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Freitag, 14. August 2020

Fr. Hunwicke spricht....

bei liturgicalanotes heute über die vor allem bei Konzilsgegnern üblichen Spekulationen über die Gültigkeit der postkonziliaren Bischofsweihen.
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"RITUELLE ANGEMESSENHEIT UND SAKRAMENTALE GÜLTIGKEIT"

Das Gültigkeitskriterium, das von einigen modernen Autoren verwendet wird, erscheint mir exzessiv, grob, legalistisch und es versagt dabei, die ältere, breitere, menschlichere Interpretation des früheren katholischen Theologen zu berücksichtigen,.
Um diese Tradition zusammenzufassen, werde ich aus den wohl-erwogenen Worten Kardinal Pietro Gaspari, der großen und hochgelehrten Kenner des modernen Kanonischen Rechts, zitieren,
Vielleicht sollte ich erklären, daß er zu einer Zeit geschrieben hat, in der allgemein anerkannt wurde, daß die Formel der Bischofsweihe "Accipe Spiritum Sanctum" -die vom Weihenden gesprochen wurde, wenn er die Hände auflegte; aber auch zu einer Zeit, als den Gelehrten bewußt geworden war, daß in den alten Römischen Sakramentarien die Formel das alte Gebet war, das uns als Präfation verkleidet überliefert wurde.

"Bei allen diesen Riten, die das Römische Pontificale zur Bischofsweihe vorschreibt, ist die allgemeines Überzeugung, daß das Wesentliche die Handauflegung des weihenden Bischofs ist (bzw. der weihenden Bischöfe) und die Formel die dazugehörenden Worte: "Empfange den Hl. Geist" sind.

"Wir glauben...daß sowohl bei der Hypothese der Auflegung der Hände des Bischofs mit der Präfation allein- ohne diese Worte: Empfange den Hl. Geist" die Weihe gültig ist- genau so wie sie in der alten Liturgie gültig war; aber wie könnte man beweisen, daß die Kirche diesem Gebet die Kraft zur Weihe genommen hat?

"Ebenso geben wir zu, daß die Weihe durch die Auflegung der Hände des Bischofs nur mit den Worten "Empfange den Hl. Geist"der allgemeinen Meinung nach auch ohne die Präfation gültig ist-  weil -auch wenn diese Worte allein-für sich betrachtet- unbestimmt sind und die Bischofsweihe nicht ausdrücklich genug angesprochen wird, und dennoch nicht nur durch die Präfation- sondern durch die Zeremonie selbst ausreichend sind- auch ohne Einleitung.

Und wenn die Bestimmung durch eine unbestimmte Formlierung wie "empfange den Hl. Geist" übertragen werden kann, kann das auch durch einen Satz wie " pneuma hegemonicon" im postkonziliaren Pontifikale in der Praxis des Hl. Stuhls als für die Bischofsweihe angemessen akzeptiert werden. 





Deshalb denke ich, daß Gasparris großzügiger und vernünftiger Zugang mehr als ausreichend ist, um dem beängstigenden Unsinn über die Gültigkeit der Weihen in der nachkonziliaren Kirche ein Ende zu machen. 

Aber es genügt für uns nicht, einfach ein falsches Argument zurückzuweisen. Es ist viel mehr zu sagen. 

Es hätte nie so einfach sein dürfen, solche falschen Argumente vorzubringen. Es hätte nie möglich sein dürfen, die alten und ehrwürdigen sakramentalen Formulierunge der Römischen Kirche wie Abfall zu entsorgen, durch ein Kommittee einer meinungsbildenden, selbstbezogenen Akademikergeneration. Es hätte nie passieren dürfen, daß die vorübergehende Gelehrtenmeinung einer einzigen akademischen Generation Basis einer liturgischen Revolution wurde. Es hätte nie passieren dürfen, daß ein Mann, Bugnini, in der Lage war, einen Römischen Pontifex zu manipulieren und zu täuschen und dadurch die Euchologie der Römischen Kirche zu verderben. Man hätte der unseligen Wahrnehmung nie glauben dürfen, daß ein Römischer Pontifex -sogar wenn er im Auftrag eines Konzils handelte- alles tun könnte, was er will. 


"Dieser Zugang des gesunden Menschenverstandes ist -wie ich denke- nicht sehr weit von der Haltung Fr. Eric Mascall entfernt ist; nämlich, daß ein Ritus bedeutet, etwas zu tun-aber  keine theologische Aussage über die Natur dessen ist, was getan wird, (z.B. sagt das "ich taufe dich" nichts über die Tilgung der Ursünde aus): daß ein gültiger Weiheritus durch seine erklärte Absicht einem bestimmten Menschen eine  der drei Weihen des historischen Amtes anerkannt werden kann. 

Die Leser sind sicher nicht überrascht, daß ich auch die Ansicht teile, daß das Eucharistische Gebet von Addai und Mari angemessen ist, um die Hl. Eucharistie zu   Ein wahrer katholischer Geist schaut nicht zuerst auf Spekulationen, was für die Gültigkeit eines Sakramentes erforderlich ist, sondern auf die Praxis der Katholischen Kirche."


Quelle: liturgicalnotes, Fr. J. Hunwicke

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