Seiten

Dienstag, 5. März 2024

Eine uralte Frage: die Legitimität von Päpsten

Luisella Scrosati behandelt in einem Beitrag in La Nova Bussola Quotidiana am Beispiel von Papst Martin V , dessen Pontifikat am 11.November 1417 begann, das Thema legitimer und illegitimer Päpste. Hier geht´s zum Original:  klicken

"MARTIN V UND DIE FRAGE DES LEGITIMEN PAPSTES"

Der erste Einzelpapst nach dem Großen Schisma hatte Martin V es mit den Unruhen der Anhänger Wyclifs und Hus´ zu tun. Und mit der Bulle Inter Cunctas definierte er fundamentale Fragen der Doktrin die den Nachfolger Petri betreffen.

Martin V (1369 - 1431) war am Ende der einzige Papst nach 40 Jahren des Schismas. Während des Konzils von Konstanz -am 11. November 1417 gewählt, gelang es ihm, die Kirche für eine relativ lange Zeit (13 Jahre) zu regieren. Oddone Colonna - das war sein Geburtsname -hatte irrtümlicherweise die Legitimität von Johannes XXIII (siehe hier ) anerkannt -als dessen Nachfolger er sich selbst sah.

             

Es gibt einen Aspekt dieses Pontifikates, der verdient,  ans Licht gebracht zu werden. 

Martin musste sich mit den von John Wyclif († 1384) und Jan Hus (ca. 1371-1415) angeheizten Unruhen auseinandersetzen. Ersterer, ein gebürtiger Yorkshire Professor an der Universität Oxford, wurde zum Bannerträger einer englischen antipäpstlichen Bewegung, umso mehr, als es die Zeit der Avignon-Päpste, als die Päpste in Avignon warem und im feindlichen Frankreich residierten. Er verfasste zahlreiche theologische Texte und versammelte eine große Gruppe populärer Prediger, die berühmten Lollarden, um sich. Der zweite, ein Böhme, geriet unter den Einfluss Wyclifs und vertrat im Wesentlichen dessen ketzerische Positionen. Sowohl die Lollarden als auch die Hussiten waren in den Herkunftsländern der beiden "Gründer“ weit verbreitet.


Genauer gesagt irrten sich beide vor allem hinsichtlich der Natur der Kirche und der Rechte und Vorrechte des Papstes. Ihre Betonung der Bedeutung der persönlichen Frömmigkeit der Diener Gottes ging so weit, die Kirche mit der Gemeinschaft derer gleichzusetzen, die von dieser Frömmigkeit inspiriert lebten. Sie behaupteten daher, daß die Kirche nicht die sichtbare Kirche sei, die korrupt und gespalten erschien, sondern die unsichtbare; und daß daher diejenigen, die als Mitglieder der Kirche anerkannt werden sollten, nicht diejenigen waren, die zum Klerus zählten, noch nicht einmal diejenigen, die ihr juristisch und formal angehörten, sondern ausschließlich die "wahren Gläubigen“, die nur Gott kannte. Sie stellten die Gültigkeit der von den Päpsten verhängten Exkommunikationen, ihre Autorität, das Ausmaß der Bindungs- und Lösungsbefugnisse sowie die Tatsache in Frage, daß der Papst der Nachfolger des Apostels Petrus war. Aufgrund dieses unzureichenden Verständnisses der Natur der Kirche glaubten sie, daß die Ordination allein ausreichte, um die Sakramente zu spenden, einschließlich der Fähigkeit zur Absolvierung: Es sei kein Auftrag oder keine Gerichtsbarkeit erforderlich und daher könne niemand die Ausübung des Amtes behindern. auch durch Sanktionen. Weitere Fehler betrafen den Ablass, die Eucharistie und das Fegefeuer und wurden alle auf dem Konstanzer Konzil verurteilt.

Als Oddone Papst wurde, waren Wyclif und Hus bereits tot, aber ihre Bewegung blieb in Europa erhalten. Martin V. beschloss, eine Bulle zu verfassen, Inter-Cunctas (22. Februar 1418), befragte Bischöfe und die Inquisitoren, mit einer Liste von Fragen die den verdächtigen Gefolgsleuten der beiden Protestierer gestellt werden sollten, um festzustellen, ob sie wirklich gemäß dem Katholischen Gauben glaubten. Unter den 40 Fragen finden wir auch die folgende: "Ich glaube, daß der kanonisch gewählt Papst, sobald er im Amt ist, sobald er seinen Namen gewählt hat, der Nachfolger des Hl. Petrus und die oberste Autorität in der Kirche Gottes.ist“ (Denz. 1264). Eine Präzision der italienischen Übersetzung. Der Ausdruck pro tempo fuerit betont präzise, daß der rechtmäßig,gewählte Papst im Amt ist, wir können übersetzen: Der legitim gewählte Papst ist von dem Moment an – in dem er hat seinen Namen (eus nomine proprio expresso ) gewählt hat, im Amt. Deshalb drückt der Papst, dessen legitime Wahl anerkannt wurde, der das Amt angenommen hat, diese Annahme durch die Annahme des Namens aus.

