica- der Casa Santa Marta. Hier geht´s zum Original . Klicken

"LA CIVILTÁ CATTOLICA HAT EIN NEUES HAUPTQUARTIER. IN SANTA MARTA"
"Die schreibt, was Papst Franziskus gern im Hinblick auf die Ehe täte, woran er aber durch die Synode gehindert werde.
Hatte Papst Pius XII noch selbst die Aufsicht über das Jesuiten-Magazin geführt und es auch zu einigen Artikeln inspiriert, hat Johannes XXIII diese Aufgabe dem Staatssekretariat überlassen und so machten es dann auch seine Nachfolger.
Aber bei Papst Franziskus wurde die Beziehung zur Zeitschrift wieder eine direkte. Der derzeitige Direktor von La Civiltà Cattolica, A. Spadaro,  hat eine sehr enge und vertrauliche Beziehung zu Jorge M. Bergoglio - bis zu dem Punkt, dass er "der Fürst seiner Interviewer und Interpreten" genannt wird.
Alles, was La Civiltà also über die Synode schreibt, kann im Prinzip zu ihm oder zu Papst Franziskus zurück verfolgt werden.

Und tatsächlich tendiert alles, was in La Civiltà Cattolica veröffentlicht wird, zur Anpassung der Lehre an die "pastoralen Erfordernisse der Zeit." (.....es folgen Beispiele aus den letzten Heften)

Und Sandro Magister veröffentlicht einen Brief von Professor C. Brugger, der einem Beitrag von Msgr. Spadaro über das Konzil von Trient in der Zeitschrift widerspricht, in dem auch behauptet wird, das Konzil habe eine zweite Ehe erlaubt.

                  "ABER DAS KANN DIE KATHOLISCHE KIRCHE NICHT TUN"

 E. Christian Brugger

"Lieber Erzbischof,
die kommende Versammlung der Bischofssynode vorwegnehmend, schreibe ich Ihnen, um zu einem umstrittenen Punkt, der die Lehre des Konzils von Trient zur Lehre der Unauslöslichkeit der Ehe betrifft, Stellung zu nehmen.

Einige argumentieren, daß die Katholische Kirche eine begrenzte Scheidungspraxis und Wiederverheiratung akzeptieren könne-die der orthodoxen Praxis der "oikonomia" ähnlich ist, und das könne sie tun, ohne die Katholische Doktrin der Unauflöslichkeit der Ehe zu leugnen.
Sie argumentieren, daß das Konzil von Trient in einem seiner Kanons (Canon 7)  zur Unauflöslichkeit der Ehe ausdrücklich gelehrt habe, daß die griechische Praxis nicht falsch sei und das Konzil so der Pastoral die Möglichkeit eines pastoralen Kompromisses ermöglicht habe, einigen eine zweite Ehe zu erlauben, auch wenn der Partner aus der ersten Ehe noch lebt.

Diese Ansicht mißversteht die Katholische Lehre der Unauflöslichkeit und fehlinterpretiert auf üble Weise die Ziele des Konzils von Trient.

Im August 1563 genehmigte das Konzil durch eine Petition der Delegation der Republik Venedig, über die jüngste Formulierung des Kanons zu sprechen, die jeden direkt verurteilte, der sagte, da die Ehe auf Grund von Ehebruch geschieden werden könne.




Die venezianischen Gesandten erklärten, daß in bestimmten Gebieten unter venezianischer politischer Jurisdiktion die Mehrheit der Bewohner griechische Christen seien, die in einzigartiger aber zerbrechlicher Einheit mit der Römischen Kirche lebten.
Die Venezianische Regierung erlaubte den griechischen Erzpriestern, begrenzt Herrschaft über den griechischen Klerus und die Liturgie auszuüben, während das Volk der lockeren Jurisdiktion der von Rom ernannten Bischöfe unterlag und das auch sporadisch bekennen mußte.
Während sie gehorsame Untertanen Roms waren, haben sie den sehr alten Ritus ihrer Väter, die ihnen erlaubte, eine ehebrecherische Frau zu entlassen und eine andere zu heiraten, beibehalten, eine Tradition, die der Römischen Kirche bekannt war und von ihr toleriert wurde.

Jetzt ein Anathema dazu auszusprechen, würde die Last der Griechen vermehren, sie verwirren und ihre Rebellion gegen Rom anheizen. Die Delegation trat beim Konzil dafür ein, die Sprache des Kanons zu mäßigen, um den Griechen zu ersparen, unter das Anathema zu fallen.

