Seiten

Sonntag, 17. Mai 2020

Fr. Hunwicke spricht

bei liturgicalnotes- als Fortsetzung seiner gestrigen Rede- auch heute über den Brief des Papa emeritus zum 100. Geburtstag des Hl. Johannes Paul II. 
Hier geht´s zum Original:  klicken

"RATZINGERS MESSER? (2)" 
"Ich denke, daß Professor Ratzingers Satz "die Zustimmung der offiziellen Organe, die nach den etablierten Normen eingeholt werden muß" sehr interessant ist. 

Die Leser erinnern sich: "...Kardinal Müller erinnert sich sicher...an die Angelegenheit, als einige seiner Kollegen unmittelbar und direkt von PF entlassen wurden. Ein Narrativ, das bisher-denke ich- nicht dementiert worden ist, besagt, man habe sie sich über das persönliche Eingreifen von PF beklagen hören, der die Verurteilung einiger wegen sexuellen Mißbrauchs verurteilter Kleriker verhinderte. Müller kam zu der Ansicht, daß seine Mitarbeiter ungerecht behandelt worden seien und daß es auf alle Fälle seltsam war, daß er nicht konsultiert worden war.

In einem weiteren, undementierten Narrativ wird berichtet, daß Seine Eminenz, während er die Hl. Mysterien zelebrierte, ans Telefon befohlen wurde, um sich von einem zornigen PF anordnen zu lassen, die Ermittlungen nach kanonischem Recht (die kurz zuvor nach den Normen des kanonischen Rechts begonnen worden waren) gegen Cormac Murphy O´Connor, Mitglied der St. Gallen-Gruppe,
einzustellen.

Anschließend wurde Kardinal Müller nicht in seinem Amt als Präfekt der Glaubenskongregation bestätigt. 

Mehr muß ich nicht sagen. Aber wenn irgendwer interessiert ist, es gibt eine Reihe von blogspots aus der Zeit, die behaupten, daß die Römische Kurie keine irrelevante Bürokratie sei, sondern einen theologisch bedeutenden Status innehat. Diese Serie erschien zuletzt im Juli des vergangenen Jahres."

Quelle: liturgicalnotes, Fr. J. Hunwicke

1 Kommentar:

  1. Der Begriff Messer weckt unangenehme Assoziationen und ist daher etwas problematisch. Doch dieses Messer wird stumpf bleiben. Es wird niemanden beunruhigen.

    AntwortenLöschen

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die nach der DSGVO nötige Zustimmung, dass dieser, im Falle seiner Freischaltung, auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger« Software vorgegeben ist, dass Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie diese angeben, ebenfalls gespeichert wird. Daher stimmen Sie, sofern Sie Ihre email Adresse angeben, einer Speicherung zu. Gleiches gilt für eine Anmeldung als »Follower«. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars wünschen, können Sie dies, unter Angabe des Artikels und Inhalt des Kommentars, über die Kommentarfunktion erbitten. Ihr Kommentar wird dann so bald wie möglich gelöscht.