Donnerstag, 27. Dezember 2018

M. Tosatti: "Das Ende von Ecclesia Dei & die verzögerte Veröffentlichung des entsprechenden motu proprio".

Marco Tosatti kommentiert bei Stilum Curiae ein vor der Veröffentlichung stehendes motu proprio zur künftigen Gestaltung der bisherigen unabhängigen Kommission "Ecclesia Dei" -
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"ECCLESIA DEI : DAS MOTU PROPRIO IST FERTIG. DIE KOMMISSION WIRD EIN "AMT FÜR DEN GLAUBEN."

"Das Motu Proprio das das Ende Ecclesia Die als unabhängige Kommission und ihre Integration als Amt für den Glauben in die Glaubenkongregation- vom Pontifex unterschrieben- hätte am vergangenen Donnerstag veröffentlicht werden sollen. Wir kennen die Gründe nicht, aus denen das Dokument noch nicht publiziert wurde.

Es ist ein Text im juristischen Stil, ziemlich kurz, in dem gesagt wird, daß die pastorale Problematik die mit der Feier des Vetus Ordo verbunden war und die vor 30 Jahren zur Gründung von Ecclesia Die führte, nicht mehr besteht und deshalb die Kommission in ihrer aktuellen Form keine Existenzberechtigung mehr hat.

Erinnern wir uns, daß das Motu Proprio von Johannes Paul II vom 2. Juli 1988 als Reaktion auf die Weihe von vier Bischöfen durch Msgr. Marcel Lefebvre entstand. Einige seiner Anordnungen und Funktionen sind 2009 von Benedikt XVI geändert worden. Das Dokument Johannes Pauls II gab der Kommission das Recht, "jedem, der um die Erlaubnis bat, das Römische Missale in einer typischen Ausgabe von 1962 zu benutzen, diese zu gewähren -und das nach den Regeln, die im Dezember 1986 von der aus diesem Grund eingerichteten Kardinalskommission- nach Unterrichtung des zuständigen Diözesanbischofs- vorgeschlagen worden waren.

Die Kommission war Ansprechpartner für jene, die sich an sie wandten, um eine Revision der Ablehnung durch die der Feier der Messe nach dem Ordo Vetus ablehnend gegenüberstehenden Bischöfe zu erlangen.

Außerdem beaufsichtigt die Kommission in der Folge des motu proprio Summorum Pontificum von Papst Benedikt XVI (2007) die Anwendung des motu proprio und untersucht die mögliche, vielleicht nötig gewordene Aktualisierung liturgischer Texte von 1962  z.B. bzgl. der Anwesenheit neuer Heiliger im Kalender. Darüber hinaus war die Kommission die letzte Instanz für die Gläubigen, die um die Feier der Messe nach der außerordentlichen Form gebeten und weder vom eigenen Pfarrer noch vom eigenen Bischof eine positive Antwort erhalten hatten.

Man wird heute sehen müssen, wieviele und welche dieser Befugnisse weiterhin ausgeübt werden können und was das neue Amt "Ecclesia Dei" im Inneren der Glaubenskongregation sein wird; und dessen letzter Referent offensichtlich nicht mehr der verantwortliche Sekretär sein wird, sondern der Präfekt der Glaubenskongregation.

Die anfängliche Aussage, nach der die pastorale Problemsituation beendet sei, ruft einige Zweifel hervor. In einer Zeit, in der während der Versammlung der Italienischen Bischofskonferenz Stimmen von Bischöfen und Spezialisten laut werden, die die juristische Gültigkeit des motu proprio "Summorum Pontificum" von Benedikt XVI in Frage stellen und in dem Augenblick, in dem Bischöfe, die das Zelebrieren der Messe nach dem Ordo Vetus direkt oder subtil behindern, zu sagen, daß die pastorale Problematik nicht mehr bestehe, erscheint ein bißchen riskant."

Quelle: Stilum Curiae, M.Tosatti


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