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Mittwoch, 11. Januar 2017

Der Malteser Orden gibt eine Erklärung zur Verweigerung der Zusammenarbeit mit der Vaticanischen Kommission heraus.

Die Großmeisterei des Malteser Ordens hat zu den Aktivitäten des Staatssekretariates  bzgl. der Entlassung Freiherr von Boeselagers als Großkanzler des Ordens ein Statement herausgegeben.
Darin begründet sie ihre Ablehnung einer Zusammenarbeit mit der vaticanischen Kommission.
Hier geht´s zum Original:  klicken

                             
                     "STATEMENT DER GROSSMEISTEREI"

File:Creumalta.png
Quelle: wikimedia commons public domain
                         


"Die Großmeisterei des Souveränen Orden von Malta hält es für angemessen als Antwort auf die Aktivitäten die von einer vom vaticanischen Staatssekretariat ernannten Gruppe zu antworten, daß die Absetzung des früheren Großkanzlers eine innere Angelegenheit der Ordensleitung war.

Deshalb hat der Orden- nachdem er die Irrelevanz dieser Gruppe und ihrer Befunde angesichts der legalen Strukturen des Malteser Ordens bedacht hat- beschlossen, daß er mit ihr nicht zusammen arbeiten sollte. Das geschieht, um seine Souveränität  gegen Initiativen zu schützen, die darauf abzielen objektiv ( was sie abgesehen von ihren Absichten als juristisch irrelevant offenbart) diese Souveränität in Frage zu stellen oder sogar zu beschränken.

Artikel 4, Paragraph 6 der Konstitutions-Charta ist klar, wenn er feststellt, daß "die religiöse Natur des Ordens die Ausübung von hoheitsrechtlicher Befugnisse soweit sie den Orden betreffen, nicht beeinträchtigt, in soweit als er von Staaten als Subjekt des Internationalen Rechts anerkannt wird" und Artikel 4, Paragraph 5 wiederholt, daß der Orden gemäß den Normen des Internationalen Rechts eine diplomatische Vertretung beim Hl. Stuhl hat.

Die Bestätigung eines solchen Status internationalen Rechts wird auch im Annurio Pontificio des Hl. Stuhls bestätigt, in dem der Orden nur einmal erwähnt wird und das nicht unter den religiösen Orden sondern unter den Staaten, die beim Hl. Stuhl akkreditierte Botschaften haben.

Die verschiedenen Ränge der Mitglieder des Ordens, die zu verschiedenen Klassen gehören, sollten beachtet werden und deshalb auch die hierarchischen Beziehungen die zwischen diesen Mitgliedern und  ihren Oberen bestehen. Die Zweite Klasse, zu der der frühere Großkanzler gehörte, ist für Mitglieder des Ordens im Gehorsam, die dieses Versprechen nach Artikel 9, §2 der Charta ablegen.
Dieses Versprechen hat nichts mit dem Gehorsamsgelübde zu tun, das die "Knights of Justice" ablegen, die zur 1. Klasse gehören. Deshalb sind die Knights of Justice  "Mönche in jeder Hinsicht"
(Artikel 9, §1 der Konstitutions-Charta) während sie nicht Ritter im Gehorsam sind.

Zusätzlich besagt die Konstitutions-Charta in Artikel 4, §2, daß Mitglieder der Zweiten Klasse, die das Gehorsamsversprechen ablegt haben, nur ihrem besonderen religiösen Oberen innerhalb des Ordens untergeordnet sind.

Im Licht dieser fundamentalen legalen Regulierungen ist es klar, daß- in streng legalen Worten, die Gehorsamsverweigerung gegenüber einer Anweisung in keiner Weise die Einbeziehung "religiöser Führer"rechtfertigt, umso mehr wenn die nicht zum Orden gehören.

Eine solche Einbeziehung.abgesehen davon, daß sie legal unmöglich ist, ist auch überflüssig- im Hinblick auf den Schutz der Mitglieder der Ordens, seit der Zeit ab der  die Mitglieder Zweiter und Dritter Klasse, die gegen disziplinarische Maßnahmen, die sie als zu hart empfinden, protestieren
wollen, diese vor dem Magistratsgericht anfechten können, wie es Artikel 129 des Konstitutions-Kodex vorsieht.

Die Weigerung mit der oben erwähnten Gruppe zu kooperieren hat also strikt rechtliche Gründe, und kann so in keiner Weise als Mangel an Respekt gegenüber der Gruppe oder seiner Eminenz dem Staatssekretär betrachtet werden.

Die Position der Großmeisterie besteht darin, dass die Ablehnungen einzelner Mitglieder gegenüber der Gruppe in ihren Begriffen und Urteilen zur Entscheidung des Großmeisters und des Souveränen Rates, die die Entlassung des Großkanzlers betreffen, nicht in direktem oder indirektem Widerspruch stehen können.

Quelle: www.orderofmalta

1 Kommentar:

  1. Sehr gut! Und wieder bekommt der merkwürdige Papalismus von Franz I. einen Dämpfer.

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