Seiten

Dienstag, 31. März 2020

Fr. Hunwicke spricht

bei liturgicalnotes über ein neues Dekret zum liturgischen Kalender.
Hier geht´s zum Original:    klicken 

"DAS NEUE DEKRET - DER KALENDER" 

"In der guten alten Zeit zeigten sich die Feste des römischen Kalenderjahres in einer
geradezu schwindelerregenden Vielfalt – von den hochherrschaftlichen Duplex-Festen
erster Klasse bis herunter zu den armen kleinen Simplex-Festen.
Diese Vielfalt kam nicht aus
einem Bedürfnis nach Komplexität ihrer selbst willen, sondern aus der Notwendigkeit,
klare Unterscheidungen für alle denkbaren Fälle zu treffen. Die Neuerer des 20.
Jahrhunderts veranstalteten mit diesen Unterscheidungen ein Freudenfeuer (gerade so
wie die Oxforder Jesuiten all ihre Reliquien verbrannten), als die hl. Ritenkongregation
am 26. Juli 1960 das Dekret Novum Rubricarum herausgab, das nur noch eine
Unterscheidung von Festen Erster, Zweiter und Dritter Klasse vorsah (und einigen
himmlischen Versagern nur noch die Möglichkeit einer Kommemoration zugestand).
Wer genau hinschaut, hat vielleicht bemerkt, daß das nichts mit „Dem Konzil“ zu tun
hat, das damals noch gar nicht begonnen hatte.

DAS NEUE DEKRET
Doch die praktische Notwendigkeit in liturgischen Feiern Unterscheidungen
vorzunehmen, meldet sich wieder zu Wort; und so erfindet das Dekret der
Glaubenskongregation von 2020 zum Kalender des Missales von 1962 eine neue
Kategorie: Jetzt gibt es eine Liste mit Ausnahmen von Festen Dritter Klasse, „die nicht
beeinträchtigt werden können“. Darauf sind etwa 70 Feste aufgeführt, die auch bei
Wahrnehmung der im neuen Dekret eingeräumten Wahlmöglichkeiten nicht verdrängt
werden können.

Und die Feste auf dieser Liste haben noch eine weitere Eigenschaft: Sie dürfen
optional auch an Ferialtagen der Fasten- und Passionszeit gefeiert werden. Wenn die
Glaubenskongregation das Dekret also nicht erst veröffentlicht hätte, als es dafür
schon zu spät war (Eine Verschwörung? Ein Kunstfehler?), hätte man auch schon am
24. März die Messe vom Hl. Erzengel Gabriel lesen können. Und nein: Das Fest von
den 7 Schmerzen unserer Lieben Frau steht nicht auf der Liste.
Ich hätte hier noch eine kleine Liste...
Die Vorgabe, daß die „geschützten“ Feste Dritter Klasse auch die Ferialtage der
Fasten- und Passionszeit verdrängen können, ist möglicherweise erst in einem späten
Zeitpunkt der Erarbeitung des Papiers aufgenommen worden. Ich stütze mich bei
dieser textkritischen Anmerkung auf das folgende Indiz: In einem Text, der so gut wie
keine sprachlichen Fehler enthält (mir ist nur ein ‚pubblici‘) aufgefallen, enthält der
entsprechende Satz gleich zwei Tippfehler, gerade so, als sei er von einer des
Lateinischen unkundigen Schreibkraft auf Anweisung von jemand mit schlechter
Handschrift hinzugefügt worden: „Dieta festa celebrari possunt etiam in feriis III classis
Quadragesimae et Passionis, facta commemoratione ferire iuxta rubricas.“



Das interessanteste an diesem Dekret ist natürlich die Aufnahme der Heiligen, die seit
dem 26. Juli 1960 kanonisiert worden sind, in den Kalender. Wie ist man da
vorgegangen? Werden wir alle künftig die Messe von …sagen wir mal dem Hl. Paul VI
feiern müssen? Wann tritt das in Kraft? Können wir auch Votivmessen zu seinem
Gedächtnis feiern? Bitte, bitte schon morgen? Her mit den goldenen Gewändern! -
Langsam, Jungs, langsam, keine Übereilung.

