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Samstag, 14. Mai 2016

Was die Internationale Theologenkommission des Sant´Uffizio 2003 zum Dienst der Diakonissen in der frühen Kirche feststellte

Nachdem die Laien-Presse und mit ihr ihre Konsumenten mal wieder Opfer ihres eigenen Medienhypes  geworden sind und aufgeregt über eine unmittelbat bevorstehende Zulassung des Frauenpriestertums durch Papst Franziskus fabulierten, wird es Zeit, ein bißchen Ordnung in das Potpourri aus Gerüchten, Halbwahrheiten, Wunschdenken und dem darin untergegangenen Quentchen Realität zu bringen.
Das kann man am besten tun, indem man liest, was die Internationale Theologenkommission der Glaubenskongregation 2003 zum Thema Diakonat veröffentlicht hat,
Man muß wohl davon ausgehen, daß dieses Dokument, das auch das Thema Diakonissen in der frühen Kirche abhandelt, dem Papst nicht bekannt war, als er beim Treffen mit den Generaloberinnen versprach, eine Theologen-Kommission einzusetzen, die sich mit dieser Frage beschäftigen soll.

Hier geht´s zur deutschen Fassung des Gesamttextes:  klicken in dem auch klipp und klar festgestellt wird, daß es in der Westkirche auch in der Frühzeit kein Diakonie-Amt für Frauen gegeben hat.
                             
                                Internationale Theologische Kommission

        " DER DIAKONAT: ENTWICKLUNG UND PERSPEKTIVEN"
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"Dienst der Diakonissen
In apostolischer Zeit haben verschiedene Formen diakonischen Beistands für die Apostel und die Gemeinden, die von Frauen ausgeübt wurden, anscheinend institutionellen Charakter gehabt. 
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"Die Diakonissen werden vor dem Subdiakon genannt, der eine cheirotonia wie der Diakon erhält (CA VIII, 21), während die Jungfrauen und die Witwen nicht „ordiniert“ werden können (CA VIII, 24–25). Die Konstitutionen bestehen darauf, dass die Diakonissen keinerlei liturgische Funktion haben (CA III, 9, 1–2), aber sie erweitern ihre Funktionen für die Gemeinde um den „Dienst bei den Frauen“ (CA III, 16, 1) und die Vermittlung zwischen den Frauen und dem Bischof. Es ist immer gesagt, dass sie den Heiligen Geist repräsentieren, aber sie „tun nichts ohne den Diakon“ (CA II 26, 6). Sie stehen an den Eingängen für die Frauen zu den Versammlungen (CA II 57, 10). Ihre Aufgaben werden so zusammengefasst: „Die Diakonisse segnet nicht und tut überhaupt nichts von dem, was die Priester und die Diakone tun, sondern hat die Kirchentüren zu bewachen oder des Anstands wegen den Presbytern bei der Taufe der Frauen zu dienen“ (CA VIII, 28, 6).
Zu diesem Hinweis passt die nahezu gleichzeitige Bemerkung des Epiphanius von Salamis in seinem Panarion (um 375): „Wenn es auch für die Kirche den Stand der Diakonissen gibt, ist er jedoch nicht für den priesterlichen Dienst, auch nicht für eine Aufgabe dieser Art eingesetzt worden, sondern um der Würde der Frau willen für die Zeit des Taufbades.“[66]Ein Gesetz des Theodosius vom 21. Juni 390, das am 23. August zurückgenommen wurde, setzte das Alter der Zulassung zum Dienst der Diakonisse auf 60 Jahre an. Das Konzil von Chalkedon (can. 15) senkt das Alter auf 40 Jahre und untersagt zugleich eine spätere Heirat[67].



Schon im 4. Jahrhundert nähert sich die Lebensform der Diakonissen an die der Nonnen an. Man nennt dann Diakonisse die Verantwortliche einer monastischen Gemeinschaft von Frauen, wie unter anderem Gregor von Nyssa bezeugt[68]. Als ordinierte Äbtissinnen von Frauenklöstern tragen die Diakonissen das maforion oder den Schleier der Vollkommenheit. Bis ins 6. Jahrhundert begleiten sie auch die Frauen in das Taufbecken und bei der Salbung. Obwohl sie nicht am Altar dienen, können sie kranken Frauen die Kommunion bringen. Als die Taufpraxis der Salbung des ganzen Körpers aufgegeben wird, sind die Diakonissen nur mehr geweihte Jungfrauen, die das Gelübde der Keuschheit abgelegt haben. Sie leben entweder in Klöstern oder zu Hause. Die Bedingung der Zulassung ist die Jungfräulichkeit oder die Witwenschaft und ihre Tätigkeit besteht in caritativer und krankenpflegerischer Hilfe für Frauen.

