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Mittwoch, 8. April 2020

Fr. Hunwicke spricht....

bzw. sprach vor drei Tagen bei liturgicalnotes über die Veränderungen an Ritus und Zelebration nach dem II. Vaticanischen Konzil und die Ausnahmen, die den Usus Antiquior zulassen- beosnders im Hinblick auf die Liturgie der Hl. Woche,
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                                                  "ES WAR EINMAL..."

Es gibt einen unwiderlegbaren Beweis -auch ein Foto- daß am 26. Dezember 1966 eine gewisser Hochrangiger, sogar ein Erzbischof, die Hl. Messe ad populum in Konzelebration mit seinen Mitbrüdern zelebriert hat. Das ist an sich kaum bemerkenswert. Das war anderthalb Jahre nach der Promulgierung  (7.März 1965) des nachkonziliaren Ritus Servandus für die Konzelebration. Und tatsächlich hatten undisziplinierte Kleriker schon seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten nach Belieben herumexperimentiert.

Was dieser Information etwas Pikantes verleiht, ist, daß es sich bei dem Erzbischof um Marcel Lefebvre handelte, den Generaloberen der Spiritaner-Missionsgesellschaft vom Hl. Geist.

Mir geht es um drei Punkte:

1. Nur vier Konzilsväter  haben seinerzeit gegen die Liturgie-Konstitution Sacrosanctum Concilium gestimmt. Wie ist das zu verstehen? Es gibt immer noch Menschen, die uns belügen und täuschen und auf diese Zahl verweisen, um uns wahrheitswidrig weis zu machen, daß alle Konzilsväter außer jenen vier dafür gewesen seien, daß

a) nach dem Konzil so viele schlechte und überflüssige Veränderungen an den Texten  der Liturgie-Bücher vorgenommen wurden; und

b) eine ganze liturgische Kultur mit einem Schlag und unter Anwendung von Druck und Einschüchterung zerstört wurde; und

c) die Kirchen brutal vandalisiert wurden.

Die ex- oder implizit aufgestellte Behauptung, daß alle diese Dinge "im Auftrag" des Konzils erfolgt wären, ist eine willkürliche und bösartige Lüge. Sie trägt die Fingerabdrücke des Vaters aller Lügen selbst.  Die meisten Konzilsväter erwarteten eine weitaus zurückhaltendere Reform - deshalb haben nur vier gegen das Dekret gestimmt.  Ganz bestimmt haben die Väter nicht damit gerechnet, daß der Römische Kanon- wenn auch nur optionsweise- abgeschafft würde. Darauf gibt es in der ganzen Konstitution nicht den kleinsten Hinweis.





2. Es gab tatsächlich die allgemeine Erwartung gemäßigter Reformen und nur vier Väter, zu denen Erzbischof Lefebvre nicht gehörte, wollten sich dieser allgemeinen Erwartung nicht anschließen. Dementsprechend ist es auch nicht überraschend, daß Marcel Lefebvre zur Konzelebration bereit war, und (wie es der Ritus Servandus vorgab) dabei versus populum zelebrierte. Allerdings hatte der Erzbischof bereits im April 1965 den Oberen der größeren Einrichtungen seines Ordens einen Brief geschrieben, in dem er doe Messe "Zum Volk hin" untersagte - jedoch mit der Einschränkung "außer in besonderen Fällen und nach der erforderlichen Genehmigung". Er war kein integristischer Heuchler.

3. Die liturgischen Vorgaben von 1965 kannten immer noch nur ein Hochgebet, den römischen Kanon und gingen davon aus, daß in lateinischer Sprache und allen üblichen Ritualen zelebriert werden würde (die Konzelebranten trugen sogar Manipeln) Nur das Iudica me Deus und das letzte Evangelium waren drei Monate vorher aus der Messe entfernt worden,.

Ein wichtiger Teil des Kollateralschadens der aus den Katastrophen der 60-er und 70-er Jahre entstand, ist, daß wir einer sanften und prinzipiellen liturgischen Evolution beraubt wurde, wie sie nach dem Konzil von Trient geschahen und die die meisten Bischöfe zu Recht nach dem II. Vaticanum erwarteten.

Die hochintelligente optionale Zulassung des Usus antiquior- durch zwei kürzliche Dekrete der Glaubenskongregation garantiert- kombiniert mit den durch Summorum Pontificum erlaubten Möglichkeiten stellen genau das dar, was dem II, Vaticanum hätte folgen sollen.

Schließlich ist die eigentliche organische Evolution des Alten Römischen Ritus mit sanfter Kunstfertigkeit auf den Weg gebracht worden. Diese beiden Dekrete der Glaubenskongregation sind nicht so bedeutend wie Summorum Pontificum, das tausenden von Priestern die Möglichkeit eröffnete, das Zelebrieren zu lernen und wirklich eine in der Zeit von 1950- 2000 nur leicht deformierte Form des Usus Antiquior zu zelebrieren. Aber die Dekrete der der Glaubenskongregation -gemeinsam mit der Erlaubnis die Alte Karwoche zu feiern, sind ein sehr wichtiger Schritt, sowohl theologisch als auch liturgisch.

Das ist die Art Entwicklungen -die vor einem halben Jahrhundert von einer Bande, die Louis Bouyer zu Recht die "Madmen"  nannte, verhindert wurden... mit der Absicht, das gesamte Gebäude der katholischen Anbetung in einer Atmosphäre eines hasserfüllten Bruches zum Einsturz zu bringen."

Quelle: litrugicalnotes, Fr. J.Hunwicke

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