ERGÄNZUNGEN ZUM KALENDER

Ich denke, die Glaubenskongregation ist bemerkenswert pastoral und vernünftig
vorgegangen – der Kandidat hat 100 Punkte. Denn
1. hat sie überhaupt keinen dieser Heiligen dem Kalender hinzugefügt;
2. läßt sie solche Einfügungen zu, überläßt aber uns die Entscheidung;
3. wenn jemand eine solche Messe, liest, darf er auch das entsprechende Offizium
beten – oder auch nicht;
4. wenn man sich dazu entschließt, das zu tun – darf man noch nicht einmal das
Tagesgebet aus dem Novus Ordo übernehmen, Man muß sich an das entsprechende
Commune der außerordentlichen Form halten.
(Ich denke, daß Nr. 4 in gewisser Weise schade ist. Ich habe die NO-Form der Kollekte
für den Hl. John Henry Newman verwandt, und dabei einfach das presbyterum durch
confessorem ersetzt habe. Aber es mag durchaus einige vernünftige Leute geben, die
vielleicht grummelnd bereit sind, zuzugeben, daß der "Hl. X“ tatsächlich im Himmel ist,
aber etwas dagegen haben, wie seine liturgische Verehrung in seinem Tagesgebet
begründet wird.
Als der nicht so gut gelungene Ordo erfunden wurde, bildeten die
Texte einiger seiner Tagesgebete die Spalten, durch die der Virus des Irrtums in das
liturgische Leben der Kirche eindrang! So sehe ich hier eine schlaues und
gerechtfertigtes „social distancing“ - mindestens zwei Meter davon – zwischen dem
Geist des römischen Ritus und dem von Hannibale Bugnini.
Herzlichen Dank, Kardinal Ladaria – gut gemacht.

So, liebe Mitbrüder, sind Sie also auf die Gebete des Commune verwiesen. Wo das
Missale Alternativen anbietet, können Sie wählen, welches. Wie es sich ergibt, werden
keine Seligen erwähnt. Stellen sie sich vor: jeder von Ihnen kann seinen eigenen
Zusatzkalender nachkonziliarer Päpste und Heiligen zusammenstellen und sich dann
das Dekret zu seinem Gebrauch ausstellen!
Was mehr kann sich ein glaubenstreuer Priester wünschen!!!
Das Dekret der Glaubenskongregation gibt lediglich die Anweisung, dieser Heiligen an den Tagen zu gedenken, die das Gesetz allgemein für die Kirche vorschreibt. Und natürlich muß man die Daten meiden, die auf der 70er- Liste angegeben sind.

WIE VIELE STEHEN ZUR WAHL?

Wikipedia verzeichnet hilfreicherweise 238 Heiligsprechungen seit dem genannten
Datum 1960, 110 davon von St. Johannes Paul II.. Wenn ein eifriger Leser sich durch
das Material hindurcharbeiten wollte, wäre es interessant zu erfahren, wieviele davon
a) als wahlweise Gedenktage und b) als vorgeschriebene Gedenktage in den
allgemeinen Kalender aufgenommen worden sind. Und ob einige davon mit den
privilegierten Festen auf der neuen Liste zusammenfallen.
Meine einzige Kritik an Kardinal Ladaria ist, daß er nicht zur Ersparnis von Zeit und
Umständen für den Fall der Fälle bereits einen Platz im Kalender und das denkbar
vollständigste, allervollständigste Proprium für den hl. Papst Franziskus I. vorgesehen
hat. Ich hätte ihm bei der Zusammenstellung der Texte helfen können...

FREUT EUCH! FREUT EUCH!

Drei zusammenfassende Beobachtungen:
1) Das Dekret (zu den"neuen Heiligen") erklärt ausführlich, daß es auf der Grundlage
umfangreicher Konsultationen erarbeitet wurde. (Haben sie eigentlich auch die
Piusbruderschaft einbezogen?) Das zweite Dekret (hinsichtlich der Präfationen) erhebt
keinen entsprechenden Anspruch.

2) Auch wenn ich mir ein meiner Kommentierung einige scherzhafte Bemerkungen
erlaube, begrüße ich doch ausdrücklich, daß die Gesetzgebung der Subsidiarität
weiten Raum läßt. Sie führt die radikale Anwendung des Subsidiaritätsprinzips in
Summorum Pontificum weiter, die seinerzeit den guten Kardinal Cormac und seine
Kumpane so erzürnt hat. Für die fascisti episcopi bedeutet Subsidiarität halt nichts
anderes als „Alle Macht den Bischöfen – und insbesondere mir“.

3) Das Dekret zitiert zwei mal aus De Servorum Beatificatione et Beatorium
Canonizatione. Da der gelehrte und bewundernswerte Prospero Lambertini diese
großartige Abhandlung verfaßt hat, bevor er als Benedikt XIV. zum Papst gewählt
wurde, ist es interessant, sie in den Fußnoten als von Benedikt XIV. zitiert zu sehen.
Schön zu wissen, daß dieses Dokument nun vollen lehramtlichen Status genießt.
Ich sollte lieber mitmachen und es ihm sagen. Ooops- ich vergaß....Ashmole* ist geschlossen
wegen ... quo confugiemus...
Quelle: liturgicalnotes, Fr. J.Hunwicke

* Ashmole = Oxford-Museum 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die nach der DSGVO nötige Zustimmung, dass dieser, im Falle seiner Freischaltung, auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger« Software vorgegeben ist, dass Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie diese angeben, ebenfalls gespeichert wird. Daher stimmen Sie, sofern Sie Ihre email Adresse angeben, einer Speicherung zu. Gleiches gilt für eine Anmeldung als »Follower«. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars wünschen, können Sie dies, unter Angabe des Artikels und Inhalt des Kommentars, über die Kommentarfunktion erbitten. Ihr Kommentar wird dann so bald wie möglich gelöscht.