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Freitag, 1. Juli 2016

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Der Österreichische Verfassungsgerichtshof hat die Stichwahl des Bundespräsidenten für ungültig erklärt. Die Abstimmung vom 22.Mai muß wiederholt werden, weil es bei der Auszählung-besonders der Briefwahlstimmen- zu Unregelmäßigkeiten gekommen war.


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