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Montag, 28. Dezember 2020

Fr. Hunwicke spricht....

heute bei liturgicalnotes über die "Legalisierung" der als Sterbehilfe verkleideten Euthanasie in GB und fügt dem einen kleinen Seitenhieb gegen die BBC an, den wir angesichts unserer ÖRM sehr gut nachvollziehen können.
Hier geht´s zum Original:  klicken

"WIE VIELE MÖRDERÄRZTE BRAUCHT MAN....?"

Wieviele Mörderärzte braucht man? 
Am Heiligabend brachte die alte Tante BBC mit ihrem zuverlässigen Sinn für das, was
völlig unangemessen ist, vor dem Frühstück eine Sendung zur „Sterbeassistenz“ - so 
nennen wir die Euthanasie heute, damit es humaner klingt.
Die Stelle, an der mir ein Schauder den Rücken herunterlief;war die, wo es hieß, daß
zwei Ärzte ein Stück Papier unterzeichnen müßten, um die Tötung legal zu machen.
Eine Sicherheitsmaßnahme?
Als dieses heruntergekommene und mörderische Königreich ganz demokratisch die
Abtreibung erlaubte, war in den Ausführungsbestimmungen von zwei Ärzten die Rede.
Tatsächlich wurde die Abtreibung gar nicht legalisiert, sondern sie blieb illegal – außer
für zwei eng umschriebene Sachverhalte. 
Das war Lebensgefahr oder Gefahr für die geistige Gesundheit der Frau. Und so müssen also zwei Ärzte durch ihre Unterschrift bestätigen, daß eine dieser beiden Gefahren vorliegt. Die Schwangerschaft könnte Frau X umbringen, bzw. Frau X ist geistig schwer erkrankt, oder beides.

Die aktuellen Zahlen sagen uns, daß derzeit täglich etwa 600 Frauen eine ärztliche
Bescheinigung darüber erhalten, daß sie in Lebensgefahr oder schwer geisteskrank
sind. Zwei Ärzte haben jede von ihnen eingehend untersucht und durch ihre
Unterschrift bestätigt.
Aber natürlich haben sie das nicht. Vor einiger Zeit kam heraus, daß in einer Arztpraxis
entsprechende Formulare in großer Zahl blanko unterschrieben worden waren – sein
Kollege mußte bei Bedarf nur noch den Namen der betreffenden Person einsetzen.
Wie Obersturmbannführer Adolph „Die Banalität des Bösen“ Eichmann sicher
liebenswürdig erklärt hätte, sind es kluge Details wie dieses, die dafür sorgen, daß eine
Tötungsmaschinerie noch ein Stückchen reibungsloser läuft.

Die Beweislage in dieser Sache war völlig klar. Trotzdem ließ die Kronanwaltschaft
mitteilen, es „liege nicht im öffentlichen Interesse“, die Mörder juristisch zu verfolgen.
Das erscheint mir doch reichlich unfair gegenüber den ganz normalen Mördern, die
über keine medizinische Qualifikation verfügen."

Quelle: liturgicalnotes, Fr. J.Hunwicke

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