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Donnerstag, 6. Dezember 2018

Father Hunwicke spricht....

bei liturgicalnotes heute über die Unfehlbarkeitslehre und mögliche kanonische Prozeduren gegen päpstliche Irrlehren.
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"FR. AIDAN NICHOLS ÜBER HYPER-ULTRAPAPALISMUS"

"2017 in seinem Vortrag, auf den ich mich vor einer Weile bezogen habe, sagte Dr. Nichols -laut Catholic Herald- daß das I. Vaticanische Konzil die Lehre von der päpstlichen Unfehlbarkeit so eingeschränkt hat, daß es nicht länger Standpunkt der Römisch-Katholischen Kirche ist, daß ein Papst unfähig ist, Menschen als öffentlicher Lehrer in die Irre zu leiten. Er fuhr fort:

"Er mag der oberste Berufungsrichter der Christenheit sein...aber das macht ihn nicht immun dagegen doktrinale Fehler (wörtl. Heuler) zu begehen.   Überraschenderweise- oder vielleicht nicht so überraschend angesichts der Frömmigkeit die die Päpste seit dem Pontifikat von Pius IX umgibt, scheint diese Tatsachen vielen, die es besser wissen sollten, unbekannt zu sein."

Der Catholic Herald fügt dann hinzu, daß Fr. Aidan damit fortfuhr, sich zu fragen, "ob das kanonische Recht -angesichts der päpstlichen Unfehlbarkeit- in der Lage wäre, mit einer formalen Prozedur zu dienen, zu untersuchen, ob ein Papst Irrtümer gelehrt hat" und "eine Prozedur, einen  Papst zur Ordnung zu rufen, der Irrtümer lehrt". Eine solche Prozedur hätte eher weniger Konfliktpotential" fügt Fr. Nichols hinzu "wenn sie während eines zukünftigen Pontifikates stattfinden würde, als wie bei Papst Honorius, der erst wegen Irrtums verurteilt wurde, nachdem er den Stuhl Petri nicht mehr innehatte.

So ein Prozess würde "Päpste von jeder Tendenz zu doktrinalem Eigensinn oder zu einfacher Nachlässigkeit abhalten."

Quelle: Liturgicalnotes. Fr.J.Hunwicke 


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