Seiten

Freitag, 14. Juni 2019

Communiqué von UNA VOCE zum unzulässigen Verbot der TLM durch Großmeister Dalla Torre

Rorate Caeli veröffentlicht heute das Communiqué von UNA VOCE zum Verbot der Traditionellen Lateinischen Messe durch den Großmeister des Malteser-Ordens, das nach übereinstimmenden Einschätzungen auf Betreiben der deutschen Malteser-Ritter -voran Freiherr v. Boeselager- zustande kam. Das Verbot der TLM zeigt daß es seit dem erzwungenen Rücktritt des damaligen Großmeisters und der "Neutralisierung" von Kardinal Burke als Ordenspatron mit der Souveränität des Ordens vorbei ist. Daß der Titel des motu proprio Summorum Pontificum im Brief des Großmeisters nicht einmal richtig geschrieben wurde, spricht ebenfalls Bände.
Hier geht´s zum Original:  klicken

"Communiqué  der Internationalen Föderation UNA VOCE zum Verbot der  Traditionellen Lateinischen Messe für den Malteser Orden"

Rom, 13. Juni, 2019

Die FIUV nimmt mit Bedauern den am 10. Juni datierten Brief von Fra’ Giacomo Dalla Torre, Großmeister des Souveränen Militär- und Hospitaler Ordens des Hl. Johannes von Jerusalem, Rhodos und von Malta ( Malteser-Orden) zu Kenntnis, der die Feier der Traditionellen Lateinischen Messe im liturgischen Leben des Ordens verbietet. 

Weil dieser Brief veröffentlicht wurde, würden wir gern feststellen, daß er die Bestimmungen des Apostolischen Briefes von Papst Benedikt XVI, dem motu proprio Summorum Pontificum, Artikel 3, die vom Großmeister in seinem Brief zitiert werden, nicht genau wiedergibt, die es religiösen Gemeinschaften ausdrücklich erlauben, die Messe in der Außerordentlichen Form nicht nur privat zu feiern, ohne Zustimmung des Ordensoberen (im Fall des Malteser-Ordens des Großmeisters oder des Prälaten). Seine Erlaubnis ist nur in den Fällen erforderlich, in denen die Gemeinschaft diese Form der Messe oft, gewohnheitsmäßig oder immer feiern will. " 

Der Brief des Großmeisters vernachlässigt auch das Recht der Gläubigen, von dem die Geweihten-und Laien-Mitglieder des Malteser-Ordens nicht ausgeschlossen sind, die Feier der Messe in der Außerordentlichen Form zu verlangen (Artikel 4). 
Feiern anläßlich spezieller Gelegenheiten wie Wallfahrten sind ausdrücklich vorgesehen (Artikel 5 §3). Pastoren und Rektoren von Kirchen sind angewiesen, diese Wünsche zu erfüllen. (Artikel 5 §1 und §5) 

Die Vereinigung möchte unterstreichen, daß die Außerordentliche Form Teil des Liturgischen Erbes der Kirche ist, das für die Kirche einen Reichtum darstellt, und das weder vernachlässigt noch ausgeschlossen werden sollte und sicher nicht auf der Basis einer engen Auslegung von Einheit, die die von der Kirche zugelassene Vielfalt der Liturgie ausschließt. 
Wie Papst Benedikt XVI es formulierte:

"Diese beiden Ausdrucksformen der Lex Orandi der Kirche wird auf keine Weise zu einer Spaltung der Lex Credendi der Kirche führen, weil sie zwei Seien des einen Römischen Ritus sind" 
(Summorum Pontificum, Vorwort)

Foederatio Internationalis Una Voce

Quelle: Rorate Caeli

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die nach der DSGVO nötige Zustimmung, dass dieser, im Falle seiner Freischaltung, auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger« Software vorgegeben ist, dass Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie diese angeben, ebenfalls gespeichert wird. Daher stimmen Sie, sofern Sie Ihre email Adresse angeben, einer Speicherung zu. Gleiches gilt für eine Anmeldung als »Follower«. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars wünschen, können Sie dies, unter Angabe des Artikels und Inhalt des Kommentars, über die Kommentarfunktion erbitten. Ihr Kommentar wird dann so bald wie möglich gelöscht.