Seiten

Dienstag, 15. Februar 2022

Fr. Hunwicke spricht...

bei liturgicalnotes über sie Auswirkungen von TC und den Responsa ad Dubia 

Hier geht´s zum Original:  klicken

IMMER SCHLIMMER UND IMMER VERLOGENER

Ed Pentin hat einen interessanten Text darübe geschrieben, was Kirchenrechtler über den aktuellen Stand der liturgischen Dinge in der Lateinischen Kirche sagen.

Ich werde einige Paragraphen noch einmal veröfffentlichen, die ich am 16. Dezember entworfen, up-gedatet und am 19. Dezember veröffentlicht habe. 

Ich halte Ihnen das alles wieder unter die Nase, weil ich glaube, daß es für Christen wichtig ist, nicht zu lügen. 

Das aktuelle Regime greift auf Lügen zurück, wann immer es paßt.  Ein besonders schmachvolles Beispiel war im Juli PFs Beharren daß sein Dekret Traditionis Custodes unmittelbar am Morgen nach seiner Veröffentlichung in Kraft treten sollte, im Dezember gefolgt von Roches Versicherung, daß die Bischöfe eine abweichende Version (Latein) ausführen sollten, als die der vorherigen 5 Monate.  

Traditionis Custodes ist mit dem 16. Juli 2021 datiert, Roches Responsa ad Dubia mit dem 4. Dezember 2021, wirklich aber, denke ich, am 18. Dezember 2021. 

Ich stelle nicht das Recht des Papstes in Frage, seine Meinung zu ändern und eine veränderte Version eines seiner eigenen Edikte zu verfassen, Das würde dann einen neuen legislativen Akt darstellen; einen Wechsel im Gesetz. Was ich als böse und skandalöse betrachte, ist daß Roche die Geschichte neu schreibt mit der Wirkung, daß jedem Bischof, der Traditionis Custodes am Morgen nach seinem Erscheinen im Juli umsetzte, im Dezember erklärt wurde, daß er ein sehr ungezogener Junge sei, weil er einem Lateinischen Text nicht folgte, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht formuliert worden war

Oder ist Roche der Ansicht, daß (was immer der Papst sagt) ein päpstliches Edikt nicht wirksam ist, bevor der Lateinische Text verfaßt ist? Das wäre interessant!


SO, HIER IST MEIN POST VOM 19. DEZMBER 2021 ÜBER TRADITIONIS CUSTODES

Die Leser werden sich erinnern, daß der schlimmste und hassenswerte Artikel in Nr. 4 ist- in dem angeordnet wird, daß ein Priester, der nach der Promulgierung des Motu proprio  geweiht wurde und gemäß dem Authentischen Römischen Ritus zelebrieren möchte, eine formale Bitte an seinen Bischof schicken muß, der- bevor er das gewährt- "den Apostolischen Stuhl konsultieren muß."
 
Schlimmer und schlimmer: in der neuen lateinischen Version ist konsultieren in "um eine Erlaubnis vom Hl. Stuhl bitten" geändert worden. Ich habe die anderen Versionen in modernen Sprachen überprüft: sie alle haben -wie die Englische- konsultiert; consultera; consultera. Aber ´konsultieren´ impliziert eine gewisse Gleichheit zwischen den Parteien. Das ist nicht der bergoglianische Ethos. Auf die Knie! Und das schnell! 

Also ist in den jüngsten Responsa das in alle diesen alltagssprachlichen Versionen verwendete Wort "consult" geändert worden. Ich hätte "eliminiert" schreiben sollen. In der Tat. Konsultation ist jetzt vom Tisch. Das ist nicht nur einfach eine konsultierbare Meinung, sondern eine notwendige Autorisierung, die den Bischöfen von der Liturgiekongregation gegeben wurde." Wir werden informiert, daß "der Lateinische Text...der offizielle Referenztext ist."

