Freitag, 7. Februar 2020

Edward Pentin zur causa Gänswein

Edward Pentin kommentiert im National Catholic Register den Stand der causa Gänswein-Beurlaubung aus seiner Sicht. Hier geht´s zum Original:  klicken

"LÖSUNG DES RÄTSELS UM DIE SUSPENDIERUNG VON ERZBISCHOF GÄNSWEIN" 

"Ende Januar hat Papst Franziskus Erzbischof Gänswein aufgefordert seinen Pflichten als Präfekt des Päpstlichen Hauses fern zu bleiben und mehr Zeit in seine Rolle als Privatsekretär von Benedikt XVI zu investieren.

Der merkwürdige Fall des Verschwindens von Erzbischof Georg Gänswein aus den päpstlichen Ämtern spiegelt sich nach den scheinbar widersprüchlichen Aussagen in den Presseberichten und am Mittwoch im Vatikan wider.


In einem Artikel in der deutschen Zeitung Die Tagespost vom 5. Februar hieß es, Papst Franziskus habe Erzbischof Gänswein von seiner Position als Präfekt des Päpstlichen Hauses ifür unbestimmte Zeit beurlaubt, nach dem wie er den Start des Buches von Papst Emeritus Benedikt und Kardinal Robert Sarah über das Priestertum und den priesterlichen Zölibat handhabte,  einen Tumult, der weltweit die Aufmerksamkeit der Medien auf sich zog.

Dieser Schritt scheint mit dem Umgang dieses Pontifikats mit anderen Mitarbeitern zu korrelieren, die dem Heiligen Vater in der Vergangenheit herausgefordert und ihm Schwierigkeiten bereitet haben, sie aus ihren Ämtern zu entfernen, ohne ihnen eine neue Pflicht zuzuweisen und sie so in einer Art  unbegrenzten Abwesenheit zu belassen. 

Die Kardinäle Raymond Burke und Gerhard Müller sind weitere Beispiele, die nach ihrer Abberufung noch keine neuen kurialen oder bischöflichen Funktionen erhalten haben.

Der angebliche Grund, so berichtete"Die Tagespost", sei die Fürsorge für Benedikt XVI, der  sich laut Spekulationen von Luis Badilla von der halboffiziellen vatikanischen Nachrichtenagentur Il Sismografo möglicherweise wohlfühlt,. 




Doch am Mittwochnachmittag versuchte der Vatikan, die Geschichte einzudämmen, indem er mit einem Statement erklärte, es sei "kein Urlaub" gewährt worden. 


"Wir haben keine Informationen in diesem Sinne", sagte ein Sprecher. „Wenn Sie sich auf die Abwesenheit von Bischof Gänswein während bestimmter Audienzen in den letzten Wochen beziehen, ist dies auf eine gewöhnliche Umverteilung der verschiedenen Verpflichtungen und Pflichten des Präfekten des päpstlichen Haushalts zurückzuführen, der, wie Sie wissen, auch der persönliche Sekretär des Papa emeritus ist."

Aber verschiedene zuverlässige Quellen haben dem Register gegenüber bestätigt, daß das, was gestern geschah, am ehesten mit dem Bericht des Vatikanisten Marco Tosatti  übereinstimmt, nämlich daß Papst Franziskus vor etwa zwei Wochen Erzbischof Gänswein in sein Büro gerufen hat, um ihm zu sagen, daß er es schätzen würde, wenn er vorerst für den emeritierten Papst arbeiten und seine Zeit damit verbringen würde, sich um ihn zu kümmern, anstatt als Präfekt zu arbeiten.
In den vergangenen zwei Wochen wurde der Erzbischof dann als Assistent von Papst Franziskus bei seinen Audienzen gesehen.

Erzbischof Gänswein stimmte der Anweisung zu, obwohl er von der Entscheidung ziemlich schockiert und gespannt gewesen sei, wie die Arbeit des Präfekten ohne ihn erledigt werden sollte. 

Der Papst weigerte sich auch später, ihn wieder einzusetzen, und sagte, es wäre besser, wenn er dem Papa emeritus vorerst weiterhin zur Seite stehe und die Rolle des Präfekten auch in seiner Abwesenheit von Msgr. Leonardo Sapienza, Regent des Päpstlichen Haushalts übernommen würde. 

Die Aussage des Vatikans ist daher insofern teilweise richtig, als Erzbischof Gänswein nicht vollständig von seinen Pflichten entbunden wurde, da er Benedikt weiterhin unterstützt, und die Möglichkeit besteht, daß er als Präfekt zurückkehren könnte.

Momentan scheint er jedoch auf unbefristete Zeit beurlaubt zu sein,  was mehr als nur eine "gewöhnliche Neuverteilung der verschiedenen Verpflichtungen und Pflichten" zu bedeuten scheint."

Quelle: NCR, E. Pentin

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die nach der DSGVO nötige Zustimmung, dass dieser, im Falle seiner Freischaltung, auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger« Software vorgegeben ist, dass Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie diese angeben, ebenfalls gespeichert wird. Daher stimmen Sie, sofern Sie Ihre email Adresse angeben, einer Speicherung zu. Gleiches gilt für eine Anmeldung als »Follower«. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars wünschen, können Sie dies, unter Angabe des Artikels und Inhalt des Kommentars, über die Kommentarfunktion erbitten. Ihr Kommentar wird dann so bald wie möglich gelöscht.