Samstag, 9. Juli 2016

EIn Urteil und viele Fragen....

Walter Cremona drückt bei  La Nuova Bussola Quotidiana seine Bedenken über das Vatileaks-Urteil aus und begründet sie. Der Freispruch der Herren Nuzzi und Fittipaldi ist sicher negativ zu bewerten, schon allein weil Nuzzi Wiederholungstäter ist, der eine noch unaufgeklärte, unrühmliche Rolle im Vatileaks-I Fall gespielt hat. Hier geht´s zum Original: klicken

"VATILEAKS, EIN URTEIL UND SO VIELE FRAGEN"

"Der Tenor des Urteils des Vaticanischen Tribunals im Fall Vatileaks, das in vollem Umfang im Osservatore Romano veröffentlicht wurde, stellt fest, daß ein einzige Verbrechen begangen worden ist: die Verbreitung von Dokumenten, die geheim bleiben sollten- und zwar nur von zwei Personen, Msgr. Angelo L.Valleja Balda und Francesca I. Chaouqui, die deswegen verurteilt wurden.
Die Journalisten Emiliano Fittipaldi und Gianluigi Nuzzi wurden für nicht verantwortlich angesehen, weil für sie die Nichtzuständigkeit des Gerichtes festgestellt wurde.
So liest es sich: "Es hat sich erst im Verlauf der Verhandlung gezeigt, daß die gegen diese Angeklagten erhobenen Vorwürfe außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereiches des Gerichtes lagen."

Die Urteilsbegründung enthält aber auch die Berufung auf die "Freiheit der Meinungsäußerung" und die "Pressefreiheit": der erste Zweifel, der sich meldet, ist, wie dieses Sich-Berufen mit der Nichtzuständigkeit der Jurisdiktion zusammenhängt, die einen nachteiligen.und bindenden Charakter hat. Mit anderen Worten: wenn das Vaticanische Tribunal bekräftigt, sich nicht für die Positionen der beiden Journalisten interessieren zu können, weil der ihnen gemachte Vorwurf außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereiches liegt, wie ist dann eine so eindrucksvolle Bekräftigung der Pressefreiheit, die ausdrücklich in der Urteilsbegründung betont wird. zu erklären?
Die festgestellte Nichtzuständigkeit hätte nicht erst vor dem Hauptteil des Prozesses zum
Einhalten führen dürfen- wenn nicht...... 

Zu dieser ersten Verblüffung kommt eine weiterewenn der Priester und die Ex-Beraterin für die Verletzung und die Verbreitung von Amtsgeheimnissen verurteilt wurden, Nuzzi und Fittipaldi Empfänger dessen waren, was aus den verletzten Geheimnissen stammte, sind sie nicht der Mittäterschaft schuldig?
Dazu präzisiert die Urteilsbegründung: "daß diese Beschuldigten -im Sinne des Strafrechtes- nicht , die Qualifizierung als Amtsträger haben und deshalb nicht gleichgestellt sind.
Artikel 116 des vaticanischen Strafgesetzkodex straft solche Angeklagten nur, wenn das Vatican-Gericht nach den Vaticanischen Normen zuständig ist- die Zweifel werden größer.
a) weil das eine Wertung des Verdienstes ist, die die Anwendung der Rechtsprechung voraussetzt, aber wie ist das möglich, wenn diese Jurisdiktion ausgeschlossen ist?
b) man kann Mittäter eines Amtsinhabers sein, auch wenn man selbst diese Qualifikation nicht besitzt. 
Beispiel: nur ein Amtsinhaber kann einen Amtsmißbrauch begehen. Wenn also X , der diese Qualifikation nicht hat, wissentlich mit einem Amtsinhaber zusammenarbeitet, um ihn mit einer Person zusammentreffen zu lassen, die gezwungen wird, dem Amtsinhaber einen Vorteil zu verschaffen, will man dann behaupten, daß X unschuldig ist, nur weil er kein Amtsinhaber ist?
c) Die Pressefreiheit und die Meinungsfreiheit sind nicht unbegrenzt. In der Urteilsbegründung wurde die aber in vollem Umfang anerkannt, obwohl das, was sie verbreitet haben, aus einer strafbaren Handlung stammt, für die die Verantwortlichen verurteilt werden, Ist das logisch? 
d) Pressefreiheit und Meinungsfreiheit -präzisiert die Urteilsbegründung- leiten sich direkt aus dem Göttlichen Recht ab.
Abgesehen vom Momentum des Verdienstes, scheint es, daß auf diese Weise die Differenzierung die der Hl.Thomas zwischen Göttlichem Recht, Naturrecht und positivem Recht macht, als überholt betrachtet wird, angesichts der Verwirrung zwischen den verschiedenen Ebenen des Urteils.