In Konstantinopel ist die bekannteste Diakonisse im 4. Jahrhundert Olympias, Vorsteherin eines Frauenklosters, die von Johannes Chrysostomus gefördert wird und die ihre Güter der Kirche zur Verfügung gestellt hat. Sie wurde durch den Patriarchen mit drei Gefährtinnen zur Diakonisse „ordiniert“ (cheirotonein). Der Canon 15 von Chalkedon (451) scheint zu bestätigen, dass die Diakonissen wohl durch Handauflegung (cheirotonia) „ordiniert“ werden. Ihr Dienst wird leitourgia genannt, und sie dürfen nach der Ordination keine Heirat mehr eingehen.
Im 8. Jahrhundert legt in Byzanz der Bischof immer noch der Diakonisse die Hand auf und übergibt ihr das orarion oder die Stola; er gibt ihr den Kelch, den sie auf den Altar zurückstellt, ohne dass sie ihn jemandem reicht. Sie wird während der Eucharistiefeier im Heiligtum ordiniert wie die Diakone[69]. Trotz der Ähnlichkeiten im Ritus der Ordination hat die Diakonisse weder Zugang zum Altar noch zu einem anderen liturgischen Dienst. Diese Ordinationen betreffen vor allem die Vorsteherinnen von Frauenklöstern.

Präzisieren wir noch, dass es im Westen während der ersten fünf Jahrhunderte keine Spur von Diakonissen gibt. Die Statuta Ecclesiae antiqua sehen vor, dass die Unterrichtung der weiblichen Katechumenen und ihre Vorbereitung zur Taufe Witwen und Nonnen anvertraut wird, die „ausgewählt sind ad ministerium baptizandarum mulierum“[70]. Einige Konzile des 4. und 5. Jahrhunderts weisen jedes ministerium feminae[71] zurück und verbieten jede Ordination einer Diakonisse[72]. Nach dem Ambrosiaster (Rom, Ende 4. Jahrhundert) war der weibliche Diakonat das Erbe der häretischen Montanisten[73]. Im 6. Jahrhundert bezeichnet man manchmal Frauen, die in die Liste der Witwen aufgenommen werden, als Diakonissen. Um jede Verwechslung auszuschließen, verbietet die Synode von Epaôn „die Konsekration der Witwen, die Diakoninnen heißen“[74]. Die zweite Synode von Orléans (533) legt fest, dass die Frauen von der Kommunion auszuschließen sind, die „trotz des Verbots der Canones die Benediktion des Diakonats empfangen haben und sich wieder verheiraten“[75]. Diaconissae wurden auch Äbtissinnen oder die Frauen von Diakonen genannt, analog zu den presbyterissae und den episcopissae[76].

Dieser historische Überblick zeigt, dass es tatsächlich ein Dienstamt der Diakonissen gegeben hat, das sich in den verschiedenen Regionen der Kirche unterschiedlich entwickelt hat. Es scheint klar, dass dieses Dienstamt nicht als das einfache weibliche Äquivalent des männlichen Diakonats aufgefasst wurde. Es handelt sich zumindest um eine kirchliche Aufgabe, die von Frauen ausgeübt und manchmal in der Liste der Dienstämter der Kirche vor dem Dienst des Subdiakons genannt wird[77]. Wurde dieses Dienstamt durch eine Handauflegung übertragen, die vergleichbar ist mit der Handauflegung, mit der der Episkopat, der Presbyterat und der männliche Diakonat übertragen wurden? Der Text derApostolischen Konstitutionen könnte daran denken lassen, aber es handelt sich dabei um das fast einzige Zeugnis, und seine Interpretation ist Gegenstand intensiver Diskussionen[78]. Muss die Auflegung der Hände auf die Diakonissen mit der Handauflegung für die Diakone verglichen werden, oder gehört sie in die Reihe der Handauflegung auf den Subdiakon und den Lektor? Die Frage ist allein von den historischen Gegebenheiten her kaum zu entscheiden. In den folgenden Kapiteln werden einige Elemente geklärt, aber es bleiben Fragen offen. Insbesondere wird in einem Kapitel näher erörtert, wie die Kirche durch ihre Theologie und das Lehramt die sakramentale Wirklichkeit des Ordo und seiner drei Stufen wahrgenommen hat. Zuvor sollen aber die Gründe erörtert werden, die zum Verschwinden des ständigen Diakonats im Leben der Kirche geführt haben."      [....]

Quelle: "Der Diakonat Entwicklung und Perspektiven", LEV, Va











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