Seiten

Samstag, 30. Mai 2020

M.Tosatti: Wie es im Malteser Orden weitergeht... Fortsetzung

Fortsetzung von hier und hier

Auf diese Weise gibt der Leutnant ad interim zu verstehen, daß er (im Auftrag des Ordens- wenn wir das richtig verstanden haben) Msgr. Jean Lafitte (Prälat des Ordens), Msgr. Andrea Ripa ( Kaplan des Ordens, aber auch Untersekretär der vaticanischen Kleruskongregation ) ebenso wie zwei Ritter mit Profess, die Mitglieder des Souveränen Rates sind (also Mitglieder der gegenwärtigen Ordensleitung) Fra´ Emmanuel Rousseau und Fra´ John Dunlap delegiert hat.

Für die zweite Gruppe hat er Prof. Francesco Gazzoni ernannt (den Rechtsberater des Ordens), Prof- Paolo Papanti (Präsident des erstinstanzlichen Gerichtshofes und früherer Richter im Vatican) und - was für ein Zufall- Professor Giuseppe Dalla Torre, früherer Präsident des Vatican-Gerichts. der aber- obwohl er kein Ordensmitglied ist, Berater des Großmeisters war (er ist sein älterer Bruder, wie wohl bekannt ist) und sich mit den Texten auskennt.

Der Leutnant ad interim informiert Leser dann, daß er Winfried Henckel, der ebenfalls Mitglied des Souveränen Rates ist, gebeten hat, "im Gehorsam" die Arbeiten beider Gruppen zu koordinieren, dessen Aktivitäten- wie der Leutnant zu erklären sich bemüht- aber erst beginnen werden, wenn der Hl.Stuhl seine Delegierten ernannt hat.
Dennoch erscheint sogar dieser Übergang unklar: warum nicht auf beiden Seiten mit der Bekanntgabe der Namen der Mitglieder der Arbeitsgruppen warten, anstatt Druck auf den Hl. Stuhl auszuüben, indem man sagt, der Hl. Stuhl müsse die Namen seiner Delegierten getrennt bekannt geben? Und außerdem - warum zwei getrennte Arbeitsgruppen und nicht eine gemeinsame Kommission, angesichts dessen, daß der Orden eine juristische Einheit ist, die ihn als "gemischte Person" qualifiziert- bestehend sowohl aus sowohl religiösen- als auch Laien-Mitgliedern?

Der Leutnant ad interim spricht mit kaum kaschiertem Enthusiasmus- der dem Portugiesen wenig ähnlich sieht- über einen "herausfordernden Zeitplan" für die Beendigung der Arbeit vor dem November und sagt "ich hoffe wirklich, daß wir ihn einhalten können."

Aber die zweite Seite des Briefes enthält einen Widerspruch: er kündigt an, daß es wegen der Pandemie nicht möglich sein wird, den Staatsrat innerhalb der drei Monate einzuberufen, wie es nach dem Gesetz erforderlich ist, und erklärt, daß die Rechtsberater sich dafür ausgesprochen haben, die Umstände als "höhere Gewalt" (richtig) zu betrachten, was es unmöglich macht, die Regeln zu befolgen, die für die Wahl eines neuen Großmeisters niedergelegt sind, wobei der Leutnant ad interim hinzufügt, daß er hofft, in der Lage zu sein, einen außerordentlichen Staatsrat einzuberufen, um- in den Tagen, die dem Außerordentlichen Generalkapitel folgen, das nächsten Ordensoberhaupt zu wählen. Wir würden jedoch gern nur zwei einfache Fragen stellen: Welchen Unterschied gibt es- wegen der Zahl der beteiligten Personen- zwischen dem Abhalten eines Generalkapitels und eines Staatsrates? Es scheint, daß wenn man das eine abhalten kann, man das auch mit dem anderen tun könnte. Und so stellt die Anordnung von zwei Treffen alle Logik auf den Kopf- zumal eine ad-interim-Leitung eine so wichtige Reform für das Ordensleben wohl kaum verkünden kann.




