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Dienstag, 11. Juni 2019

Kardinal Burke und Bischof Schneider haben eine Erklärung der Wahrheit veröffentlicht.- Fortsetzung

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2. Indem sie aus dem Dokument der Glaubenskongregation zitieren, fügen sie hinzu, daß „der Sinn der dogmatischen Formulierungen selbst in der Kirche immer wahr und konstant bleibt, auch wenn er mit größerer Klarheit und vollständiger ausgedrückt wird.“ Deshalb müssen die Gläubigen diese Meinung meiden, die sagt, daß dogmatische Formulierungen die Wahrheit nicht definitiv bestimmen, sondern nur ungenaue Annäherungen an die Wahrheit sind." (2)

Der zweite Teil "Das Credo" räumt mit dem Irrtum auf, daß "Gott vor allem durch den Fortschritt der zeitlichen und irdischen Bedingungen für das Leben der Menschen verherrlicht wird." (3)  Er stellt auch fest, daß Muslime und andere Nichtchristen Gott nicht auf die gleiche Weise anbeten wie Christen, weil die christliche Anbetung ein übernatürlicher Glaubensakt ist. (5) Ferner stellt er fest, daß das Ziel einer wahren Ökumene ist, daß Nichtkatholiken in die Einheit eintreten sollten, die die Katholische Kirche bereits besitzt." (7).

Teil II des Credos bekräftigt auch ausdrücklich, daß die "Hölle existiert und daß jene, die wegen unbereuter Todsünden zur Hölle verdammt wurden, dort ewig durch die Göttliche Gerechtigkeit bestraft werden." Er weist deshalb die Theorie, der Annihilierung zurück, die behauptet, daß die Verdammten nach dem Jüngsten Gericht eher aufhören, zu existieren als ewige Qualen in der Hölle zu erleiden.

In einer klaren Bezugnahme auf die von Papst Franziskus unterschriebene, umstrittene Abu-Dhabi-Erklärung, in der festgestellt wird, das die "Vielfalt der Religionen von Gott gewollt ist", stellt Teil II auch fest, daß "Die Religion, die im Glauben an Jesus Christus, dem inkarnierten Sohn Gottes und dem einzigen Erlöser der Menschheit geboren ist, die einzige Religion ist, die positiv von Gott gewollt ist."

Der Papst hat privat und nach einer mittwöchlichen Generalaudienz gesagt, daß das umstrittene Statement aus der Abu-Dhabi-Erklärung sich auf den "permissiven" Willen Gottes bezieht, aber es hat keine offizielle Korrektur des Dokumentes gegeben.

Der dritte Teil der Deklaration "Das Gesetz Gottes" ist den Wahrheiten der Katholischen Moraltradition gewidmet.
In diesem dritten Teil bekräftigen die Kardinäle und die Bischöfe noch einmal die von Papst Johannes Paul II in Veritatis Splendor formulierte Lehre, daß Christen verpflichtet sind, die spezifischen moralischen Vorschriften, wie sie von der Kirche im Namen Gottes erklärt und gelehrt werden, anzuerkennen und zu respektieren. " Basierend auf der selben Enzyklika weisen sie die Ansicht zurück. daß "die vorsätzliche Entscheidung für ein Verhalten, das den Göttlichen geboten oder dem Naturrecht widerspricht, " auf irgendeine Weise als "moralisch gut" gerechtfertigt werden kann. (10)




Indem sie noch einmal Johannes Paul II (Evangelium Vitae) zitieren bestätigen die Kardinäle und die Bischöfe noch einmal daß die Göttliche Offenbarung und das Naturrecht "die negativen Verbote" enthalten,"die bestimmte Arten von Handlungen absolut verbieten insofern diese Arten von Aktionen in Bezug auf ihre Absicht immer schwer ungesetzlich sind" (14) d.h. in sich böse Handlungen. Sie fügen hinzu, daß die Meinung, die besagt, daß eine gute Absicht oder gute Konsequenzen jemals ausreichen können, um das Begehen einer solchen Handlung hu rechtfertigen, falsch ist." (15)

In einer Reihe von Punkten erinnern die Unterzeichner dann an die Lehre der Kirche, daß Abtreibung durch "Natur- und Göttliches Recht verboten ist" (16); daß Prozeduren, die zu Empfängnis außerhalb des Mutterleibes führen, moralisch inakzeptabel sind" (17) ; und daß Euthanasie eine schwere Verletzung von Gottes Gesetz ist, weil es das "vorsätzliche und moralische inakzeptable Töten einer menschlichen Person ist." (18)

Die Deklaration widmet auch mehrere Punkte der Ehe. Sie bestätigt, daß "die Ehe durch Göttliche Einsetzung und das Naturrecht eine "unauflösliche Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau ist" die "für die Procreation und die Erziehung von Kindern eingerichtet wurde," (19-20)

Sie versichert, daß "durch Natur- und Göttliches Gesetz kein Mensch freiwillig und ohne Sünde seine Sexualität außerhalb einer gültigen Ehe ausleben darf."(20) d.h. in vorehelichen Beziehungen oder Kohabitation. Sie fügt hinzu, daß es gegen die Hl. Schrift und die Tradition verstößt, zu behaupten, daß das Gewissen richtig und zu Recht beurteilen kann. daß sexuelle Handlungen zwischen geschiedenen, in Ziviler Ehe  Verheirateten manchmal richtig oder sogar von Gott angeordnet sein können, obwohl beide sakramental noch mit anderen Personen verheiratet sind,
(s.  1 Kor. 7:11; Johannes Paul II, Apost. Exhortation "Familiaris Consortio, 84)

