Freitag, 22. Januar 2016

Reformen, die zum Chaos führen. Die Diözesangerichte & das motu proprio


A.Schwibach drückt es in einem Kommentar bei Twitter so aus: "inkompetente Reformen führen ins Chaos."
Das zeigt sich gerade in Italien, wo das Motu Proprio und die Implementierung der Diözesangerichte ins Leere läuft.
Sandro Magister hat bei Settimo Cielo einen Beitrag dazu verfaßt:  klicken

            "TRIBUNALE VOM SCHLECHTEN ZUM SCHLECHTEREN"
NACH DEM PÄPSTLICHEN RESKRIPT DER RUNDBRIEF VON GALANTINO

"In Italien gibt es keinen Frieden um die regionalen Kirchengerichte, die sich mit den Eheannullierungsfällen beschäftigen. Nach einem päpstlichen Reskript, das ihre Abwicklung anordnete, folgte jetzt ein Rundbrief des Sekretärs der Italienischen Bischofskonferenz, Nunzio Galantino,  der diese Abwicklung als bereits bestehende Tatsache wiedergibt, noch bevor die Diözesangerichte, die sie ersetzen sollen, das Licht der Welt erblickt haben.
Hier der Rundbrief :   "Reverendissimo Monsignore…"
Er trägt das Datum vom 17. Dezember und ist an die juristischen Vertreter der regionalen Kirchengerichte gerichtet. Er ist ebenso kurz wie konfus. Die von Galantino bezeichneten "Festpunkte" sind z.B. wackeliger denn je. Man liest dort, daß man für die Ersetzung des Personals der in Auflösung befindlichen Gerichte sorgen solle (wo? wann? wie?) und das so, daß die Prozesse "gratis sind" (anstatt halb-gratis wie bisher, aber mit jenen neuen Auszahlungen von Seiten der CEI zur Kompensation für die Richter und Anwälte. Und wie? Ab wann?)
Diese souverän herrschende Konfusion haben die Bischöfe der lombardischen Bischofskonferenz begriffen, wie sie am 15. Januar am Ende ihrer Wintersitzung bekannt gaben:
"Das Hauptthema auf der Tagesordnung war die Beschäftigung mit dem Inkrafttreten des Motu Proprio  "Mitis iudex Dominus Jesus" von Papst Franziskus.

Msgr. Paolo Bianchi, juristischer Vertreter des regionalen lombardischen Kirchentribunals, hat die Konfrontation angeführt, die sich mit den Konsequenzen des Motu Proprio für die juristischen Institutionen der Kirche und die laufenden Prozeduren und Prozesse beschäftigt.
Die Bischöfe der lombardischen Diözesen haben am Ende dieser Debatte beschlossen, "an den regionalen Kirchengerichten festzuhalten, um sie im Licht und in Erwartung neuer Anordnungen zu stabilisieren."

Das selbe haben auch die Bischöfe der Marken entschieden, die in einem Kommuniqué vom 20. Januar wissen ließen: "zur Stunde sind die regionalen Kirchengerichte, die zur Zeit noch regulär arbeiten,  in Erwartung weitergehender Informationen von Seiten des Hl. Stuhls"
Also keine diözesanen Tribunale in der Lombardei und in den Marken, aber alles noch bei den betreffenden Regionaltribunalen, die nach Galantino bereits ihren  letzten Atemzug getan haben sollten.

Um diesen Zustand der Unordnung zu bewerten, müssen wir das Wort noch einmal dem Kirchenrechtler Guido Ferro Canale überlassen, der sich bereits auf brillante Weise unter dem Titel: "Die Reform, die droht mitsamt dem Dock unterzugehen" zu diesem Thema geäußert hat. klicken


                   "DIE WEIDEN BRENNEN UND SIE NENNEN DAS PASTORAL"
von Guido Ferro Canale
In der Frage der jüngsten aber bereits zerschlissenen Reform der Eheannullierungsprozesse sieht man heute, nach den Querelen zwischen Kardinal Francesco Coccopalmero und Msgr. Pio V. Pinto über das mehr oder weniger Überleben der kirchlichen Regionaltribunale in Italien im Vatican, eine Stellungnahme der Italienischen Bischofskonferenz -in Person ihres Sekretärs Nunzio Galantino. Er gibt der Befürchtung Recht, daß Italien sich ohne regulär arbeitende Kirchenrichter wiederfinden könnte.
Das päpstliche Reskript vom 7. Dezember - dem Vorabend des Inkrafttretens der neuen Normen- hat erklärt, daß diese Normen "die vorhergehenden außer in Ausnahmeregelungen außer Kraft setzen - einschließlich der Gesetze zur Gründung der regionalen italienischen Gerichte. Es schien darum zu gehen, ihr Überleben - mit Ausnahme ihrer exklusive Kompetenz neben den diözesanen Gerichten zu ermöglichen, die man nach und nach einrichten würde.
Diese Ansicht teilt Msgr. Galantino nicht, der praktisch die Alternative "oder Ausnahmeregelungen" gestrichen hat. Ihm zufolge habe das Reskript von Papst Franziskus festgelegt, daß das Motu Proprio "Qua cura " von Pius XI - das die regionalen Gerichte in Italien begründete "einfach abgeschafft" wurde.