Es erhebt sich die Frage, ob die aktuelle Administration Angst hat, daß der Staatsrat die "Tische umkippen" und das Machtgleichgewicht verändern könnte, weil er vielleicht einen Bruder mit Profess zum Großmeister wählen könnte, der kaum geneigt ist, sich der gegenwärtigen "Klientel "zu beugen .
Es sieht so aus, als ob die gegenwärtige Leitung auf sehr offensichtliche Weise das Reformprojekt stoppen und ihre Bemühungen durch die Beteiligung verschiedener Persönlichkeiten aus dem öffentlichen Leben des Ordens eindämmen will, die bereits am gegenwärtigen Führungssystem beteiligt sind und so ein dauerhaftes Interesse haben- wenn auch in gutem Glauben- das gegenwärtige Machtgleichgewicht im Orden beizubehalten.

Andererseits bietet die Ankündigung von zwei Arbeitsgruppen nicht viel Hoffnung für die, die daran festhalten, daß der religiöse Charakter des Ordens das Wichtigste ist, besonders in diesem Stadium und daß dieser objektiv in Gefahr ist, weil eine derartige "funktionale" Wahl fast eine Spaltung des Malteser Ordens in zwei Zweige vorwegnimmt, sagen wir mal einen der Laien und einen der Ordensbrüder, natürlich mit dem offensichtlichen Vorrang für den Ersten und einer immer offenkundigeren Marginalisierung des Letzteren.

Experten des Internationalen Rechts erinnern jedoch daran, daß der Orden Souveränität besitzt, die auf seinem religiösen Wesen beruht, was - wenn dieses einmal verloren geht (ob wegen der Marginalisierung seiner Leitungsfunktionen oder weil es auf ein dekoratives Element von "Folklore" reduziert wird)- als logische Konsequenz zum Verlust der Souveränität des Ordens führen würde, der nicht länger territorial wäre (wie er einmal auf der Insel Malta war) sondern subjektiv- auf Grund einer völkerrechtlichen Bestimmung, die vom Hl. Stuhl garantiert wird, wie sie klar und deutlich in einer offiziellen Erklärung zur Zeit der großen institutionellen Krise des Ordens in den 1950-er Jahren bestätigt wurde.

In diesen ganzen ungeschickten Manövern scheint es fast so, als ob der Hl. Stuhl marginalisiert und auf die Funktion eines Anhängsels reduziert worden sei, aber wir wissen nicht, bis zu welchem Grad diese einseitige Manipulation der Spielregeln für Becciu annehmbar sein werden.

Es scheint tatsächlich so, daß der Orden mit zwei Kartensätzen spielt, einerseits besteht er auf dem Gedanken, ein außerordentliches Generalkapitel abzuhalten, weswegen er Dinge als Gewissheit darstellt, die noch ziemlich nebulös sind. Andererseits gibt es eine Flut von e-mails, mit denen versucht wird, alle daran zu erinnern. daß die gegenwärtige Administration ausgezeichnet und fähig ist, daß der verstorbene Großmeister die Reform wollte und in denen er [der Orden] sogar auf seine Präferenzen unter den potentiellen Kandidaten hinzuweisen scheint. Es ist, als ob er demonstrieren möchte, daß ein Plan B vorbereitet ist, falls Becciu daran erinnern sollte, daß eine provisorische Leitung keine Verfassungsreform durchführen kann.

Wir werden diese Geschichte weiter verfolgen."

Quelle: Stilum Curiae, M.Tosatti

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die nach der DSGVO nötige Zustimmung, dass dieser, im Falle seiner Freischaltung, auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger« Software vorgegeben ist, dass Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie diese angeben, ebenfalls gespeichert wird. Daher stimmen Sie, sofern Sie Ihre email Adresse angeben, einer Speicherung zu. Gleiches gilt für eine Anmeldung als »Follower«. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars wünschen, können Sie dies, unter Angabe des Artikels und Inhalt des Kommentars, über die Kommentarfunktion erbitten. Ihr Kommentar wird dann so bald wie möglich gelöscht.