Die Erklärung erinnert dann- indem sie die Enzyklika Humanae Vitae von Papst Paul VI zitiert, an das Verbot künstlicher Empfängnisverhütung, das gilt für  "jede Handlung, die entweder vor oder nach dem Geschlechtsverkehr darauf abzielt, die Procreation zu verhindern - ob als Zweck oder als Mittel." (21) 

In einer klaren Bezugnahme auf die sich ausbreitende Konfusion nach der Promulgierung des Abschlussdokumentes der Familiensynode "Amoris Laetitia" bestätigt die Deklaration auch, daß jene, die zivil von einem Ehepartner geschieden werden, mit dem sie noch gültig verheiratet sind und eine neue Verbindung eingehen und in voller Zustimmung und Wissen "mit ihm auf eheliche Weise zusammenleben" sich im Stand der Todsünde befinden und deshalb nicht die heiligende Gnade empfangen und in Barmherzigkeit wachsen können." (22)

Was die Homosexualität angeht. so bestätigen die Unterzeichner mit der Schrift und der Tradition , daß "zwei Personen gleichen Geschlechts in schwerer Sünde leben, wenn sie von einander sexuelle Freude suchen (Lev. 18:22; 1 Kor, 6:9-10; 1 Tim. 1:10) und daß homosexuelle Handlungen "unter keinen Umständen zugestimmt werden kann" (KKK 2357) (23). 

Die Deklaration fügt deshalb hinzu, daß es "gegen das Naturrecht und die Göttliche Offenbarung"verstößt, zu sagen, daß "Gott als Schöpfer manchen Menschen eine natürliche Neigung sexuelles Verlangen für Menschen des anderen Geschlechts zu haben und er anderen so auch die Neigung zu Menschen des gleichen Geschlechts gegeben hat und wollte, daß sie dieser Neigung unter manchen Umständen nachgeben." (23)

Was die sog. gleichgeschlechtliche "Ehe" angeht, stellen die Kardinäle und die Bischöfe fest, daß "kein menschliches Gesetz" oder "keine wie auch immer geartete menschliche Macht zwei Personen des gleichen Geschlechts das Recht geben kann, zu heiraten oder solche Menschen für verheiratet zu erklären, weil das dem Göttlichen und dem Naturrecht widerspricht." (24) 

Bezüglich der Gender-Theorie bekräftigt die Erklärung, daß "das männliche und weibliche Geschlecht , Mann und Frau, biologische Realitäten sind, geschaffen durch den weisen Willen Gottes." deshalb erklärt sie  Geschlechtsumwandlungs-Chirurgie zur "Rebellion gegen Natur- und Göttliches Recht" und zu einer schweren Sünde. 

Teil III der Deklaration endet mit einer Bestätigung der Kirchenlehre zur Todesstrafe (28) und der Lehre des sozialen Königtums Christi (29).

Schließlich bekräftigt Teil IV der Deklaration -über die Sakramente- die Kirchenlehre zur Transsubstantiation (30); 
die Natur der Hl. Messe die  "ein wahres und richtiges Opfer an die Hl. Dreifaltigkeit dargebracht wird und daß dieses Opfer sowohl für Menschen auf der Erde als auch die Seelen im Fegefeuer versöhnend ist" (32); die Realpräsenz Jesu Christi in der Hl. Eucharistie; und den essentiellen Unterschied zwischen dem geweihten Priestertum und dem Priestertum der Gläubigen. (34)

Was das Bußsakrament betrifft, bestätigt die Deklaration die Lehre des Konzils von Trient. daß dieses Sakrament die "einzige Möglichkeit ist, nach der Taufe begangene Sünden zu vergeben und daß solche Sünden nach Göttlichem Gesetz nach Anzahl und Charakter gebeichtet werden müssen" (s. Konzil von Trient, Sess. 14, Kan.17) . Sie stellt auch fest, daß weder der Beichtvater durch Göttliches Gesetz "das Siegel der Beichte nicht verletzen darf" noch irgendeine" kirchliche Autorität oder weltliche Macht, ihn dazu verpflichten kann." (36)

Sie erklärt weiter, daß "das Sakrament der Hl. Eucharistie kraft des Willens Gottes und der unveränderlichen Tradition der Kirche, denen nicht gespendet werden darf, die offen im objektiven Zustand schwerer Sünde leben und daß denen die Absolution nicht erteilt werden darf, die bekunden, dem Göttlichen Gesetz nicht gehorchen zu wollen, auch wenn ihre Unwillen nur eine einzige schwerwiegende Sache betrifft (s. Konzil von Trient, Sess. 14, 
Kan. 4; Papst Johannes Paul II, Botschaft an den Groß-Pönitentiar Kard. W. Baum vom 22. März 1996)."

Die Deklaration schließt mit der Bestätigung, daß der priesterliche Zölibat "zur zeitlosen und apostolischen Tradition nach dem bleibenden Zeugnis der Kirchenväter und Römischen Päpste gehört" (39). In einer offensichtlichen Bezugnahme auf die kommende Amazonas-Synode  stellt sie daher fest, daß der priesterliche Zölibat "in der Römischen Kirche nicht durch die Neuheit eines optionalen priesterlichen Zölibats-weder auf regionaler noch auf universaler Ebene- abgeschafft werden sollte," (39)

Abschließend wird Johannes Pauls II Apostolischer Brief "Ordinatio Sacerdotalis" zitiert und die Deklaration der Wahrheiten endet mit der Bestätigung des nur männlichen Katholischen Priestertums: "sei es im Bischofsamt, dem Priestertum oder dem Diakonat." 

Lesen Sie den englischen Gesamttext der Deklaration in PDF-Form hier 
und die begleitende Erklärung hier.
Und bei katholon die deutsche Fassung beider Erklärungen hier
Die Deklaration ist zuerst im National Catholic Register erschienen. 

Quelle: LifeSiteNews, D. Montagna

 

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