Als Antwort darauf nahm das Konzil eine revidierte Fassung von Canon 7 an.
Der liest sich so:
"Wenn jemand sagt, die Kirche irrt, wenn sie lehrte und lehrt, dass in Übereinstimmung mit der evangelischen und apostolischen Lehre der Ehebund auch auf Grund des Ehebruchs eines der Ehepartner nicht aufgelöst werden kann, und daß keiner der beiden, auch der Unschuldige, der keinen Grund zum Ehebruch gab, eine zweite Ehe eingehen kann, während der andere Partner noch lebt und daß der Ehebruch begeht, der eine ehebrecherische Ehefrau entläßt und eine andere heiratet und daß sie, die einen ehebrecherischen Ehemann entläßt und einen anderen heiratet, Ehebruch begeht-.  er sei Anathema.

Wir sehen, daß Trient eine indirekte Formulierung des Kanons annahm. Anstatt jeden zu verdammen, der sagte, daß die Ehe auch in Fällen des Ehebruchs unauflöslich ist, verdammt es jeden, der sagt "die Kirche irrt, wenn sie lehrte und lehrt, daß die Ehe in Fällen von Ehebruch unauflöslich ist."

Die Hinwendung  zu einer indirekten Formulierung hat über die Jahrhunderte viel Streit über die genaue Bedeutung des Kanons hervorgerufen. Ich möchte gern einige Einsichten anbieten, die ich während meiner Forschungsarbeit gewonnen und in meinem demächst zur Veröffentichung anstehenden Buch "Bis dass der Tod uns scheidet. Die Unauflöslichkeit der Ehe und das Konzil von Trient"  verarbeitet habe.
Das Konzil von Trient lehrt, daß die Kirche unfehlar ist, wenn sie lehrt und lehrte, daß die Ehe in Fällen von Ehebruch unauflöslich ist,
Das bedeutet, daß die Lehre der Katholischen Kirche mit Sicherheit richtig ist.
Die Folgerungen daraus war für die griechische Praxis sehr wichtig.
Ehebruch war der Hauptgrund, den sowohl Protestanten als auch Griechen in der Zeit von Trient angaben, um eine Scheidung zu rechtfertigen und erneut zu heiraten ( Ehebruch wurde im 16. Jahrhundert allgemein als die Übersetzung des griechischen Worte "porneia"- gesehen, die Matthäus als Ausnahme akzeptiert , "außer in Fällen von Ehebruch" Matth. 5, 32 und 19,19)
In der Lehre der Unfehlbarkeit der Kirche sagt Kanon 7, daß Matthäus nicht eine wirkliche Ausnahme von der Unauflöslichkeit der Ehe zuläßt. Die klare Folge für die Protestanten und Griechen gleichermaßen ist die, daß Matthäus nicht eine wirkliche Ausnhamen lehrt und die Unauflöslichkeit der vollzogenen christlichen Ehe absolut ist.

Diese Schlussfolgerung wird durch die Tatsache untermauert, daß die Einführung der doktrinalen Instruktion in die Doctrina, die den dogmatischen Kanons unmittelbare vorhergehen, das Konzil zweimal den unauflöslichen Charakte der Ehe eine Wahrheit göttlicher offenabrung ist. Weil das Ziel derUnauflöslichekeit in den Doctrina nicht auf Fälle von Ehebruch spezifiziert wird oder irgendwelche anderen Umstände, sondern in allgemeiner Weise gelehrt wird, wissen wir, daß Trient beabsichtigte, sich auf die abslute Unauflöslichkeit zu beziehen .
Was aber konzedierte Kanon 7  dann dadurch, daß die indirekte Form gewählt wurde?
Um das u beantworten, müssen wir näher auf die Bitte der venezianischen Delegation schauen,

Daraus folgt dieses:

1, Als die Venezianer, die Katholiken waren, Kontrolle  über beträchtliche Länderein bekamen, waren die Menschen dort Griechisch-Orthodox und praktizierten die Scheidung und Wiederverheiratung

2. Die vom Papst ernannten Bischöfe wurden eingesetzt, um diese Kirchen zu leiten.
3. Die griechischen Priester und das Volk akzeptierten den päpstlichen Primat und die Bischöfe

4. Einige dieser Menschen gaben die Praxis der Scheidung und Wiederverheiratung nicht auf

5. Die Bischöfe tolerierten diese Praxis.

Zeigt das nicht, daß die Katholische Kirche Scheidung und Wiederverheiratung als möglich zuläßt und das die Ehe auflösbar sit?
Nein.
Die Art wie das Konzil die Wahrheit  der katholischen Lehre definierte und große Mühe darauf verwendete, das in den Doctrina, Kanon 5 und Kanon 7 festzulegen, macht klar, daß das Konzil die Wahrheit der für die griechische Praxis nötigen Voraussetzunge nicht akzeptierte und so die Praxis nicht als gesund erlaubte.

