Seiten

Sonntag, 27. Oktober 2019

Fr. Hunwicke spricht....

bei liturgicalnotes -kurz vor Ende dieser Pachamama.Synode - noch einmal abschließende Worte zur Inkagöttin Pachamama. Hier geht´s zum Original: klicken

                                      Pachamama


"Ich habe vor kurzem mein eigenes, individuelles Gefühl zum Ausdruck gebracht, daß wir  alle fachliche und sachkundige Informationen über die Ereignisse in den Vaticanischen Gärten brauchen. 
Es ist klar. daß das -ob es nun ein formaler Akt von Idolatrie war oder nicht- ein sehr großes Skandalon darstellt. Aber war es auch ein Akt von Idolatrie? 

Unser Hl. Vater ist jetzt nützlicherweise vorgetreten und hat die Frage geklärt. 
Es hatte Zweifel gegeben, ob Pachamama der richtige Terminus für eine heidnische Amazonas-Gottheit sei. Aber es wurde berichtet, daß PF persönlich die Statue als Pachamama bezeichnet. 

Ich frage mich, welchen Unterschied das kanonisch macht. Was ich meine, ist Folgendes. 

Wenn die in den Vaticanischen Gärten verehrte Statue nicht Pachamama war- PF sie aber fälschlicherweise glaubte, sie sei es, wäre sein Akt der Verehrung dieser Statue (wenn er ihn denn machte) dennoch ein Akt der Apostasie - auf der Grundlage, daß der Römische Pontifex einen Akt der Idolatrie  begehen wollte? 

Ich würde es vorziehen, keine ärgerlichen und ungemäßigten Kommentare von Leuten mit starken Meinungen aber ohne Kenntnis des Kanonischen Rechts zu bekommen. 

Ich applaudiere den vernünftigen und angemessenen Kommentaren von Kardinal Müller; ebenso wie dem sehr angemessenen Akt der Intiberisierung. Aber es git Gerüchte, daß die Römischen Gendarmen (Plattfüße?) die Idole geborgen haben. Wäre es in Zunkunft nicht vielleicht sicherer die Idole zu verbrennen, die unangebrachterweise in Katholischen Kultstätten aufgestellt wurden? 
Oder sie nachhaltig zu zerschmettern? "

Quelle:  liturgicalnotes, Fr. J. Hunwicke 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die nach der DSGVO nötige Zustimmung, dass dieser, im Falle seiner Freischaltung, auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger« Software vorgegeben ist, dass Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie diese angeben, ebenfalls gespeichert wird. Daher stimmen Sie, sofern Sie Ihre email Adresse angeben, einer Speicherung zu. Gleiches gilt für eine Anmeldung als »Follower«. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars wünschen, können Sie dies, unter Angabe des Artikels und Inhalt des Kommentars, über die Kommentarfunktion erbitten. Ihr Kommentar wird dann so bald wie möglich gelöscht.