Freitag, 3. Februar 2017

Roberto de Mattei: ein gewalttätiger Papst?

Bei Corrispondenza Romana faßt Roberto de Mattei die Ereignisse und päpstlichen Entscheidungen der letzten Zeit zusammen und sein Ergebnis ist für einen Stellvertreter Christi auf Erden nicht schmeichelhaft,
Hier geht´s  zum Original:  klicken 

                "EIN GEWALTTÄTIGER PAPST?"
von Roberto de Mattei

"Gegen Beweise kann man wenig argumentieren, die ausgestreckte Hand Papa Bergoglios in der Konfrontation mit der FSSPX und die gleiche Hand, die in diesen Tagen auf den Malteser Orden und die FFI herabfällt.

Die Ereignisse um den Malteser Orden sind durch die bedingungslose Unterwerfung des Großmeisters und die Rückkehr Albrecht von Boeselagers und der mächtigen deutschen Gruppe. die er repräsentiert, an die Macht, beendet worden,

Dieses Ereignis wurde mit folgenden Worten von Riccardo Cascioli in LaNuovaBussolaQuotidiana zusammen gefaßt: "der für das moralische Wegdriften des Ordens Verantwortliche ist rehabilitiert worden und der, der versuchte, das zu verhindern, wurde nach Hause geschickt."

Das ist unter voller Mißachtung der Souveränität des Ordens passiert, wie aus dem Brief hervorgeht,
den Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin im Namen des Papstes am 25. Januar an den Souveränen Rat des Ordens geschickt hat, mit dem der Hl. Stuhl de facto den Orden kommissioniert hat.

Es wäre logisch, daß die anderen 100 Staaten, die diplomatische Beziehungen zum Malteser Orden unterhalten, ihre Botschafter abziehen, weil ab jetzt die Beziehungen direkt mit dem Vatican unterhalten werden können, von dem der Orden jetzt völlig abhängig ist.

Die Mißachtung, die Papst Franziskus dem Gesetz erweist, erstreckt sich auch auf das Internationale Recht und das italienische Zivilrecht.

Ein mit Zustimmung des Papstes an die Kongregation für das geweihte Leben gerichtetes Dekret, erlegt Pater Stefano Maria Manelli, dem Superior der FFI auf, weder mit den Informationsmedien zu kommunizieren,  noch in der Öffentlichkeit zu erscheinen, an keiner Initiative und an keinem Treffen welcher Art auch immer teilzunehmen und außerdem "innerhalb von 15 Tagen das Vermögen, das wirtschaftliche Erbe und jede andere Summ, über die er verfügt, den einzelnen Instituten voll zur Verfügung zu stellen" das heißt, alle Aktiva des Ordens der Ordenskongregation zu übergeben, die er - wie vom  Appellationsgericht auf dem Avellino anerkannt wurde- aber nicht hat, weil sie legal vom Italienischen Staat anerkannten Assoziationen gehören,

In "2017 in der Kirche der Barmherzigkeit" kommentiert Marco Tosatti " fehlen nur noch die Teile von Tauen und die Eisenmaske und der Katalog wäre vollständig."

Als wenn das nicht genügte, hat Msgr. Ramon C. Arguelles, Erzbischof von Lipa auf den Philippinen aus einem Comuniqué der Sala Stampa des Vaticans von seiner Entlassung erfahren.

Man kennt die Gründe für dieses Vorgehen nicht, aber man kann sie sich vorstellen: Msgr. Arguelles hat kanonisch eine Vereinigung anerkannt, gebildet von einer Gruppe von Exseminaristen der FFI , die ihren Orden verlassen hatten, um in voller Freiheit und Unabhängigkeit studieren und sich auf das Priesteramt vorbereiten zu können.
Das ist eine Schuld, die unverzeihlich zu sein scheint.

Hier erhebt sich die Frage, ob Papst Franziskus nicht ein gewalttätiger Papst ist, im wohlverstandenen Sinne dieses Wortes. Die  Gewalt ist nicht die blutig ausgeübte Kraft, sondern die Kraft die auf illegitime Weise eingesetzt wird, um unter Mißachtung des Rechts, das eigene Ziel zu erreichen.
Der Wunsch von Msgr. Fellay die kanonische Stellung der FSSPX durch eine Übereinkunft zu regeln, die auf keine Weise die Identität seines Institutes verletzt, ist sicher zu respektieren, aber man muß sich fragen: ist es opportun sich unter den juristischen Schirm Roms zu begeben- besonders in dem Augenblick, in dem das Recht ignoriert oder direkt als Mittel benutzt wird, um die zu strafen, die dem Glauben und der katholischen Moral treu bleiben wollen?"
Quelle: Roberto de Mattei, Corrispondenza Romana

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die nach der DSGVO nötige Zustimmung, dass dieser, im Falle seiner Freischaltung, auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger« Software vorgegeben ist, dass Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie diese angeben, ebenfalls gespeichert wird. Daher stimmen Sie, sofern Sie Ihre email Adresse angeben, einer Speicherung zu. Gleiches gilt für eine Anmeldung als »Follower«. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars wünschen, können Sie dies, unter Angabe des Artikels und Inhalt des Kommentars, über die Kommentarfunktion erbitten. Ihr Kommentar wird dann so bald wie möglich gelöscht.