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Dienstag, 28. Dezember 2021

Neues vom Becciu-Prozess

Marco Tosatti veröffentlicht bei Stilum Curiae einen bei korazym.org. erschienenen Artikel von Vik van Brantegem über den derzeitigen Stand des Becciu-Prozesses im Vatican. 
Hier geht´s zum Original:  klicken

Liebe Stilumcuriale, mir scheint es interessant Ihrer Aufmerksamkeit diesen bei korazym.org erschienenen Artikel  über den Prozess in die Kardinal Angelo Becciu wegen des Erwerbs der Sloane-Square-Immobilie in London verwickelt ist, zu empfehlen. Gute Lektüre

§§§

"PROZESS 60SA (BECCIU +9+4) IM VATICAN WEGEN DES KAUFS EINES PALAZZOS IN DER SLOANE-AVENUE IN LONDON. DIE ANWÄLTE DER VERTEIDIGUNG ANTWORTEN DR. TORNIELLI" 
von Vik van Brantegem

Während er die immer offensichtlicheren prozeduralen Probleme ignoriert und über die vier berüchtigten Rescripta ex Audientia schweigt, die de facto zu einem Sonder-Gericht im Vatican-Staat für den Strafprozess Nr. 45/2019 RPG gegen Kardinal Angelo Becciu, 9 Angeklagte und 4 Beteiligte geführt haben, hat der Direktor des Kommunikations-Dikasteriums des Hl. Stuhls Dr. A. Tornielli bei Vatican News und im Osservatore Romano einen Leitartikel mit dem Titel "Ein präzedenzloser Test"  veröffentlichen lassen. Aus der Serie "Alles geht sehr gut, Madame la Marquise" - auch wenn der Prozess im Juli beginnen sollte und wir immer noch in einer Unterbrechung sind, 

Das sieht aus wie ein Seidenpapier [*], das von dem beigeordneten Promoter der Gerechtigkeit geschrieben wurde, der versucht, den genetischen Defekt dieses Prozesses zu verbergen, anstatt von "ordnungsgemäßem Verfahren" zu sprechen. Alles ganz im Stil dieses Pontifikats: das eine sagen und das andere tun; und andere wegen der eigenen Laster beschuldigen.

Mit diesem Leitartikel  (also so einem Seidenpapier) wollte der Herausgeber des Heiligen Stuhls, nachdem er argumentiert hatte, daß "die Justiz im Vatikan in den letzten Jahrzehnten noch nie mit solch komplexen Ermittlungen und Prozessen und mit einer solchen Anzahl von Angeklagten konfrontiert war", " wollte er auf die Kritik antworten, wonach die Verteidigungsrechte in dem Verfahren nicht gewahrt seien: "In den bisherigen Verhandlungen hat der Gerichtshof des Vaticans seinen Willen bewiesen und in einer seiner Verordnungen sogar schwarz auf weiß niedergelegt, die das Recht auf Verteidigung und vor allem allgemeines, ordentliches Verfahren achten zu wollen. Ein Grundsatz, der vom Vatikan mit einem Gesetz vom 11. Juli 2013  umgesetzt und einige Monate nach Beginn des aktuellen Pontifikats verkündet wurde und der Teil der aktuellen Gesetzgebung Oltretevere ist. "



Man braucht wirklich ein Gesicht wie ein Weihnachtsmann, um zu wagen, von einem "fairen Verfahren" zu sprechen, nach all den im "Seidenpapier" zum Schweigen gebrachten Fakten, die die Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien dokumentieren. Und es bedarf  "pasdaranischen" Mutes, um mit gestrecktem Bein in den Sonder-Prozess einzusteigen, der in seinem Hause begann und nach fünf Anhörungen noch nicht einmal begonnen hat. Dies stellt jedoch kein Problem für einen ehemaligen Koordinator von Vatikan-Insider dar, einen bekannten Verbreiter von Seidenpapieren und Protagonist der in  Oltretevere zusammengekochten Erzählung.

Es überrascht nicht, daß acht Verteidiger Dr. Tornielli umgehend geantwortet und einen Brief mit einer Bitte um Berichtigung an den Direktor des L' Osservatore Romano geschickt haben, in dem sie schreiben, daß "die vom Artikel angebotene Zusammenfassung des Artikels erscheint  die Realität des Verfahrens verzerrt darstellt,  in dem Versuch, die zahlreichen Verfahrensverletzungen, "bei denen das Gericht interveniert hat, um die strikte Einhaltung der Rechte der Verteidigung abzusichern, umzubewerten  und fast zu "normalisieren."
Nach dem Offenen Brief an Kardinal George Pell von Kardinal Giovanni Angelo Becciu vom 22. Dezember 2021, haben die acht Verteidiger der Angeklagten im Becciu+9+4 Prozess den sicher nicht mit ihrem Berichtigungsbrief vom 24. Dezember 2021 an  Dr, Andrea Tornielli geschickt.