Hätte das Konzil die direkte Formulierung beibehalten, wäre das Anathema unausweichlich gewesen und die Toleranz beendet. Die Antragsteller sagten, das zu tun, würde damit enden, daß diese Christen die päpstliche Autorität nicht mehr anerkennen würden. So, indem sie der indirekten Formulierung zustimmten, akzepierte das Konzil  Scheidung und Wiederverheiratung innerhalb dieser speziellen Kirchen-die nur unzureichend mit der katholischen Kirche vereinigt waren.
Was Trient aber dennoch klar machte, ist, daß die Katholische Kirche bei manchen ihrer Mitglieder Scheidung und Widerverheiratung akzpetieren kann, die nicht an die Unaufköslichkeit der Ehe glauben,

Zeigt das nicht -wie Walter Kasper glaubt- ,daß die Katholische Kirche ein ähnliches pastorales Prinzip annehmen kann wie die "oikonomia", bei der in der Ökonomie der Erlösung die Kirche Gatten in vollzogner Ehe erlaubt, sich scheiden zu lassen und erneut zu heiraten, um sie zu begleiten, wenn sie positiv auf das Leben zugehen, und das ohne die Unaufslöslichkeit der Ehe zu leugnen?
Nein!
Alles was es zeigt, ist daß einige Partikularkirchen nur in teillweiser, nicht voller Kommunion mit der Kirche sein können und daß die Kataaholische Kirche diese Kommunion begrüßte kann, auch wenn  Restschismen vorhanden sind.

Das Konzil von Florenz (1445) bei dem eine kurzlebigen Wiedervereinigung mit den Griechen stattfand, hat eine Lösung gefunden, die die von Trient vorwegnahm.
Die Väter in Florenz kannten die Griechische Scheidungspraxis. Aber sie verlangten  als Voraussetzung für die Wiedervereinigung nicht, daß sie die römisch Katholiche Lehre zur Ehe annehmen mußten. Die Konzilsväter von Trient glaubten, daß die Bischöfe der griechischen Kirchen ihren Glauben an den Primat des Papstes bekannten, erlaubten aber weiter Scheidung und Wiederverheiratung , die Katholische Kirche konnte die verbesserten Beziehungen begrüßen,  auch wenn die Kommunion mit diesen besonderen Kirchen unvollendet blieb.

Der Vorschlag aber, die "oikonomia" zu akzeptieren, würde bedeuten, daß die Katholische Kirche selbst eine Praxis annehmen könnte, die die Falschheit ihres Glaubens an die göttliche offenbarte, absolute Unauflöslichkeit der Ehe voraussetzt.. Das kann die Katholische Kirche nicht tun.

Vatican II hat einen ähnlicnen Standpunkt eingenommen, als die Ökumene angesprochen wurde. Man konzentrierte sich nicht auf die Elementen der Uneinigkeit zwischen Katholiken und Orthodoxen, sondern auf die Elemente verbliebener Gemeinsamkeit. Man benannte die Orthodoxen des Ostens als richtige Kirchen, mit richtigen Sakramenten und Heiligen Orden. Man vermied Aussagen über die Fehler der östlichen Positionen, die die Einheit störten.
Daß diese Fehler nicht benannt wurden, heißt nicht, daß VaticanII bedeutet, daß die Katholische Kirche glaubt, daß diese Positionen nicht falsch seien und die auf ihnen gegründete Praxis der moralischen Ordnung widerspricht. Es bedeutet, daß Glaube und Praxis auf Teilgebieten zusammenpassen.
Es bedeutet,daß die Katholische Kirche und die Orthodoxe Kirche nicht ganz getrennt sind.

Papst Pauls VI Akt der Aufhebung des Anathemas gegen die Orthodoxe Kirche von Konstaninopel im Jahr 1965 hatte die gleiche Bedetung wie die Entscheidung des Konzils von Trient, das Anathema von Kanon 7 nicht auszusprechen;. In keinem der beiden Fälle bedeutete das, zu behaupten, daß alle Hindernisse zur vollen Kommunion beseitigt waren. Dennoch zeigten beide, daß es eine wahre, wenn auch unvollkommene Kommunion gibt.

Welche pastorale Lösung die Kirche auch für die globale Krise der geschiedenen und wiederverheirateten Katholiken annehmen wird,  sie kann dem griechisch-orthodoxen Prinzip der "oikonomia" nicht zustimmen oder irgendeiner anderen Form von Scheidung und Wiederverheiratung, ohne der Lehre Jesu- vom Konzil zu Trient bestätigt-,untreu zu werden: daß eine vollzogene sakramentale Ehe absolut unauflöslich ist."



Faithfully yours in Jesus,

E. Christian Brugger
J. Francis Cardinal Stafford Chair of Moral Theology
St. John Vianney Theological Seminary
Denver, Colorado

Quelle: www.chiesa, Sandro Magister, E.Chr. Brugger

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