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Dienstag, 15. Februar 2022

Fundstück

"Die Tagespost" veröffentlicht den kritischen Kommentar des Kirchenrechtlers Mückl zum Münchener Mißbrauchsgutachten, Lesen! 
Hier geht´s  zum Original:  klicken

Unter dem Titel:

KIRCHENRECHTLER MÜCKL:" DAS GUTACHTEN IST EINE ANKLAGESCHRIFT" 

Beginnt der Kommentar so- ZITAT

"Der Kirchenrechtler Stefan Mückl übt deutliche Kritik am Gutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl über die Missbrauchsfälle in der Erzdiözese München und Freising. Im Interview mit dem katholischen Sender „K-TV“ spricht Mückl, der an der Päpstlichen Universität Santa Croce in Rom lehrt, den Münchner Anwälten die fachliche Kompetenz ab. 

Der Prophet gilt nichts im eigenen Land

Die Kanzlei habe sich in Wirtschaftsfragen einen Namen gemacht, so der Jurist, verfüge in kirchenrechtlichen Fragen jedoch über keine belastbare Kompetenz. "Das sogenannte Gutachten ist eine Anklageschrift“, betonte. Die angeführten "Tatsachen und Indizien“ seien so schwach, daß kein Gericht zu einer Verurteilung käme." (...) 

Quelle: Die Tagespost, S.Mückl


 


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