Dienstag, 17. März 2020

A. Gagliarducci zur Bedeutung der Vaticanischen Rechtsreform

A- Gagliarducci analysiert und kommentiert für CNA die von Papst Franziskus eingeleitete Reform des vaticanischen Rechtssystems.
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"WAS BEDEUTET PAPST FRANZISKUS´ REFORM DES VATICANISCHEN RECHTSSYSTEMS?" 

Papst Franziskus´ Reform des vaticanischen Rechtssystems ist hauptsächlich etwas für Insider. Ein Blick hinter die Kulisse ("unter die Kapuze") des Reformgesetzes könnte helfen, einige Trends der Veränderungen, die das Pontifikat anstrebt, zu verstehen.
Die Reform wird seit langem studiert. Ein Kommittee aus Mitgliedern aus der Verwaltung des Vatican-Staates, der Vaticanisches Gerichtshofes, des Päpstlichen Rates für legislative Texte und Berater der Vatican--Staates haben sich getroffen, um darüber zu diskutieren.

Alle waren sich einig, daß das Rechtssystem reformiert werden müsse. Es gab aber verschiedene Meinungen über den Weg dorthin. Einerseits die jener, die die Besonderheiten des vaticanischen Staatswesens erhalten wollten, weil es kein Staat wie andere ist. Andererseits  jene, die auf eine "Verstaatlichung" des Stadtstaates drängten.

Die Grundfrage war: soll der Hl. Stuhl nur Beziehungen zum benachbarten Italien haben oder soll der Hl. Stuhl ein internationaler Player sein?

Unter Benedikt XVI und bis jetzt - wurde die internationale Option bevorzugt- zumindest für das Vaticanisch Finanzwesen. Der Gerichtshof war in der Tat die einzige Ausnahme, weil er nicht international besetzt ist und keine Vollzeitkräfte hat: Das Vatican-Gericht ist ein Gericht von Italienern.

Die Mentalität dieses Gerichtes kollidierte mit der internationalen Denkweise. Kein Wunder, daß das Gericht angegriffen wurde, als der Moneyval-Bericht von 2017 beklagte, daß es nicht richtig arbeite, weil es nicht der Verbreitung verdächtiger Berichte über Transaktionen folgte.

Im Oktober jedoch führte ein Finanzskandal wegen des erwerbs einer Luxus-Immonbilie in London durch das Staatssekretariat zu Durchsuchungen und Beschlagnahmen im Staatssekretariat und bei der Finanzaufsicht - ebenso zur Entlassung von 5 Vatican-Mitarbeitern.

Nach diesen Ereignissen änderten sich die Dinge.

Papst Franziskus ernannte einen neuen Präsidenten der Finanzaufsicht, Carmelo Barbagallo, aus den Reihen der Banca d´Italia. Das ist Ironie, wenn man bedenkt, daß der Hl. Stuhl vor langer Zeit ausdrücklich die Banca D´Italia als Modell über Bord geworfen hatte.
Es lohnt sich festzustellen, daß sich die Führungsriege der Vaticanischen Finanzaufsicht aus Italienern bestand, und die meisten aus dem Milieu der Banca D´Italia stammten.

Danach wandte sich der Hl. Stuhl einem internationalen Modell zu, verfaßte das Anti-Geldwäsche-Gesetz neu und führte Reformen durch, die von den internationalen Beobachtern gelobt wurden.




Kurz vor der Ernennung Barbagallos wählte Papst Franziskus den italienischen Staatsanwalt Giuseppe Pignatore  zum Präsidenten des Vatican-Gerichtes.

Diese Ernennungen ließen es stark darauf schließen, daß der Vatican zur "Italienischen Option" zurückkehrte. Dieses neue Gesetz könnte ein weiterer Hinweis zugunsten dieser Lesart sein.

Das neue Gesetz ändert nicht viele Einzelheiten,. Eine davon ist , daß der Vatican-Gerichtshof jetzt einen Vollzeit-Richter und das Amt eines Staatsanwaltes mit vollen Rechtsbefugnissen haben wird.

Eine weitere Neuerung betrifft das letztinstanzliche Berufungstribunal, den obersten Gerichtshof, Dieser Gerichtshof war immer schon die Apostolische Signatur, bei dem ein Kardinalskollegium die Urteile fällt, Das neue Gesetz ermöglich die ad-hoc Eingliederung von sog."Richtern mit abgewandter Praxis" also Experten für bestimmte für bestimmte Rechtsfälle oder für in bestimmten Rechtsfällen in Betracht gezogene Gesetze Betracht gezogene Gesetze in das Richterkollegium.

