Tommaso Scandroglio kommentiert bei La Nuova Bussola Quotidiana die Reaktionen der FSSPX auf die Exkommunikation der weihenden und geweihten Bischöfe der Bruderschaft. Hier geht´s zum Original: klicken
"GEHORSAM IST NICHT BLIND, ABER DIE PRIESTERBRUDERSCHAFT ST. PIUS X IST TAUB"
Die Ereignisse von Écône, auf die Probe des HL:Thomas von Aquin gestellt. Der angebliche Notstand verschleiert die Bedeutung des Gehorsams und die Zulässigkeit des Ungehorsams und vergisst dabei, dass selbst die Ausnahme denselben Zweck erfüllt wie die Regel und nicht ausreicht, um lefebvrische Weihen zu legitimieren.
Einer der wichtigsten Aspekte der traurigen Affäre um die Priesterbruderschaft St. Pius X. betrifft die Tugend des Gehorsams. Wir erinnern an die Lehre des Thomas von Aquin zu dieser Tugend, um zu verstehen, warum der Ungehorsam der Bruderschaft gegenüber dem päpstlichen Weiheverbot nicht als moralisch vertretbar gelten kann.
Da „das menschliche Leben nach natürlichem und göttlichem Recht erfordert , dass Untergebene ihren Vorgesetzten gehorchen“ ( Summa Theologiae, II-II, q. 104 a. 1 c.), definiert Aquin den Gehorsam folgendermaßen: Er ist eine Tugend, die „den Willen eines Menschen bereit macht, den Willen eines anderen, also des Befehlenden, auszuführen“ (ebd., a. 2 ad 3). Grundlage des Gehorsams ist die Autorität des Vorgesetzten. Wer einem legitimen Vorgesetzten gehorcht, gehorcht Gott selbst (Röm 13,1), und wer sich dem ersteren widersetzt, widersteht Gott selbst (ebd. 13,2).
Man muss einem legitimen Vorgesetzten stets gehorchen, außer in zwei Fällen. Der erste Fall tritt ein, wenn der Vorgesetzte befiehlt, eine an sich böse Tat zu begehen, also eine Handlung, die in sich böse ist, wie Mord, Diebstahl, Vergewaltigung usw. In diesem Zusammenhang bemerkt der heilige Gregor der Große: „Aus Gehorsam darf man niemals Böses tun“ ( Moralia in Iob , Liber XXXV, Kap. 14, 7).
Im Falle der Bruderschaft bestand der Befehl nicht darin, eine böse Tat zu begehen, sondern von einer abstrakt guten Handlung (der Bischofsweihe) abzulassen, also von einer an sich guten Handlung, die jedoch unter konkreten Umständen böse war, weil sie vom Vorgesetzten so beurteilt wurde. Gleichwohl kann es vorkommen, dass der Vorgesetzte sich in seiner Einschätzung irrt. Dann stellt sich die Frage: Ist Gehorsam auch dann Pflicht, wenn man aus Gewissensgründen glaubt, der Vorgesetzte irre sich? Ja, denn ein reines Gewissen gebietet Gehorsam selbst in Dingen, die man für falsch hält. Es erinnert daran, dass es dem Vorgesetzten obliegt, in Angelegenheiten zu entscheiden, über die er – und nicht man selbst – die spezifische Autorität besitzt. Dies nimmt dem Untergebenen nicht das Recht, berechtigte Zweifel zu hegen oder dem erteilten Befehl intern zu widersprechen. Nach außen hin muss man jedoch gehorchen, und zwar unverzüglich. Es ist legitim und manchmal sogar notwendig, dem Vorgesetzten seine Bedenken in angemessener Weise mitzuteilen. Ein reines Gewissen kann daher nicht nur den erteilten Befehl kritisieren, sondern gebietet auch in diesen Fällen Gehorsam gegenüber dem Vorgesetzten, weil dieser kompetenter ist und mehr Autorität besitzt als der Untergebene.
