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Mittwoch, 5. Dezember 2018

Fr. Hunwicke spricht.....

bei liturgicalnotes heute über Exkommunikation als kanonische Strafe.
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                            "EXKOMMUNIKATION" 
Manche Leute haben sich über die Existenz der Exkommunikation als im Kanonische  Recht vorhandene Strafe gewundert.

Ich kann sehen, warum diese Ängste entstanden sind. Während einer Periode kirchlicher Tyrannei -wie der gegenwärtigen- hat eine solche Strafe das Potential sehr gefährlich zu werden. Vielleicht ist es weniger wahrscheinlich, daß PF eine solche Strafe verhängt....immerhin könnte das sein sorgfältig entworfenes Image gefährden....als daß die theologisch-ungebildeten Speichellecker und Karrieristen,
die dieses Pontifikat freudig begleiten, das tun würden, um den Grad ihrer pathetischen Unterwerfung (ich benutze die von Kardinal Müller bewunderungswürdig frei und nützlich benutzte Terminologie von "theologisch" bis "Unterwerfung") zu beweisen.

Aber ich bin mit der Ansicht, daß die Exkommunikation deshalb abgeschafft werden sollte, nicht einverstanden. Sie ist ein essentielles (und biblisches) Konzept. Und im Hinblick auf einen besonderen Priester, der -Medienberichten zufolge- in der Erzdiözese Palermo exkommuniziert worden ist, würde ich eher keine Meinung äußern. Das kommt daher, daß ich nichts über den Fall weiß. Ich würde die Traddies daran erinnern, daß es gefährlich ist, irgendwen zum Helden zu machen....und daß es im "Tradditum" Idioten gibt, genauso wie (und das so reichlich) im "Trenditum".

Und sogar in so außergewöhnlichen Zeiten wie diesen, in denen die Wahrscheinlichkeit einer diabolischen Mitwirkung jeden Tag größer wird, sollte unsere Rückzugsposition Vertrauen in unsere Hirten in der Kirche sein, außer wir haben gute und klare Beweise, die rechtfertigen, es anders handhaben.
                               ABER
Aber da ist eine Reform, die ich als sehr und dringend nötig betrachte- sowohl was ein Urteil auf Exkommunikation angeht als auch die Versicherung, daß eine spezielle Person eine solche Strafe latae sententiae auf sich gezogen hat.

Eine sehr präzise Erklärung sollte öffentlich geäußert werden, sowohl in kanonischer als auch theologischer Hinsicht, -warum eine solche Strafe verhängt oder zuerkannt wird. Eine solche Erklärung sollte vorbereitet werden, um dem Risiko zu entgehen, zu lang oder zu technisch zu werden. Sie sollte vollkommen klar sein und  das häßliche Manager-Gebabbel und die bequeme Mehrdeutigkeit wie auch die herablassende klerikalistische Art vermeiden, die so oft mit der Gnade des Bischofsamtes zu kommen scheint.





So weit ich weiß, hat Palermo das nicht getan.

Sowohl die betroffene Person als auch das Hl. Volk Gottes haben ein Anrecht auf solche Fakten. Und wenn Strafen auch den Zweck haben sollen, abzuschrecken, ist es richtig, daß andere Leute genau wissen sollten, was sie vermeiden müssen, um sich nicht die selbe Strafe zuzuziehen. Und akademische, theologische und kanonische Gemeinschaften  sollten das Material haben, auf dem sie ein informiertes Urteil über die Gültigkeit und die Umsicht des Vorgehens gründen können. (In einer Christlichen Gemeinschaft ist kein Platz für das "Führerprinzip")

Das ist, was wir in unserer angelsächsischen kulturellen Tradition manchmal "VERANTWORTLICHKEIT" nennen.

Ich hoffe, es ist kein "Kulturimperialismus" die auch dem Königreich beider Sizilien zu empfehlen!

Quelle: liturgicalnotes. Fr.J.Hunwicke





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