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Donnerstag, 5. September 2019

Bei Sandro Magister bestehen zwei Vatican-Texte die Prüfung nicht.

Sandro Magister betätigt sich bei Settimo Cielo als Lektor zweier-wie er feststellt, besonders fehlerreicher-vom Vatican veröffentlichter Texte und beklagt die Nachlässigkeit und Schlampigkeit bei deren Formulierung.
Hier geht´s zum Original:  klicken

"ZWEI REFORMEN, DIE FRANZISKUS LIEB SIND,  FALLEN BEIM TEST DURCH. ZU VIELE FEHLER"

Es war einmal ein rot-blauer Stift, um kleine und große Fehler in Schularbeiten anzuzeigen. Aber dieser Stift wird jetzt im Vatican wieder dringend benötigt, angesichts mancher schlecht geschriebenen Texte des Franziskus-Pontifikates.

Voller Fehler sind zum Beispiel die beiden Dokumente, die in diesem Sommer die meisten Diskussionen ausgelöst haben: der Entwurf der Reform der Vatikanischen Kurie und die neuen Statuten des Päpstlichen Johannes Paul II-Instituts für Studien über Ehe und Familie.

Für beide hat Settimo Cielo bereits die zur Diskussion stehenden Elemente hervorgehoben;


Aber die Dokumente müssen noch einmal jedes einzeln überprüft werden, um ihre erstaunlich schludrige Komposition zu beleuchten.

1. PRAEDICATE EVANGELIUM

Das ist die apostolische Konstitution zur Neuordnung der Vaticanischen Kurie, die Franziskus zur Promulgierung vorbereitet und deren Entwurf er im voraus- vertraulich- an eine Liste von ausgewählten Kardinälen, Bischöfen, Bischofskonferenzen und kirchlichen Institutionen in aller Welt geschickt hat, um vor der endgültigen Veröffentlichung ihre Meinung zu erfahren. Das betrifft natürlich einen Entwurf. Aber das rechtfertigt nicht die Plumpheit der reichlich vorhandenen Fehler. 



Nimmt man z.B. die englische Fassung des Textes- die auch die am weitesten verbreitete Fassung ist- so zeigt die ein schreiendes Mißverhältnis zwischen dem Inhaltsverzeichnis für die verschiedenen Kapitel -mit dem lateinischen Titel "Index" und dem Text selbst.

Im Index erscheint nach den ersten vier Kapiteln -"Prolog", "Kritereien und Primzipien der Römischen Kurie" "Generelle Normen"  und "Staatssekretatiat" das fünft Kapitel, zu dem es allerdings keinen Text gibt. 

Dieses Phantom-Kapitel trägt den Titel "Rat der Kardinäle" und würde die Gruppe der neun Kardinäle betreffen, die jetzt allerding auf sechs reduziert wurde- die von Framziskus am Anfang seines Pontifikates gerufen wurden, sodaß sie ihm bei der Reform der Kurie und der Regierung der Universalen Kirche  helfen können. 

Es ist bekannt, daß man nach langer Diskussion übereinstimmte, daß dieser Rat der Kardinäle nicht Teil der Kurie ist- ebenso wie die Bischofssynode und ihr Generalsekretär es nicht sind. 

Offensichtlich wurde als der Entwurf für die Reform der neuen Kurie verschickt wurde, vergessen, daß der Index hätte überprüft und der Rat der Kardinäle daraus entfernt werden müssen.

Eine weitere Diskrepanz zwischen dem Index und dem Text taucht in der Liste der "Dicasterien" azf, die unter diesem einen Titel die aktuellen Kongregatiobnen, Päapsltichen Räte und andere vergleichbare Ämter beinhaltet. 

Im Index steht als Letztes das "Dicasterium für Päpstliche Almosen (Elemosineria Apostolica) -komplett mit einem Bezug zu Artikel 152 im Text. 

Aber wenn man bei Artikel 152 schaut, wird im text über etwas ganz anderes gesprochen, weil die Elemosineria Apostolica, die durch die Aktivitäten von Kardinal Konrad Krajewski berühmt wurde, nicht als letzte sondern als dritte auf der Liste der fünfzehn zukünftigen Dicasterien steht- unmuittelbar nach dem für die Evangelisierung und dem für die Glaubenslehre. 

Außerdem gruppiert der Entwurf von "Praedicate Evangelium" die "Strukturen von Diakonia Iustitiae zusammen, die folgende sein werden: "Apostolische Poenitenterei" , "Oberstes Gericht der Apostolischen Signatur", "Tribunal der Römischen Rota" und "Amt für Legislative Texte".

