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Samstag, 9. Dezember 2017

Fundstück

In der "Tagespost"  kommentiert Guido Horst Kardinal Kaspers Wortmeldung zur Veröffentlichung der AL-Richtlinien der Bischöfe der Region Buenos Aires in den AAS.
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Hier ein Ausschnitt:

"... denn sie [diePriester]  sind es, die im Beichtstuhl mit Fällen konfrontiert werden können, in denen sich ein Einzelner in einer nicht regulären eheähnlichen Situation auf „Amoris laetitia“ beruft und die Zulassung zu den Sakramenten begehrt. Für diese Fälle sieht das postsynodale Schreiben einen Weg der Läuterung vor, der – wie immer auch diese Läuterung ganz praktisch aussehen soll – zur Absolution und zum Kommunionempfang führen kann, nicht aber führen muss. Für manche Priester ist das eine Gewissensfrage. Und sie haben selber gelernt, dass man immer dem eigenen Gewissen folgen muss – und dann erst, einem Ausspruch von Kardinal Newman folgend, dem Papst. Da kann Kardinal Kasper sich etwas wünschen. Aber das Dilemma, dass für manchen mit „Amoris laetitia“ entstanden ist, bleibt der katholischen Kirche erhalten."

Quelle: Tagespost, G.Horst

4 Kommentare:

  1. Ich möchte den Guido Horst dahingehend korrigieren, dass genau dieses, beschriebene, Dilemma einiger Priester viel älter ist, als AL.

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    1. Aber das ist nicht Thema des Artikels- sondern die aktuelle Wortmeldung des ehemaligen? Lieblingstheologen des Papstes.

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  2. Was nützt einem Ehebrecher die Absolution, wenn er den Ehebruch nach der Beichte fortsetzt?

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    1. und somit zu Unrecht die Kommunion empfängt? Das scheint den Befürwortern dieser Praxis ziemlich egal zu sein.

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