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Montag, 4. Januar 2016

Auch Legenden müssen dazu herhalten, die Praxis des forum internum zu legitimieren.

Sie lassen es nicht. Die Kasperianer aller Art setzen ihren verbissenen Kampf um die doch-noch-Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommuion auf jede erdenkliche Weise fort, so auch durch die Veröffentlichung einzelner Schriftstücke aus der Vergangenheit, die ihre Position zu unterstützen scheinen. In Italien hat sich besonders der Erzbischof von Albano, Marcello Semerano, hervorgetan und einen Brief der Glaubenskongregation aus den 70-ger Jahren ausgegraben, der angeblich beweist, daß das forum internum immer schon gängige & approbierte Kirchenpraxis gewesen sei. Das allerdings widerlegt u.a. Sandro Magister, indem er den Brief im Settimo Cielo, L´Espresso in den richtigen historischen Kontext stellt.
Hier geht´s zhum Original :  klicken


"HAUPTSTADTLEGENDEN. DIE BARMHERZIGKEIT DER GLÜCKLICHEN SIEBZIGER JAHRE"

"Es gibt einen Brief der Glaubenskongregation aus dem fernen Jahr 1973, der heute wiederentdeckt und wieder veröffentlicht wird, um zu zeigen, daß damals "in der Kirche die erprobte Praxis im foro interno" angwandt wurde, um den wiederverheirateten Geschiedenen die Kommunion zu ermöglichen, und daß es sich deswegen heute nur darum handele, diese glückliche pastorale Praxis wieder zu entdecken, die leider durch den Rigorismus von Johannes Paul II und Benedikt XVI unterbrochen wurde.
Urheber dieser Neuentdeckung -wie bereits bei www.chiesa berichtet- war der Albaner Bischof Marcello Semerano, der Papst Jorge Mario Bergoglio sehr nahe steht.
Aber der von Semerano in Erwartung der Schlußfolgerungen des Papstes zur Familiensynode losgeschickte Versuchsballon  ist von der großen Schar derer, die gegen die Kommunion für die wiederverheirateten Geschiedenen sind, nicht friedlich aufgenommen worden.
Ihrer Meinung nach enthält dieser Brief keinerlei Rechtfertigung oder Autorisierung von der Seiten der Kirchenhierarchie für ein Praxis der Barmherzigkeit, für jene, die das 6. und das 9. Gebot verletzen, die den Ehebruch verbieten.
Auch wenn dieser Brief- an die Bischöfe der ganzen Welt geschrieben und geschickt wurde, um den lehramtlichen und pastoralen Gründen zu widersprechen, die als Argumente herhalten mußten, um den Mißbrauch der Disziplin für die Zulassung jener, die in irregulären Verbindungen leben zu den Sakramenten zu rechtfertigen.


In Wirklichkeit war die Frage komplizierter. In jenen frühen 70-er Jahren, war in den Ländern, in denen die Scheidung der Zivilehen eingeführt worden war, die Frage entstanden, was man mit den kirchlich verheirateten Katholiken machen solle, die geschieden wurden und wieder geheiratet hatten.
In der pastoralen Praxis gab es Unsicherheit und einige Beichtväter absolvierten einige der "Irregulären" und ließen sie wieder zur Kommunion zu, besonders in den Fällen, in denen die Beichtenden sicher waren, daß ihre erste Ehe ungülitg gewesen sei, allerdings ohne ein kanonisches Urteil über die Nichtgültigkeit zu besitzen.
Der Brief von 1973- sehr kurz, und nicht allzu klar- hat damals die diffuse Unsicherheit nicht beseitigt. Das ist wahr und ihm folgte deshalb zwei Jahre später eine Präzisierung.

Die Aufforderung zu einer Klärung war aus den USA gekommen und die Glaubenskongregation antwortete mit einem Brief ihres Sekretärs, des dominikanischen Theologen und Erzbischofs Jean Jérôme Hamer, adressiert an den Erzbischof von Chicago, Joseph L. Bernardin, zu der Zeit Vorsitzender der us-amerikanischen Bischofskonferenz.

Dieser zweite Brief - mit dem Datum vom 21. März 1975 wird als "Littera circa partecipationem" in "Leges Ecclesiae Vol VI" archiviert, und fügt einige Präzisierungen rund um die Verwendung der "approbierten Kirchenpraxis im foro interno" für die "Irregulären" hinzu.

 "Dieser Satz [probata Ecclesiae praxis] war aus dem Kontext der traditionellen Moralktheologie zu verstehen. Diese Paare [Katholiken, die in irregulären ehelichen Verbindungen leben] können unter zwei Bedingungen zur Kommunion zugelasssen werden: daß sie versuchen, nach den Vorschriften der christlichen Miral zu leben und daß sie die Sakramente in einer Kirche empfangen, in der sie nicht bekannt sind, damit sie keinen Skandal verursachen."

Es kann nicht sein, daß man nicht erkennt, daß die hier genannten beiden Bedingungen die selben sind wie in "Familiaris Consortio" von 1981 des rigoristischen Johannes Paul II aufgeführten, mit dem einzigen Unterschied, daß der "Vorsatz nach den Prinzipien der christlichen Moral zu leben" letztlich von Papst Karol Wojtyla zum Vorsatz "in voller Kontingenz" mit demjenigen der nicht der wirkliche Ehepartner war, zu leben.

Es ist wahr, auch danach stellt sich den Hirten noch die Frage, was mit denen zu tun sei, die sich der Ungültigkeit ihrer vorherigen Ehe sicher waren, aber den Weg zu einem kanonischen Urteil, das die Ungültigkeit bestätigte, verschlossen fanden.

Es ist der Fall, daß es Joseph Ratzinger war,- sei es als Kardinal oder als Papst- der mehrere Male die Notwendigkeit weiteren Studiums und weiterer Klärung anerkannte.

Aber das ist auch ein Fall-der heute praktisch seltner geworden ist, nachdem Papst Franziskus das Nichtigkeitsurteil so viel einfacher gemacht hat, sodaß die Wiederaufnahme des forum internum unnötig geworden ist.
Durch die neuen Eheprozesse ist es sicher, daß wer in seinem Gewissen über die Ungültigkeit seiner Ehe sicher ist, auch sicher sein kann, diese Ungügltigkei kanonisch bestätigt zu sehen. In seinem Fall hat das forum internum keine Daseinsberechtigung mehr,.

Die Fakten sprechen für sich. Noch bevor die Synode zuende war, hatte Papst Franziskus auf seine Weise die "quälende Frage" der Kommunuion für die wiederverheirateten Geschiedenen schon beantwortet, mit seiner Revolution der Eheprozesse.
Immer vorausgesetzt, daß diese Revolution den Hafen erreicht, angesichts der Probleme, die ihre Durchführung auslöst.

Quelle:Settimo Cielo, L´Espresso, Sandro Magister

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