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Donnerstag, 15. Dezember 2016

Über die Pflicht der Kardinäle den Papst zu beraten und gegebenenfalls zu korrigieren

Roberto De Mattei kommentiert bei Corrispondenza Romana den um Amoris Laetitia, die Dubia und die vier Kardinäle entbrannten "Krieg".
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"DIE UNVERZICHTBAREN PFLICHTEN DER KARDINÄLE DER HEILIGEN RÖMISCHEN KIRCHE"

"In seiner Rede vor der Lepanto-Stiftung am 5. Dezember hat Kardinal Raymond Burke gesagt:
"Das Gewicht auf den Schulter  eines Kardinals ist sehr groß. Wir sind der Senat des Papstes und seine ersten Berater und wir müssen vor allem dem Papst dienen, indem wir ihm die Wahrheit sagen.
Ihm Fragen zu stellen, wie wir es getan haben, gehört zur Tradition der Kirche, genau um Teilungen und Verwirrungen zu vermeiden.
Es gibt viele Fragen, aber die 5 Hauptfragen, die wir gestellt haben, müssen dringend beantwortet werden, zum Wohl der Seelen.Wir beten jeden Tag um eine Antwort, getreu der Tradition, in der ununterbrochenen apostolischen Linie, die zu unserem Herrn Jesus Christus führt.

Mit diesen Worten hat Kardinal Burke an die Wichtigkeit der Mission der Kardinäle erinnert, nach der obersten- des souveränen Pontifex- der höchsten in  der Katholischen Kirche. Sie sind in der Tat die wichtigsten Mitarbeiter und Ratgeber des Papstes bei der Leitung der universalen Kirche.
Diese Institution ist sehr alt, man findet schon bei Papst Sylvester I (314-335) den Ausdruck "diaconi cardinales". Es sieht so aus, als verdanke man dem Hl. Petrus Damianus die Definition des Hl. Kollegiums als "Senar der Kirche" - realisiert durch den Frommen Kodex Canonicus von 1917 (can.230)  Das Hl. Kollegium ist eine juristische Person , die ihm die dreifache Natur eines
Man darf nicht den Fehler begehen, die Rolle der Kardinäle von der des Ratgebers des Papstes mit der eines Mitentscheiders zu verwechseln. Selbst wenn er sich auf auf den Rat und die Hilfe der Kardinäle stützt verliert der Papst nie die "plenitudo potestatis".
Die Kardinäle nehmen weder an seiner Macht noch an ihrer Ausübung teil-in den Grenzen, die der Pontifex selbst definiert.
Die Kardinäle haben nie Entscheidungsmacht gegenüber dem Papst sondern nur beratende Funktion. Wenn es dem Pontifex geziemt, sich der Hilfe des Kardinalskollegiums zu vergewissern, ist er doch nicht verpflichtet, es zu tun, die Kardinäle ihrerseits haben die moralische Verpflichtung den Papst zu beraten, ihm Fragen zu stellen und ihn vielleicht zu ermahnen, unabhängig davon, wie der Papst ihre Worte aufnimmt. Die dubia, die die vier Kardinäle dem Papst und Kardinal Müller, dem Präfekten der Glaubenskongregation, präsentiert haben, in denen sie bitten, die schwere Desorientierung und große Verwirrung bzgl. Amoris Laetitia zu klären, passen perfekt in die Pflichten der Kardinäle und können auf keinen Fall Ziel irgendwelcher Zensurmaßnahmen werden.

Wie der Kirchenrechtler Edward Peters, Referendar des Obersten Gerichts des apostolischen Signatur bestätigt haben die vier Kardinäle "Gebrauch von ihrem Recht gemacht" (Can 212, §3) Fragen zur Doktrin und Disziplin zu stellen, die
Dann, wenn der Hl. Vater sich weigern sollte, das zu tun würden ihm die Kardinäle gemeinsam ein formale brüderliche Korrektur zukommen lassen, im Geist der Ermahnung des Apostels Petrus durch den Hl. Paulus in Antiochia (Gal 2,11). Der Kirchenrechtler schließt mit den Worten;
"Die Art und Weise wie einige zur Schlußfolgerung kommen, daß die vier Kardinäle ihres Amtes zu entheben seien, entzieht sich meiner Erkenntnis.
Niemand, und die vier Kardinäle wären die letzten das zu tun- stellt die spezielle Autorität über die Kirche (can 331), derer ein Papst sich erfreut, in Frage und sie nähren noch weniger die Illusion, daß ein Papst gezwungen werden könnte, auf ihre Fragen zu antworten. Mein Eindruck ist, daß die vier Kardinäle - die gern eine Antwort vom Papst bekommen würden- wahrscheinlich trotz allem glücklich sind, diese vitalen Fragen vorgebracht zu haben, auch wenn sie dann eines Tages schließlich eine Antwort bekommen.
Inzwischen könnten sie zweifellos ihr eigenes bischöfliches Amt als Meister des Glaubens (can 375) ausüben und Antworten geben, die auf ihrer eigenen Autorität beruhen. Es handelt sich meiner Meinung nach de facto um Menschen, die bereit sind, auch Mißverständnisse und böswillige Interpretationen ihrer Handlungen und ihrer Motivation hinzunehmen.

