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Dienstag, 11. Januar 2022

Fr. Hunwicke spricht

anläßlich der Kontroversen nach TC und den Responsa ad Dubia bei liturgicalnotes heute - leider in teilweise hochkomplizierten Schachtelsätzen -über die kanonische Stellung des Papstes.  Hier geht´s zum Original:  klicken

"DIE ANSICHTEN DES SEL. PIUS X ZU DEN GRENZEN DES PAPSTAMTES" 

1. Die Dekrete des Vatikanischen Konzils geben nicht den Hauch einer Begründung für die Behauptung, der Papst sei von ihnen zum absoluten Herrscher (principem absolutum) gemacht worden, und zwar kraft der Unfehlbarkeit zu "einem Monarchen“ der absoluter ist als jeder andere in der Welt.

... Auch in kirchlichen Angelegenheiten kann der Papst nicht als absoluter Monarch (monarchus absolutus) bezeichnet werden, weil er tatsächlich dem göttlichen Gesetz unterworfen und an das gebunden ist, was Christus bestimmt hat  Er kann die Verfassung (constitutionem) der Kirche, die ihr von ihrem Göttlichen Gründer gegeben wurde, nicht nach der Art eines bürgerlichen Gesetzgebers ändern, der die Verfassung des Staates ändern kann. Die Kirche ist in allen wesentlichen Dingen in der göttlichen Anordnung (Ordination) begründet und daher immun gegen jede menschliche Willkür." (Denzinger 3114)

2. "Ehrwürdige Brüder, Sie haben den Ruhm der Kirche fortgeführt, weil Sie sich vorgenommen haben, den echten Sinn der Definitionen des Vatikanischen Konzils wiederherzustellen, die durch die betrügerische Auslegung, die in einer bestimmten Enzyklika veröffentlicht wurde, verdreht worden war, damit sie die Gläubigen nicht täuschen und, in ein Objekt der Böswilligkeit verwandelt, den Machenschaften, die der Wahlfreiheit eines neuen Papstes im Wege stehen, einen Riegel vorschieben können. In der Tat ist Ihre Erklärung so klar und stichhaltig, daß sie, weil sie keine Wünsche offen lässt, Anlass zu unseren herzlichsten Glückwünschen geben sollte. 

Es sei denn die listige (versuta) Stimme einiger Zeitungen verlangt von uns ein noch gewichtigeres Zeugnis - eine Stimme, die, um die Kraft des von Ihnen widerlegten Briefes wieder herzustellen,  versucht hat, Ihrer harten Arbeit die Glaubwürdigkeit zu nehmen, indem sie argumentiert, daß die von Ihnen gebilligte Lehre der Konzils-Definitionen aufgeweicht wurde und deshalb nicht wirklich der Meinung dieses Apostolischen Stuhls entspricht. Wir lehnen daher diese hinterhältige (vafram) und zwielichtige (calumniosam) Unterstellung und Andeutung ab; denn Ihre Erklärung drückt das inhärente (nativam) katholische Urteil aus, das dem des Heiligen Konzils und dieses Heiligen Stuhls entspricht, gekonnt verstärkt und klug (nitide) mit so brillanten (luculentis) und unwiderlegbaren Argumenten (rationum momentis) erklärt, daß es jeder ehrlichen Person beweisen kann, daß nichts an den angegriffenen Definitionen neu ist oder irgendetwas ändert ..." (Denzinger 3117) 

Lassen Sie mich erklären: (1) ist Teil der Antwort der deutschen Hierarchie an Reichskanzler Bismarck, der nach der Erklärung der päpstlichen Unfehlbarkeit im Jahr 1870 diese als  subversiv sowohl für den Staat als auch für die Kirche angegriffen hatte. Die deutschen Bischöfe widerlegten damit energisch die Vorstellung, der Papst sei ein absoluter Monarch, der alles tun könne.


Diese bewundernswerte Erklärung wurde dann mit der Begründung angegriffen, sie dämpfe ab, was der päpstliche Primat und die Unfehlbarkeit wirklich bedeute; ihr Beweggrund dabei bestand einfach darin, die Dinge in Deutschland zu beruhigen; Es wurde sogar vermutet, daß Rom selbst ärgerlich über sie war.

(2) ist Teil der Botschaft des Seligen Pius IX. an die deutschen Bischöfe und bestätigt deren Auslegung des Konzils. Und können Sie irgendetwas an seiner Zustimmung zu ihren Worten erkennen? Selbst Pius IX  ahnte -trotz seines unverdienten Rufs- nichts von der willkürlichen, absolutistischen und despotischen Auffassung des Papsttums, die -aber nur, wenn es ihnen paßt!-auch von modernen Liberalen, vertreten wird, die sich für eine innovative Agenda begeistern.