Eine weitere Neuerung ist die völlige Unabhängigkeit des Tribunals bzgl, des Budgets und der Gehälter.

Das ist ein wichtiges Detail. Außer des IOR stehen die Statutsregeln und die Gehaltspolitik außerhalb der allgemeinen Regeln der Kurie.

Das neue zentralisierte Personalbüro,das im Staatssekretariat eingerichtet werden soll, sollte nebenbei bemerkt, im Gegensatz zu diesen beiden autonomen Einheiten stehen, Dieses Thema wurde dem Papst wahrscheinlich zugespielt und der Papst hat auf der Einrichtung eines zentralen Personalbüros bestanden.

Laut dem Pressebüro des Hl. Stuhls zeichnet sich das neue Gesetz durch 5 Schlüsselpunkte aus:
es garantiert besser die Unabhängigkeit der Justizkörperschaften; es stellt spezielle Vorkehrungen für die Auswahl der Richter zur Verfügung; es vereinfacht das Rechtssystem und stärkt das Tribunal, das jetzt aus 5 Richtern (vorher 4) besteht; es unterscheidet zwischen dem Amt des Staatsanwaltes und dem Gericht; es klärt für die registrierten Anwälte die disziplinarischen Strafen in Fällen von Fehlverhalten.

Die Hauptveränderung bei der Wahl der Richter liegt in der Tatsache, daß es jetzt auch außer Universitätsprofessoren  renommierte Juristen sein können.

Die Vatican-Richter waren üblicherweise Universitätsprofessoren. Laut Giuseppe dalla Torre, dem früheren vaticanischen Gerichtspräsidenten ist ein Professor "naturgemäß kulturell unabhängig, bevor er juristische unabhängig ist" und das ist eine Garantie dafür, daß es keine Verflechtung mit dem italienischen Staatsapparat oder dem irgendeines anderen Staates gibt."

Das Richterkollegium wird sich aus 5 statt aus 4 Personen zusammen setzen- einschließlich des Präsidenten- von denen einer "Experte für Kanonisches Recht sein muß."
Es ist bemerkenswert, daß das kanonische Recht immer noch die erste Quelle des Vaticanischen Staatsgesetzes ist.
Dann stellt sich die Frage, warum nur eines der Richter Experte für kanonisches Recht sein muß?
Müßten nicht alle Richert in kanonischem Recht gut ausgebildet sein?

Die Erhöhung der Zahl der Richter und die Eingliederung eines Vollzeitrichters und eines Vollzeit-Staatsanwaltes in das Amt des Rechtsverwalters sind Vorkehrungen, die angesichts einer zunehmenden Zahl der Anklagen, insbesondere wegen finanzieller Verbrechen getroffen wurden.

Die Promulgierung des Gesetzes geschah am Vorabend der Inspektion durch den Rat des Europäischen Mondeyval-Systems. Moneyval beurteilt wie das Finanzsystem eines Staates den Erfordernissen des internationalen Anti- Geldwäschevorgehens nachkommt.
Im Bericht von 2017 lobt Moneyval den Weg des Vaticans,beklagt aber die mangelnde Aktivität des Gerichts.

Moneyval soll in kurzer Zeit eine Inspektion vor Ort im Vatikan durchführen (obwohl der Ausbruch von Coronaviren jeden Zeitplan ändern kann), und der Fortschrittsbericht dieses Jahres wird sich mit der Wirksamkeit befassen, dh wie gut das Finanzsystem des Vaticans tatsächlich funktioniert, um der Geldwäsche.entgegen zu wirken.

Die Wirksamkeit wird anhand der Tätigkeit des Tribunals gemessen. Die Zunahme der Anzahl der Richter wird somit dazu beitragen, die Fälle voranzubringen.

Die Aufnahme externer Richter in das Kollegium der Kardinalsrichter der Signatura sowie die Anforderungen an die Richter zeigen übrigens, daß der Vatikan immer mehr wie ein Staat zu handeln scheint.

Eine weitere Entwicklung: das Rentenalter der Justiz liegt jetzt wie in jedem anderen Kurienamt zwischen 74 und 75 Jahren.

Papst Franziskus sagte, daß das Gesetz die Besonderheiten des Staates der Vatikanstadt sorgfältig prüfe. Das verborgene Grundprinzip scheint jedoch zu sein, daß der Vatikan stärker einem Staat wie Italien nachempfunden ist.

Es gibt also ein vatikanisches Justizsystem, aber es sieht nicht so aus, als würde es eine "vaticanische“ Antwort liefern. Es folgt meist dem Weg anderer Staaten.

Nur die Zeit wird zeigen, ob es funktioniert."

Quelle: CNA, A. Gagliarducci 




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