Text des Berichtigungsbriefes an den Direktor des Osservatore Romano
"Bis heute scheint die Chronik des Prozesses, die in dem von Andrea Tornielli unterzeichneten Artikel ("Ein beispielloser Test", veröffentlicht am vergangenen 20: Dezember) den Respekt vor den Nachrichten und der Wahrheit, die Ihre Zeitung als unfehlbare Voraussetzung für korrekte und getreue Informationen stellt, gering zu achten. 

Der Wahrheit halber ist anzumerken, daß die vom Gericht im Prozess erlassenen Anordnungen einige der Entscheidungen des Staatsanwalts abgelehnt haben, die als Verletzung der Verteidigungsrechte der Angeklagten angesehen wurden. Seit dem 27. Juli - seit Beginn des Prozesses sind sechs Monate vergangen - warten die Angeklagten noch immer auf die vollständigen Ermittlungsunterlagen, die die Anklagebehörde zu Beginn des Prozesses hätte vorlegen müssen, um die Ausübung eines wirksames Verteidigungsrecht zu ermöglichen, das bisher nicht vollumfänglich gewährleistet ist.

Das hat zur Aufhebung der Vorladungen zahlreicher Anklagepunkte geführt, in denen der Gerichtshof entschieden hat, daß die Mindestvoraussetzungen an Verteidigungsgarantien nicht eingehalten wurden.

Dies sind keine formellen Garantien, sondern die Achtung des Rechts auf Verteidigung, das wir Anwälte den gestellten Fragen zugrunde gelegt haben, die der Gerichtshof mit den Beschlüssen vom 27. Juli und 6. Oktober akzeptiert hat.

Auch die Forderung der Verteidigung die Audio-Videoaufnahmen der Befragungen zur Verfügung zu stellen, die dem Gericht zunächst nicht oder nur teilweise zur Anhörung eingereicht wurden, wurde  - auf Grund von Unvollständigkeit der überreichten Unterlagen der Anklage, die im Verlauf des Verfahrens bekannt wurden- nur teilweise erfüllt. Diese Unvollständigkeit wurde von der Verteidigung kritisiert, und auch hierüber wird der Gerichtshof zu entscheiden haben. 

Schließlich weisen wir darauf hin, daß die "Dimensionen“ der Ermittlungen, die Verwendung von computergestützten Beweismitteln, die in der Tat heute in beruflichen Situationen üblich sind, die Einhaltung der Verteidigungsgarantien nicht beeinträchtigen, deren Verletzung vom Gerichtshof tatsächlich gerügt wurde. Es handelte sich um grundlegende Verletzungen der Rechte von Angeklagten, die als unschuldig angesehen wurden und die weder vom Umfang der Ermittlungen noch vom Alter des geltenden Gesetzbuchs zu entschuldigen waren, in dem es - schon gar nicht die heutigen grundlegenden Garantien gibt, deren Verletzung auf friedliche Weise durch das Gericht durch die vorgenannten Verordnungen festgestellt wurde.

Die in dem Artikel angebotene Zusammenfassung scheint daher die Realität des Prozesses zu verzerren, in dem Versuch, die zahlreichen Verfahrensverletzungen, bei denen das Gericht interveniert hat, zu reduzieren und fast zu "normalisieren", und sie zu sanktionieren, um die strikte Einhaltung der Verteidigungsrechte zu gewährleisten. Und wenn es bisher nur einen "verstümmelten" Prozess gibt - sogar direkt einen Rückschritt gegenüber der Ausgangslage -, so liegt der Grund gerade in den vom Gericht ausgesprochenen Zurückweisungen der Verletzung der Verteidigungsrechte, bei denen das Amt der Förderer der Gerechtigkeit eingeschritten ist, wie die Benachteiligung - zusammen mit der Akzeptierung eines strafrechtlichen Ausnahmeverfahrens nur für diesen Fall, zu dem in dem Artikel kein Wort gesagt wird - wird die Aussicht auf ein "faires Verfahren" mit dem Ziel der vollständigen Feststellung des Sachverhalts von der Verteidigung als wirksame Garantie für mutmaßlich unschuldige Angeklagte mit Gelassenheit erwartet. 
Fortsetzung folgt....

Quelle: M.Tosatti, Stilum Curiae, V.v. Brantegem, korazym.org.

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