3) ORDINATIO SACERDOTALIS

Betrachten wir nun im Lichte von (1) und (2) den zentral wichtigen Absatz, in dem Johannes Paul II. in seinem kurzen Dokument Ordinatio sacerdotalis die Idee der Priesterinnen verurteilte.

"Ut igitur omne dubium auferatur circa rem magni momenti, quae ad ipsam Ecclesiae divinam Constitutionem pertinet ... declaramus Ecclesiam facultatem nullatenus habere ordinationem sacerdotalem mulieribus conferendi, hancque sententiame ab omnibus Ecclesiae fidelibus esse definitive tenendam."

Der Papst erklärt hiermit unmissverständlich, daß das Unvermögen der Kirche, Frauen zu ordinieren, eine Angelegenheit ist, die "die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft". Die Sprache, die er verwendet, ist eine klare Anspielung auf (1) oben. Tatsächlich wissen wir, daß Kardinal Ratzinger, der diese Passage vermutlich verfasste, (1) sehr viel im Sinn hatte: Sie werden sich an seine berühmte Verurteilung des Irrtums des "Geistes des Zweiten Vatikanischen Konzils" erinnern, daß der Papst ein absoluter Monarch sei, der, besonders wenn er im Auftrag eines ökumenischen Konzils handelt, alles tun könne.

Ich hoffe, daß diese einfache Klarstellung für jeden hilfreich sein kann, der sich verpflichtet sieht, sich der Idee der  "WO“ (Frauen-Weihe) zu widersetzen. Für diese Abweichung zu argumentieren, wäre ein Angriff- aber nicht nur auf das unfehlbare Lehramt der Universalen Kirche, das der Hl. Johannes Paul hier erklärt, sondern auch auf die sehr weise Begrenzung, mit der das I. Vaticanische Konzil die Lehre über das Papsttum umgeben hat.  "Der Hl. Geist wurde den Päpsten nicht so versprochen, daß sie eine neue Doktrin verkünden können, sondern so, daß sie das von den Aposteln weitergegebene depositum fidei bewahren können." 

Um fair zu sein, füge ich hier hinzu, daß PF Gelegenheiten genutzt hat, um die Lehre seiner Vorgänger über die Unmöglichkeit der Frauen-Weihe zu  bekräftigen. Ich nehme an, daß er sich mit dieser Materie befaßt hat; daß er sich hat erklären lassen, daß es keinen Weg gibt, diese Lehre zu umgehen; und daß er das akzeptiert hat. 

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Ordinatio sacerdotalis erklärt,  daß die Kirche  nullatenus die facultas hat, Frauen zu weihen. Die Bedeutung dieser zwei lateinischen Worte ist wichtig. Facultas  kommt aus der Wurzel facere- tun  und hat die allgemeine Bedeutung eines Mittels, eines Mittel, um etwas zu bewirken. Zu sagen, der Kirche fehle die facultas, Frauen zu weihen, ist so als ob man sagen würde, einem Mann mit einer leeren Geldbörse fehle die facultas, einem Bettler eine Münze zu geben; einem Mann ohne membrum virile fehle die facultas, Geschlechtsverkehr auszuüben. 

Mit anderen Worten, der Hl. Pontifex sagt nicht, daß die Kirche Frauen nicht weihen sollte; er sagt, daß sie unfähig ist, es zu tun. Wenn sie versuchen würde, es zu tun, wäre die Handlung nichtig- genau so wie man, jemandem dem man einen ungedeckten Scheck gibt, nichts gibt. 

Nullatenus (Akzent auf dem a; ich habe mal einen sogenannten Gelehrten gehört, der es bei einem Symposium mit komischer Entschiedenheit falsch betont hat)  ist ein nach-klassisches Wort, das wörtlich weit und breit nicht, ganz und gar nicht- überhaupt nicht, bedeutet. Der Hl. Pontifex hätte schreiben können  nullam habere facultatem ... ("hat nicht das Nötige, um ... " ) oder facultatem non habere ... (" hat nicht die Möglichkeit. "), beschloss aber- mit mehr Nachdruck- zu bekräftigen, daß die "Kirche absolut keine wie auch immer gearteten Mittel hat...überhaupt keine..."

Quelle: liturgicalnotes, Fr. J. Hunwicke

1 Kommentar:

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