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Mittwoch, 11. März 2020

Heute in Australien

Der Catholic Herald berichtet vom ersten Tag des Revisionsverfahrens von Kardinal Pell vpr dem Obersten Australischen Gerichtshof in Melbourne.
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"PELLS ANWÄLTE LEGEN VOR DEM OBERSTEN GERICHTSHOF IHREN APPELL IM REVISIONSVERFAHREN VOR." 

"Kardinal Pells Anwaltsteam hat heute vor dem Obersten Gerichtshof Australiens seinen Fall vorgetragen.
Pell selbst, der während seine Anwälte in Canberra ihre Argumente vor den 7 Richtern vorbrachten zum Verfahren nicht zugelassen war, ist in seiner Gefängniszelle geblieben.

Pell legt Revision gegen die geteilte 2.1 Entscheidung des Appellationsgerichtes in Victoria ein, seine Verurteilung in fünf Fällen von sexuellem Kindesmißbrauch durch 2 Instanzen aufrecht zu erhalten.

Bret Walker, Pells führender Anwalt sah sich den Fragen der Richter 5 Stunden lang gegenüber. während denen er Argumente zugunsten Pells vortrug. Walker skizzerte einen Revisionfall, der sich auf die Befunde von Richter Mark Weinberg in Victoria stützt, der in seiner abweichenden Meinung im August herausstrich, daß der Kardinal auf Grund der Aussage eines einzigen angeblichen Opfers verurteilt wurde, trotz der entlastenden Aussagen von mindestens 20 Zeugen und daß die Jury ihn unmöglich ohne jeden Zweifel für schuldig hatte befinden können.

Während drinnen die Anwälte argumentierten, versammelten sich mehr als 100 Vietnamesen am Eingang des Obersten Gerichts, beteten und sangen Choräle und wollten ihre Unterstützung für Kardinal Pell zeigen. Die Demonstranten sagten, daß sie bei Tagesanbruch von zu Hause in Sydney mit dem Bus aufgebrochen waren.

Viele Mitglieder der vietnamesichen Katholischen Gemeinden in Australien haben Pell während des Prozesses und der Revisionsverfahren unterstützt und das Beispiel von Kardinal Francis Xavier Nguyen zitiert, der von den kommunistischen Machthabern in Vietnam zu 13 Jahren verurteilt wurde, davon 9 Jahre in Einzelhaft, Pell und Kardinal Nguyen waren bis zu dessen Tod 2002 Freunde, wobei Pell als Erzbischof sowohl von Sydney als auch von Melbourne Gastgeber von Kardinal Nguyen war.

Walker hat die verschiedene Argumentationslinien betont, angefangen mit den Umständen des angeblichen sexuellen Übergriffs Pells gegenüber zwei Chor-Teenagern in der Kathedrale von Melbourne. Pell wurde verurteilt  nach der Messe in vollem Ornat während 5 oder 6 Minuten in der Sakristei der Kathedrale gleichzeitig gegenüber zwei Knaben übergriffig geworden zu sein,
Walker sagte,  daß das praktisch unmöglich war.

Dann beleuchtete der Anwalt die Aussagen vieler Zeugen. die Pell für die Zeit in der der Übergriff stattgefunden haben soll, ein Alibi gaben und stellte fest, daß die Sakristei zur Zeit des Übergriffs "voller Betriebsamkeit" gewesen sein mußte.

Schließlich wies Walker auf Änderungen und Widersprüche in der Aussage des einzigen Klägers und Zeugen gegen Pell hin. Das zweite angebliche Opfer starb bevor der Prozess begann, vor seinem Tod sagte er seiner Mutter, daß er kein Opfer von sexuellem Mißbrauch war.

Der Fall für Pells Revisionsantrag ist, daß wenn die Unzuverlässigkeit der Aussagen des einzigen
Zeugen gegen ihn - kombiniert mit den Aussagen so vieler Zeugen zugunsten Pells und der hohe Grad an Unwahrscheinlichkeit , daß Pell diese Übergriffe wie beschrieben hätte ausführen können,die erste Jury nicht ohne jeden Zweifel von der Schuld des Kardinals hätte überzeugt sein können.

Das Revisiongericht in Victoria - so argumentierte Walker am Mittwoch, hätte befinden müssen, daß ein vernünftiger Zweifel von der Jury nicht ausgeschlossen werden konnte und bei ihrer Entscheidung zur Verurteilung auch nicht ausgeschlossen wurde.

Walker wurde von Richterin Virginia Bell über die Bedeutung der Glaubwürdigkeit des Klägers bei diesem Revisionsverfahren befragt, und stellt fest, daß es dem Obersten Gericht nicht zustehe, festzulegen, ob die Jury ihm hätte glauben sollen oder nicht.  Walker antwortete aber daß die Glaubwürdigkeit des Klägers nicht das Thema war, sondern daß die sich widersprechenden Aussagen des Klägers und der Zeugen der Verteidigung vernünftige Zweifel hervorriefen.