Wenn das aber wahr ist, können die bestehenden Gerichte keine Fälle mehr annehmen. Und es ist auch äußerst fraglich, ob sie in den bereits anhängigen Fällen entscheiden können, weil der Codex des Kanonischen Rechts nichts für diesen Fall vorgesehen hat und wie das Gericht beschaffen sein müßte.

Ein Richter, der - sagen wir - vom Patriarchen von Venedig nominiert wurde, hat seit dem 8. Dezember 2015 - seit dem Inkrafttreten der neuen Norm - keine Kompetenz mehr, über Fälle anderer Diözesen zu entscheiden, weil das Päpstliche Gesetz nicht mehr gilt, nach dem der Patriarch auch Richter für andere Sitze ernennen konnte. (...)
Also ist es sehr wahrscheinlich, daß die Urteile der regionalen Kirchengerichte, die nach dem 8. Dezember gefällt wurden, nichtig sind. Weil sie von Unbefugten ausgesprochen wurden.
Immer nach dem Rundbrief von Msgr. Galantino - sollte jeder Bischof deshalb ein Diözesangericht einrichten oder sich mit anderen Bischöfen zusammen tun, um ein interdiözesanes Gericht zu gründen.
Es würde sich aber immer um Institutionen "ex novo" handeln, und deshalb hat das Regionale Lombardische Gericht - trotz des Kommuniqués der Bischöfe der Region - nicht überlebt und wird auch nicht wieder auferstehen. So sieht es ein formales Dekret des Apostolischen Sitzes vor. Und so auch für die regionalen Gerichte der Marken.
Wenn ich richtig informiert bin, hat noch kein einziger Bischof in Italien ein Diözesangericht installiert.

Resultat? Man weiß nicht, ob ein jetzt gesprochenes Urteil ein wirkliches Urteil sein wird. Man weiß nicht, wer in den laufenden Prozessen das Urteil sprechen soll, man weiß nicht, wo man die neuen beginnen soll.

Der erstgenannte Zweifel wird schnell die Aufmerksamkeit der staatlichen Richter erregen, die ohne die zivilen Auswirkungen der Nichtigkeitsurteile der kanonischen Ehe zu kennen, gehalten sind, zu akzeptieren, daß sie von "kompetenten Kirchengerichten" gefällt wurden, ohne an eine Bestätigung durch die Autorität der Apostolischen Signatura gebunden zu sein.

Die Gefahr besteht, daß es zu einer Welle konkreter negativer Urteilssprüche kommt, angesichts der Feindseligkeit italienischer Magistrate gegen jede Form der Konkurrenz.

An diesem Punkt hat nur das Vaticanische Dikasterium, das bisher der große Abwesende in diesem Streit war, die Autorität die Interpretation Galantinos zu dementieren. Und das ist das Oberste Gericht der Apostolischen Signatur.

An ihm ist es, über die rechte Ausübung der Justiz zu wachen und Kraft des Konkordats zu verifizieren, daß die Urteile nach Prüfung durch italienische Richter alle Bedingungen des italienischen Rechts erfüllen.
Ob die Signatur allmählich begreift, daß die "pastoralen" Absichten der Reform, nicht dazu verpflichten alle Weiden zu verbrennen, bevor es neue gibt?"

Quelle: Settimo Cielo, Sandro Magister, Guido Canale



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die nach der DSGVO nötige Zustimmung, dass dieser, im Falle seiner Freischaltung, auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger« Software vorgegeben ist, dass Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie diese angeben, ebenfalls gespeichert wird. Daher stimmen Sie, sofern Sie Ihre email Adresse angeben, einer Speicherung zu. Gleiches gilt für eine Anmeldung als »Follower«. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars wünschen, können Sie dies, unter Angabe des Artikels und Inhalt des Kommentars, über die Kommentarfunktion erbitten. Ihr Kommentar wird dann so bald wie möglich gelöscht.