In einem von Marco Tosatti veröffentlichten Beitrag bei Stilum Curiae erklärt Erzbischof Carlo M. Vigano warum. Hier geht s zum Original: klicken
"VIGANÓ: ICH BIN NICHT HINGEGANGEN UND ICH WERDE NIE INS SANT UFFIZIO GEHEN. DAS URTEIL IST SCHON GESCHRIEBEN. DER SCHISMATIKER IST BERGOGLIO."
Liebe Freunde und Feinde von Stilum Curiae, wir haben dieses Statement von Erzbischof Carlo Maria Viganó erhalten und geben es an Sie weiter. Gute Lektüre und Weitergabe.
O’Connell schreibt: :
Das Dekret besagt, daß es als überflüssig betrachtet wird, frühere Untersuchungen gemäß Canon 1717, der besagt, "Wann immer ein Ordinarius Kenntnis hat, die das Delikt zumindest glaubhaft erscheinen lässt, muss er persönlich oder durch eine andere passende Persönlichkeit Befragungen zu den Fakten Umständen und Zurechenbarkeit durchführen, außer wenn eine solche Befragung völlig überflüssig erscheint" Das bedeutet, dass die Beweise gegen ihn schon vom Dicasterium gesammelt wurden und keiner weitergehenden Untersuchung bedürfen. Vieles davon war in der Öffentlichkeit schon bekannt.
Wie man sehen kann, werden Beweise als überflüssig betrachtet und die Prozedur wird absichtlich vereinfacht, um so schnell wie möglich, eine Verurteilung zu erreichen.
America hat erfahren, dass der Papst der Entscheidung einen außergerichtlichen Strafprozess zu beginnen, zugestimmt hat, weil der Beschuldigte ein Bischof ist.
Und das ist nicht alles. Die Jesuiten von America weisen schon auf mein Schicksal bei diesem Vorgehen hin.
Das außergerichtliche Strafverfahren steht im Einklang mit Kanon 1364 des Codex des kanonischen Rechts, der besagt: "Ein vom Glauben Abtrünniger, ein Ketzer oder ein Schismatiker zieht sich die Exkommunikation mit letzter Instanz zu, unbeschadet der Bestimmungen des Kanon 194“ und "er oder sie kann auch mit den in Kanon 1336 §§ 2-4 genannten Strafen belegt werden.“ Dies bedeutet unter anderem, dass die Exkommunikation öffentlich verkündet wird und in Kraft bleibt, bis der Verurteilte bereut. Derselbe Kanon 1364 besagt auch: "Wenn eine langjährige Missachtung oder die Schwere des Skandals es erfordert, können andere Strafen hinzugefügt werden, die Entlassung aus dem Klerikerstand nicht ausgeschlossen.“
Die juristische Kompetenz des Magazins America scheint jedoch im Vatikan keinen Platz zu haben, wo es mittlerweile üblich geworden ist, außergerichtliche Prozesse und die direkten Interventionen des Argentiniers zu nutzen, um sowohl die wahren Schuldigen zu vertuschen als auch Unschuldige vorschnell zu verurteilen. Jenseits des Medienrummels arbeitete der ehemalige Kardinal McCarrick – der in einem ernsthaften Prozess nach der Prüfung von Zeugenaussagen, die viele Komplizen hätten aufklären können, zur Entschädigung der Opfer seiner Verbrechen verpflichtet worden wäre – weiterhin für Bergoglio in den Vereinigten Staaten und in China, wo er aufgrund des geheimen chinesisch-vatikanischen Abkommens direkt involviert war. Dank der Intervention seines Beschützers wurde die Exkommunikation von Marko Rupnik SJ aufgehoben. Er wurde nicht einmal aus dem Klerikerstand entlassen; im Gegenteil, er wurde in einer Diözese in Slowenien aufgenommen und ordiniert. Offensichtlich wird Kritik am Konzil als weitaus schwerwiegenderes Verbrechen angesehen als die von McCarrick und Rupnik.
Ich möchte deshalb klar machen, dass ich vorgestern am 20.Juni nicht in den Vatican gegangen bin und dass ich nicht die Absicht habe am 28. Juni ins Sant´ Offizio zu gehen und daß ich dem Dicasterium keinerlei Statement oder Dokument zu meiner Verteidigung zu meiner Verteidigung übergeben habe, weil ich die Autorität seines Präfekten oder dessen, der ihn dazu ernannt hat, nicht anerkenne.
America sagt:
Ein Kirchenrechtler (der anonym bleiben wollte), der die Verteidigungserklärung des Erzbischofs gelesen hat, sagte gegenüber America: "Das ist das Hauptargument der Anklage. Seine Verteidigung ist eine Schisma-Erklärung. Es ist der ungeheuerlichste Akt des Schismas.“ Er erklärte, daß das vorgesehene außergerichtliche Verfahren normalerweise nicht viel Zeit in Anspruch nimmt. Wenn der Erzbischof verurteilt wird, muss der Papst dann die Strafen bestätigen.
Dieser anonyme "Kirchenrechtler“ betrachtet meine Aussage als Beweis meines schismatischen Willens: Die ganze Frage dreht sich jedoch darum, welcher "Kirche“ Bergoglio angehört und um das faktische Schisma von der wahren Kirche, das er bereits wiederholt mit seinen Erklärungen, seinen Regierungshandlungen und seinem äußerst beredten Verhalten offener Feindseligkeit gegenüber allem Katholischen herbeigeführt hat. Bergoglios "Kirche“ ist nicht die katholische Kirche, sondern jene "Konzilskirche“, die aus dem Zweiten Vatikanischen Konzil hervorgegangen ist und kürzlich den nicht weniger ketzerischen Namen "Synodalkirche“ erhalten hat. Wenn ich durch ein Schisma von dieser "Kirche“ getrennt bin, gereicht mir das zur Ehre und zum Stolz."
Carlo Maria Viganó, Erzbischof
Quelle: M.Tosatti, Stilum CuriaE
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