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Dienstag, 22. August 2017

Kardinal Brandmüller: aus der Geschichte lernen.....oder soll der Papst ein öffentliches Glaubensbekenntnis ablegen?

Marco Tosatti kommentiert in Stilum Curiae einen Beitrag von Kardinal Walter Brandmüller
bei OnePeterFive zur Tradition daß neu gewählte Päpste ein öffentliches Glaubensbekenntnis ablegten. Hier geht´s zum Original: klicken  Lesen!

"BRANDMÜLLER: VIELLEICHT WÄRE EIN NEUES GLAUBENSBEKENNTNIS SEITENS DES PONTIFEX´ OPPORTUN"

"Ist es nötig, daß der Papst ein Glaubensbekenntnis ablegt, wie es in alten Zeiten üblich war?
Kardinal Brandmüller macht verständlich, warum das nützlich wäre.
Kardinal Walter Brandmüller, früherer Präsident des Päpstlichen Komitées für Historische Wissenschaften, einer der vier Purpurträger, die die an den Papst gerichteten Dubia unterschrieben haben, hat in einem langen Artikel mit historischem Charakter, der in der Augustausgabe der "Neuen Ordnung" erschienen ist, an die viele Jahrhunderte erhaltene Sitte seitens der Päpste erinnert, das Festhalten an den Dogmen des Glaubens zu bezeugen.
Und er macht auf transparente Weise verständlich, daß es nützlich wäre, würde der regierende Pontifex diesem Beispiel folgen.
Titel des Artikels ist: "Der glaubende Papst: Lehrer der Gläubigen".
Der deutsche Purpurträger erinnert daran, daß Jesus Christus dem Hl. Petrus die Mission übertrug, der Felsen zu sein, auf dem die Kirche gegründet werden sollte, nachdem Petrus seinen Glauben bezeugt hatte. "Du bist der Messias, der Sohn des lebendigen Gottes".
Der Kardinal erklärt, daß der Papst selbst, auch wenn er das Oberhaupt der Kirche ist - auch ihr Mitglied ist, und daß es als Konsequenz wichtig ist, daß die Kirche sicher sein kann, daß der Papst den authentischen Glauben bewahrt.

Der Purpurträger erinnert daran, daß diese Tradition auf das 5. Jahrhundert zurückgeht und vorsah, daß der neugewählte Papst seinen Glauben bekannte. Eine Tradition die im Lauf der Jahrhunderte und der Geschichte verschiedene Formen angenommen, sich aber erhalten hat.
Dokumente aus dem Hochmitelalter zeigen, daß die Päpste als Erstes nach der Wahl ein Glaubensbekenntnis ablegen mußten, das die Basis für die Einheit zwischen dem Papst und den Gläubigen der Kirche bildete.
In einem dieser Texte - aus dem7. Jahrhundert vielleicht - wurde es das "indiculum Pontificis" genannt, Brandmüller kommentiert das so:
"Es ist bemerkenswert, wie speziell und besonders im letzten Abschnitt des Textes die strikte Bewahrung dessen, was gegeben und überliefert ist, unterstrichen wird. Der Papst verspricht, die Gesetze und Dekrete unserer Päpste wie göttliche Gebote zu bewahren."



Es hat Unterbrechungen bei diesem Brauch gegeben, der aber ungefähr bis Ende des 15. Jahrhunderts Geltung hatte. Das Glaubensbekenntnis mußte jedes Jahr am Jahrestag der Wahl verlesen werden, um an die gemachten Versprechen zu erinnern.
Der Purpurträger schließt, daß diese Glaubensbekenntnisse immer "Reaktionen auf ernste und bedrohliche Glaubenskrisen waren" und daß sie also Antworten der Päpste auf die Bedrohungen des genuinen katholischen Glaubens in seinem veränderlichen historischen Kontext waren."

Man kann auch erraten, auch wenn es nicht offen gesagt wird, daß wir vielleicht in einem dieser besonderen historischen Momente leben und daß ein Glaubensbekenntnis ein nützliches Instrument sein könnte, um die innere Einheit der Katholischen Kirche zu erhalten.
Seine Schlußfolgerung ist bedeutungsvoll: "In einer analogen Situation - das ist also in der Konfusion bzgl. der Interpretation des II. Vaticanischen Konzils, als Papst Paul VI am 30. Juni 1972 persönlich beklagte, daß der Rauch Satans ins Innere der Kirche eingedrungen ist,  er mit großer Sorge um die Wahrheit und die Klarheit des Glaubens am Ende des "Jahres des Glaubens" am 30. Juni 1968 sein "Credo des Volkes Gottes" proklamierte. Er war der erste, der so sein persönliches Glaubensbekenntnis vor Zehntausenden von Gläubigen ablegte."

"Jeder der diese historischen Tatsachen im Licht unser gegenwärtigen Zeit bedenkt, kann sich fragen, welche Schlüsse man für die Kirche unserer Tage aus ihnen ziehen sollte."

Quelle: Stilum Curiae, M. Tosatti, Kard. Brandmüller



1 Kommentar:

  1. Das "Credo des Volkes Gottes" von Papst Paul VI. vom 30.6.1968 kannte ich noch nicht, hier ist es, zur Ergänzung dieses Blogposts: http://www.padre.at/credo.htm

    Den dritten Artikel dieses Credos, "von der absoluten Unbegreiflichkeit Gottes", finde ich übrigens bedenklich: er grenzt sich für mein Gefühl nicht klar genug von der - heute leider allgegenwärtigen - fideistischen Häresie ab, dass die Existenz und grundlegende Eigenschaften Gottes (wie dass er der Erhalter und Beweger von allem ist, was da ist) nicht durch die Vernunft erkannt werden könnten, dass Gott also in einem Reich jenseits der Vernunft thront, dass er auch selbstwidersprüchlich sein könnte, dass er auch die Gesetze der Logik transzendiert. Natürlich stimmt es trotzdem, dass wir als endliche, geschaffene, in dieser Welt verkörperte Wesen, die volle Wirklichkeit Gottes nicht begreifen können, aber das ändert nichts daran, dass Gott als die aller Ordnung zugrundeliegende Ordnung, als der All-Gute und als die Wahrheit, durchaus rational erkennbar ist. Wenn schon etwas mit eigenen Worten ausformulieren, dann sollte die Kirche gerade das betonen, was eben *nicht* die allgemeine Meinung ist, sondern woran sie sich scharf von dem unterscheidet, was sonst so in der Welt gemeint wird.

    Für meinen Geschmack würde das feierlich gesprochene Symbolum Nicenum reichen: der Versuch, die Glaubensartikel in langer Rede in eigenen Worten auszuformulieren, birgt in einer dem Irrtum verfallenen Zeit selbst wieder die Gefahren unzähliger Irrtümer, von denen sich auch der Heilige Vater nicht ganz freisprechen kann (wenn er nicht ex cathedra sprechen würde). Aber wenigstens das Apostolicum spricht der Papst wohl sowieso in jeder (Novus-Ordo-)Messe mit, die er hält.

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