Wir wären glücklich, Antworten auf diese Fragen zu bekommen, In der Zwischenzeit ist es legitim, eine Bilanz für den gestern zuende gagangenen Prozess zu ziehen. 
1. Nach den Anfangserklärungen, hätte er vor Beginn des Jubiläumsjahres der Barmherzigkeit enden sollen, hat aber noch mehr als die Hälfte dieses Jahres gedauert. 
2. Fittipaldi und Nuzzi hätten sich keinen besseren Platz wünschen können. sie haben monatelang als Opfer der Neo-Inquisition des Vaticans gelebt und das war eine wirkungsvolle Gratiswerbung für ihre Bücher.
3. Das Bild einer Kirche wurde verbreitet, die mit Ausnahme des Papstes, sich mit allen Kräften gegen jede Transparenz in ihrem Inneren wehrt.
Die gestrige Ausgabe des "Corriere della sera" hatte leichtes Spiel, weiterhin zu behaupten, es habe sich um einen Prozess gegen die Pressefreiheit gehandelt."

Der Ausgang erlaubt durch den Wortlaut der Urteilsverkündung- den beiden Journalisten sich direkt als Paladine der inneren Säuberung der Kirche zu gerieren, wie sie so oft erklärt haben- und das ist bis gestern wiederholt worden, ohne daß irgendwer dazu den Auftrag erteilt hätte.
Es ist eine seltsame Säuberung, die Dokumente benutzt, die hätten geheim bleiben sollen- so sehr, daß zwei Personen dafür verurteilt wurden, die sie verbreitet zu haben, und die als Belohnung zwar keine Haushaltshilfe erhielten sondern beträchtliche Einnahmen durch den Verkauf ihrer Bücher.
4. Nicht nur die Paladine der Säuberung, sondern auch reine Exegeten des Willens des Papstes mit dem Wiedervorlegen der Dialektik zwischen einem Pontifex, der Transparenz will und einer Kurie die  ihn daran hindert. 
Und so lenkt das, außer einer ungerechten Verallgemeinerung des Negativen auf alle, die für die Kirche arbeiten, die Sympathie der Welt auf den Vatican für dessen  Respekt vor der Meinungsfreiheit, die den Schutz aller sakrosankten Reservierung der Akten der Kirche, die nicht verbreitet werden sollen verloren gehen ließ.

Von Anfang an hat das Geschehen eine fragwürdige Leitung gezeigt, Formal kann man das Fehlen der Jurisdiktion am Ende eines Prozesses festhalten, die schon am Anfang hätte festgestellt werden müssen. Bei Prozesseröffnung  hat das Gericht den Angeklagten untersagt, von Anwälten verteidigt zu werden, die nicht in der speziellen Liste des Vaticans registriert sind.
Die Richter hatten die Möglichkeit, von dieser Ausnahme abzuweichen, und Rechtsanwälte zuzulassen, die rechtmäßig in Italien praktizieren, aber sie haben dieses Ermessen nicht genutzt.
Das ist kein formalistisches Detail: die Außenansicht  war die, die Verteidigung zu beschränken und einen "mittelalterlichen Prozess" zu führen (Definition Nuzzis).   

Um welchen Schluss zu ziehen? Wenn die Straftaten, die dem Vaticanischen Tribunal vorgelegt werden sollten, wegen der Rechtsstruktur des Hl. Stuhls "entlastet" wurden und das Berufsprofil von den Richtern keine besondere Sorgfalt erfordert? Aber wenn, wie es dann geschah- das Niveau des Engagements steigt , werden Untersuchungen und Prozesse zu Episoden der Geldwäsche nötig, die zur kürzlichen Einführung dieses Tatbestandes in das Strafgesetzbuch des Vaticans motiviert haben.  Das Risiko neuer "Unfälle" steigt. Nichts wird improvisiert, auch nicht die Arbeit der Staatsanwaltschaft oder der Richter (die Performance der Parlamentsmitglieder und italienischen Richter beweist das Gegenteil): sie sind beauftragt, diese Professionalität  und dieses Engagement zu zeigen, aus denen sie Kompetenz und Erfahrung sammeln können.

Falsche Entscheidungen- die neben einem großen medialen Werbeeffektes- z.B. von einem Gericht oder einer internationalen Finanzkonferenz zensiert werden könnten. Mit welchen Konsequenzen für den Hl. Stuhl? Es gibt einige nicht beruhigende Präzedenzfälle: im Januar 2013 hat die Banca d´Italia die Kreditkarten, die im Vatican im Umlauf waren, blockiert, niemand konnte auch nur einen Euro aus den Bankautomaten bekommen: ein Beweis dafür, daß Glaubwürdigkeit nicht sekundär ist. Einige Gegenmaßnahmen schaden da nicht, um zu vermeiden, daß sich externen Kräften Gelegenheiten zu unrechtmäßigen Einmischungen im Hl. Stuhl bieten.

Quelle: La Nuova Bussola Quotidiana, W. Cremona



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