Die Zeugenaussage von Msgr. Charles Portelli wurde den Richtern vorgetragen . Walker sagte,daß der Priester bezeugte, daß Pell wie gewöhnlich vor der Tür der Kathedrale stand, um die Katholiken nach der Messe zu begrüßen und daß das während des Prozesses nicht bestritten wurde- was so zumindest zu der vernünftigen Möglichkeit führte, daß Pell nicht am Ort des vorgeblichen Angriffs war.

Pell ist seit mehr als einem Jahr seiner sechsjährigen Haftstrafe im Gefängnis. Er muß mindestens  3 Jahre und 8 Monate absitzen, bevor er einen Antrag auf vorzeitige Entlassung auf Bewährung stellen kann.

Der 78-jährige Kardinal hat während seines Prozesses und des Revisionprozesses immer seine Unschuld beteuert, Seine Verteidigung hat das Argument, daß das angebliche Verbrechen unter den gegebenen Umständen "einfach unmöglich" begangen werden konnte, in den Mittelpunkt gestetllt.

Der Oberste Gerichtshof ist Pells letzte Möglichkeit einer Revision.

Nach der Mittagspause, nahm Walker seine Präsentation wieder auf, und die Richter stellten Fragen über die Art der Gewänder, die Pell zu Zeit des Angriffs trug, einschließlich des verknoteten Cingulum , der Stola, Albe und zum Mikrophon, das Pell unter der Kasel trug und die der Kardinal hätte umgehen müssen, während er gleichzeitig die beiden Teenager angriff.

Der Anwalt betonte auch die Diskrepanzen in den im Verlauf der Untersuchung präsentierten Angaben des Opfers.

Die Staatsanwälte hatten zuerst behauptet, daß der Übergriff irgendwann zwischen der Einsetzung Pells als Erzbischof im August 1996 und Ende Dezember des gleichen Jahres passiert sein könnte, aber während des Prozesses ließen die Beweise für die Jury nur zwei Daten übrig- den 15. oder den 22. Dezember, die beiden ersten Termine bei denen Pell die Sonntagsmesse in der Kathedrale zelebrierte.

Während des Verfahrens vor dem Revisionsgericht in Victoria hatte Walker argumentiert, daß die für den zweiten angeblichen Übergriff nicht einmal von den Aussahen des Opfers gestützt wurden, und einfach nur benutzt worden waren, damit die "Staatsanwaltschaft das nächste mal behaupten konnte, daß der Erzbischof bei der Sonntagsmesse in der Kathedrale war."

Vor dem Obersten Gerichtshof unterstrich Walker am Mittwoch, die Unterlassung der Polizei, die Hauptzeugen -einschließlich der damals mit Pell zur Zeit des zweiten Übergriffs bei der Messe konzelebrierenden Priester- zu befragen, bei dem das Opfer von Pell angeblich gegen die Wand der Kathedrale gestoßen und angefaßt wurde.

"Es gibt so viele Angaben in der Aussage des Klägers. die verworfen werden können, ohne daß einer der Beobachter des Berufungsverfahrens das für nötig erachtet hätte, daß die Jury vernünftige Zweifel gehabt haben muß." sagte Walker.

Der Oberste Gerichtshof wird am Donnerstag weitere Argumente anhören, bevor er zugunsten der Zulassung des Antrags Pells auf Haftentlassung entscheidet oder dagegen.
Die Richter könnten ihre Entscheidung morgen treffen oder sie auf ein späteres Datum verschieben .

Während Pells Prozess und Revisionverfahrens hat der Hl. Stuhl immer sein Vertrauen in das Australische Rechtssystem ausgedrückt und Pells Recht betont, jede Möglichkeit zum Einspruch zu nutzen.

Nach der Ablehung von Pells Revisionsanstrag in Victoria im August 2019 hat Matteo Bruni, der Direktor des Pressebüros des Hl. Stuhls,eine offizielle Erklärung herausgegeben, in der es hieß."daß weil die Prozedur weitergeht, der Hl. Stuhl daran erinnert, daß der Kardinal während der juristischen Prozeduren immer seine Unschuld beteuert habe und es sein  Recht sei, den Obersten Gerichtshof anzurufen."

Auf Pell wartet ein Prozess nach kanonischem Recht, wenn es in Australien eine endgültige Entscheidung gibt. Wenn er durch ein kanonisches Gericht wegen sexuellen Kindesmißbrauchs verurteilt wird, würde der Kardinal höchstwahrscheinlich in den Laienstand zurück versetzt.

Pell ist im HM Prison Barwon gefangen, einem Hochsicherheitsgefängnis südwestlich von Melbourne.

Quelle: Catholic Herald 

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