Warum hat Martin V. diese Frage in die Bulle aufgenommen? Weil Lollarden und Hussiten argumentierten, daß ein Papst unter der Bedingung legitim sei, daß er auch von ihnen akzeptiert würde. Stattdessen verlangte Martin V., daß sie denjenigen als Papst anerkennen, der rechtmäßig gewählt und von der Kirche als solcher anerkannt worden ist. Daher stellt die Weigerung dieses von der Weltkirche anerkannten Papstes für Martin V. nicht nur ein disziplinarisches, sondern auch ein doktrinales Problem dar.

Wir werden Gelegenheit haben, einen genaueren Blick auf die sogenannte Lehre von der friedlichen und universellen Akzeptanz des Papstes zu werfen. Lassen Sie uns zunächst einen Moment auf den historischen Kontext eingehen. Wir haben gesagt, daß Martin V. aus einem jahrzehntelangen Kontext der Unsicherheit darüber hervorgegangen ist, wer wirklich der legitime Papst war. Hinzu kommt, daß es nicht wenige unwürdige oder zumindest sehr problematische Päpste gegeben hat, sowohl in einer Zeit um das Große Schisma, als auch in der entferntesten Zeit (wir haben dem diesen Sonntag zahlreiche Kapitel gewidmet). Man könnte daher verständlicherweise annehmen, daß Martin V. angesichts der historischen Präzedenzfälle geduldig etwas mehr Raum für Zweifel an der Legitimität eines Pontifex gelassen hätte; Und doch geschah das Gegenteil, unter anderem seitens jenes Papstes, der sich als Nachfolger dessen betrachtete, der sich in Wirklichkeit als Gegenpapst herausstellen sollte.

Der zweite wichtige Aspekt, der aus dem historischen Kontext hervorgeht, ist, daß die Wahl Martins V. im Gegensatz zu den Päpsten und Gegenpäpsten der vorangegangenen vierzig Jahre von der gesamten Kirche anerkannt wurde. Es gab jedoch weiterhin Gruppen, wie die Lollarden und Hussiten, die weiterhin nicht nur die Doktrin des Papsttums bestritten, sondern auch, daß Martin V. tatsächlich der Papst war. Der von Inter cunctas dargelegte Punkt ist von äußerst wichtiger Bedeutung: Für die Integrität des katholischen Glaubens reicht es nicht aus, obwohl es notwendig ist, zu glauben, daß der Bischof von Rom der Nachfolger des Apostels Petrus ist und dessen Vorrechte zum Binden und Lösen erbt, das Fundament der Kirche zu sein, die höchste Autorität zu besitzen usw. Es ist auch notwendig anzuerkennen, daß der rechtmäßig gewählte Papst, der genau diesen Namen trägt, der ihn identifiziert, konkret und aktuell der Nachfolger von Petrus ist. Wenn dieser zweite Aspekt nicht notwendig wäre, könnten zwei sehr ernste Situationen entstehen: Die Zustimmung zu einer korrekten Doktrin hätte keine wirklichen Konsequenzen (der Papst ist wirklich so, wie ihn die Kirche definiert, aber es ist nicht möglich zu wissen, wer er ist und ob er existiert); daß die Apostolizität der Kirche vor allem in der ununterbrochenen Nachfolge des römischen Stuhls bekannt wird, wobei jedoch bestätigt wird, daß der Stuhl vakant ist, bis das eigene Urteil oder das einer Gruppe, auch einer großen Gruppe von Personen, etwas anderes feststellt.

Ziel ist es, den katholischen Glauben auf beiden Seiten zu sichern: Die Lehre von der Nachfolge Petri muss in die konkrete Akzeptanz des rechtmäßig gewählten Papstes umgesetzt werden, ebenso wie das Urteil darüber, wer Papst ist oder nicht, nicht von einer Gruppe getroffen werden kann Gläubige und/oder Priester, sondern durch die universelle Akzeptanz der Kirche in ihrer moralischen Gesamtheit (nicht zahlenmäßig, die es nicht einmal zur Zeit von Martin V. gab). Wäre dies nicht der Fall, würden sich Szenarien eröffnen, in denen die Weltkirche in einem grundlegenden Aspekt des Glaubens einem Irrtum verfallen könnte. Aber darüber reden wir beim nächsten Mal."

Quelle: L.Scrosati, LNBQ

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die nach der DSGVO nötige Zustimmung, dass dieser, im Falle seiner Freischaltung, auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger« Software vorgegeben ist, dass Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie diese angeben, ebenfalls gespeichert wird. Daher stimmen Sie, sofern Sie Ihre email Adresse angeben, einer Speicherung zu. Gleiches gilt für eine Anmeldung als »Follower«. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars wünschen, können Sie dies, unter Angabe des Artikels und Inhalt des Kommentars, über die Kommentarfunktion erbitten. Ihr Kommentar wird dann so bald wie möglich gelöscht.