Aber auch hier stimmt der Index nicht mit dem Text überein, nicht nur in der Zahl der Artikel auf die 
er sich bezieht - die völlig falsch ist- sondern vor allem, weil er nur die ersten drei Institute als zu den legalen Strukturen des Hl. Stuhls anzeigt, das vierte aber nicht, das statt dessen der Sektion "Ämter" zugerechnet wird. 

Zu diesen Ämtern zählen im Index -außer dem "Wirtschaftsrat", dem "Wirtschaftssekretariat", dem "Camerlengo der Hl. Katholischen Kirche" der "APSA" und dem "Amt de Generalauditors" auch diese drei:  die "Präefektur des Päpstlichen Haushalts"  "Amt für die Liturgischen Feiern des Pobtifex Maximus" und "Advokaten" - die aber im Text an anderer Stelle zusammengefaßt werden: die ersten beiden in der Sektion "Andere Einheiten" und die Dritten in einer eigenen Kategorie "Anwälte". 

Und auch der letzte Abschnitt, "Institutionen, die mit dem Heiligen Stuhl verbunden sind", zeigt eklatante Ungenauigkeiten. Der Index enthält die folgenden fünf Realitäten: "Päpstliche Kommission zum Schutz von Minderjährigen", "Vatikanisches Geheimarchiv", "Vatikanische Apostolische Bibliothek", "Akademien" und "Dombauhütte der Petersbasilika".

Während im Text diesen fünf Einheiten, die in anderer Reihenfolge präsentiert werden,  die "Agentur des Heiligen Stuhls für die Bewertung und Förderung der Qualität der Universität und der kirchlichen Fakultäten" und "Die Finanz-Informationsbehörde" hinzugefügt wurden.
Wenn dies die Visitenkarte der neuen Kurie ist, herrscht dort Verwirrung vor.

2. DIE NEUEN STATUTEN DES JOHANNES PAUL II INSTITUTES
Hier ist die Schlamperei des Schreibens noch ernster, weil es sich nicht um einen Entwurf handelt, sondern um einen endgültigen Text, der von einem päpstlichen Institut auf Universitätsniveau verfasst wurde und von der Kongregation für Katholische Erziehung genehmigt wurde.
(Dabei handelt es sich um Fehler im Italienischen- die wir nur andeuten bzw. aufzählen) 

Die neuen Statuten wurden nur in italienischer Sprache erlassen, und in dieser Sprache treten die grammatikalischen Fehler bereits in Artikel 1 des Dokuments auf  

In Artikel 43 die seltsame Verwendung des Ausdrucks "alle Fächer zu erfüllen"

In Artikel 49 - wie zuvor in Art. 1 § 4 -fehlt  ein Wort.  

In  Artikel 50 § 1 wird das Verb „erlauben“ wird zweimal in der gleichen Zeile verwendet

Dies ist in der Tat so, wie die letzten beiden Zeilen des Artikels 50 § 1 lautet: „Ein Teil der Lehrveranstaltungen kann, soweit zulässig, im Fernunterricht durchgeführt werden. Die Organisation des Studiums bestimmt die Bedingungen, insbesondere in Bezug auf die Prüfungen (Anwendbare Normen, Art. 33 Abs. 2). "
Und gleich danach heißt es in § 2 noch einmal: „Ein Teil der Lehrveranstaltungen kann in Form von Fernunterricht durchgeführt werden, wenn die zuvor von der Kongregation für das katholische Bildungswesen genehmigte Organisation des Studiums dies vorsieht und die Bedingungen festlegt, insbesondere in Bezug auf die Prüfungen (siehe Ap. Constitution 'Veritatis gaudium', Anwendbare Normen, Art. 33 Abs. 2).

In Artikel 51 gibt es ein "zugängliches" im Singular statt im Plural: 

In Artikel 53 ein Rechtschreibefehler

In Artikel 88 heißt es: "unter Zustimmung der Kongregation", statt "mit Zustimmung ..."

In Artikel 90 fehlt der bestimmte Artikel 

Und man könnte fortfahren und auf andere grammatikalische Fehler und Ungenauigkeiten hinweisen.

Es ist eine Überraschung, daß der Text von einer Persönlichkeit wie dem Großkanzler des Johannes-Paul-II-Instituts, Erzbischof Vincenzo Paglia verfasst und abgezeichnet worden sein soll. 

Was jedoch rätselhaft ist, ist, dass selbst Theologen mit profundem Denken und elegantem Schreibstil wie der Präsident des Instituts, PierAngelo Sequeri, einen so wenig prsäentablen Text befürwortet haben sollen.

Quelle: Settimo Cielo, S. Magister


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