Die Kardinalswürde ist nicht nur eine Ehre, sondern sie bringt auch schwere Verantwortung mit sich. Die Kardinäle haben vor allem deshalb Privilegien, weil sie Pflichten haben. Die Ehren die ihren erwiesen werden, beruhen besonders auf dem Gewicht. das auf ihren Schultern ruht.
Zu ihren Pflichten gehört es, den Papst brüderlich zu korrigieren, wenn er in der Leitung der Kirche Irrtümer begeht, wie es 1813 geschah, als Pius VII den berühmten Vertrag von Fontainebleau mit Napoleon unterschrieb, oder 1934 als der Kardinalsdekan Gennaro Granito di Belmonte Pius XI im Namen des Heiligen Kollegiums wegen des unüberlegten Gebrauchs, den er von den Finanzen des Hl. Stuhls machte, ermahnte. Der Papst ist nicht unfehlbar außer unter bestimmte, festgelegten Bedingungen und seine Handlungen bei der Leitung der Kirche oder im Lehramt können Irrtümer enthalten, die jeder Gläubige aufdecken kann und umso mehr die, die mit der Aufgabe bekleidet sind, den Souveränen Pontifex zu beraten.





Unter den mittelalterlichen Kirchenrechtlern die zum Kardinalskollegium gehörten, sticht Enrico da Susa heraus, der auch l´Ostiense genannt wird, weil er Kardinalsbischof von Ostia war, ihn hat eine kürzlich erstellte Studie von Don Jürgen Jamin zum Thema gewählt. Titel: "Die Zusammenarbeit der Kardinäle bei päpstlichen Entscheidungen über den Glauben. Das Denken Enrico da Susas" (Marcianum Press, Venedig, 2015)
Professor Jamin erinnert daran, daß Enrico de Susa sich in seinen Kommentaren zu den päpstlichen Dekreten auf die Hypothese eines Papstes bezieht, der der Häresie verfällt. Professor Jamin erinnert besonders an die Worte des Kommentares von de Susa, die sich auf den Papst beziehen "Nec deficiat fides eius" (daß dein Glaube nicht fehlgehe)
Nach dem Kardinalsbischof von Ostia "ist der Glaube Petri nicht sein Glaube, der sich nur auf seine Person erstreckt, wie ein persönlicher Akt, sondern er ist der Glaube der gesamten Kirche, deren Sprecher der Apostelfürst ist. Der Christ betet dann für den Glauben der ganzen Kirche "in persona tantum petri" weil es der Glaube der Kirche ist, bezeugt von Petrus, der niemals einen Fehler macht "et propterea ecclesia non presumitur posse errare" (S. 223)

Das Denken Ostienses stimmt mit dem aller großen mittelalterlichen Kirchenrechtler überein.
Der größte Spezialist unter diesen Autoren ist Kardinal Alfonso Maria Stickler, unterstreicht, daß das Vorrecht der Unfehlbarkeit des Amtes nicht verhindert, daß der Papst als Person sündigen kann und persönlich zum Ketzer werden kann (.....). Im Falle, daß er darauf besteht und öffentlich eine bestimmte, schon durch die Kirche verurteilte Häresie verkündet, wird der Papst "minor quodlibet catholico" (allgemeiner Ausdruck der Kirchenrechtler) und hört auf, Papst zu sein (...)
Diese Tatsache eines häretischen Papstes berührt nicht die päpstliche Unfehlbarkeit, weil sie weder Fehlerlosigkeit noch die Inhärenz der Person des Papstes bedeutet, sondern die Inhärenz bei der Verkündigung einer Glaubenswahrheit oder ein unveränderliches Prinzip des christliches Lebens-Kraft seines Amtes (...).
Die Kirchenrechtler wußten sehr wohl zwischen der Person des Papstes und seinem Amt zu unterscheiden.
Wenn sie also den Papst für abgesetzt erklären, sicher und hartnäckig ketzerisch zu sein, erklären sie implizit, daß durch diese persönliche Angelegenheit nicht nur die Unfehlbarkeit des Amtes nicht kompromittiert ist, sondern dass sie eher verteidigt und bestätigt wird: wird jede päpstliche Entscheidung gegen eine bereits festgestellte Wahrheit automatisch unmöglich."
(A.M. Stickler: Sulle origini dell´infallibilittà "Rivista Storica della Chiesa in Italia" (1974) S.586-87

Die Kardinäle, die den Papst wählen, haben nicht die Autorität, ihn abzusetzen, aber sie dürfen seinen Verzicht auf den Pontifikat feststellen-im Falle eines freiwilligen Rücktritts oder anhaltender und manifester Häresie. In den tragischen Stunden der Geschichte müssen sie der Kirche dienen, bis zum Blutvergießen, wie die rote Farbe ihres Habits und die Formel bei der Übergabe des Biretts anzeigt: "rot als Zeichen der Kardinalswürde, die bedeutet daß ihr bereit sein müßt, mutig zu sein bis zum Blutvergießen, zur Vermehrung des Christlichen Glaubens, für den Frieden und die Ruhe des Gottesvolkes und für die Freiheit und Ausbreitung der Heiligen Römischen Kirche."

Deshalb schließen wir uns den Gebeten Kardinal Burkes an und bitten Papst Franziskus, auf die dubia eine der Tradition  treue Antwort zu geben, in der ununterbrochenen apostolischen Linie, die zu unserem Herrn Jesus Christus aufsteigt,

Quelle: R.De Mattei, Corrispondenza Romana


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