Die Leser könnten sich fragen, wie die Bischöfe sich eigentlich auf einen Lateinischen Text beziehen sollten, der bis vor einigen Tagen noch nicht erschienen war. 

Es gab eindeutig eine politische Entscheidung zu mehr Härte. Um ein Schlupfloch zu schließen. 

Aber Roche und seine Helfer können das nicht zugeben, In der Bergoglianischen Kultur ist "lüge wann immer möglich" Prinzip. Die Wahrheit ist nur für Dummköpfe". Die großzügige Verlogenheit von PF- sorgfältig aufgenommen von seinen Roches- ist vielleicht der schändlichste Zug seines Pontifikates. 

Man sagt uns, daß die Wiederherstellung der bischöflichen Kontrolle über die Liturgie eines der Prinzipien von TC ist. Ein  sehr hoher Kurienmitarbeiter hat bedeutungsvoll festgestellt: "...natürlich nicht die Kontrolle durch konservative Bischöfe". Mit diesem neuen -jetzt durch die Responsa bekräftigten, lateinischen Text, kann ein Bischof nicht einmal seinem allerjüngsten Kuraten eine liturgische Erlaubnis geben, ohne vor einem kurialen Federfuchser zu kriechen. Bloße Konsultation ist durch das Fenster verschwunden...sie ist nicht stark genug. 

Wer möchte während dieser imperialen byzantinischen Diktatur Bischof sein? 

Soweit es den Klerus betrifft, der bereits den wirklichen Römischen Ritus zelebriert, (Art . 5) sprachen die vorhergehenden Texte davon, nach einer Autorisierung, autorizzatione, autorizacion; Genehmigung zu suchen. Daraus ist jetzt licentiam rogabunt geworden. Es ist jetzt für einen Bischof nicht gut genug, einem seiner Priester eine pastorale Andeutung seiner Zustimmung gu geben. Er muß das jetzt in formalem Gewand tun. 

In Artikel 3:1 wird von einem Bischof jetzt verlangt, zu überprüfen, daß diese Gruppen, die den Authentischen Usus benutzen, die auctoritas der neuartigen post-konziliaren Riten akzeptieren, In den landessprachlichen Versionen liest man in diesem Artikel validity; validita; validez; Gültigkeit. Das trifft sogar auf ein Zitat dieser Worte in den Responsa zu. Mit anderen Worten, nwenn es den Autoren der Responsa paßt, zitieren sie fröhlich die landessprachliche Version des Motu proprio, und vergessen, daß sie in ihrer kürzlich zusammengekochten Lateinischen Version den Text in auctoritatem geändert hatten. 

Gültigkeit und Auctoritas sind ganz einfach nicht dasselbe. Ich habe kein Problem damit, zu akzeptieren, daß die Konziliaren Riten alle theologischen Erfordernisse für die Gültigkeit erfüllen. Angesichts der päpstlichen Promulgation sind sie vermutlich sogar legitim. Aber zu behaupten, daß sie auctoritas besitzen, ist der reine Unsinn. Ein Römischer Pontifex mag tatsächlich ein Jahr lang zweimal täglich behaupten, verkünden und definieren, daß der Mond aus Gorgonzola-Käse besteht, aber....

So ist die neue zusammengebastelte Version von TC -gefolgt von den jüngsten Responsa- voller häßlich wehleidiger Stücke von Unehrlichkeit, die darauf abzielen, sie auf Schritt und Tritt zu einem noch hässlicheren Dokument zu machen.  Mehr Lügen: die Responsa versichern, daß die alten Liturgiebücher abgeschafft wurden. Weil Benedikt XVI 2007 sagte, daß sie nicht abgeschafft wurden, mußten Roche und seine Mitverschwörer uns erklären. wann und durch wen (weil Benedikt dieses Statement 2007 machte) diese "Abschaffung" vorgenommen wurde. Oder er sollte seine tatsachenwidrige Behauptung zurücknehmen. Es genügt nicht, einfach nur die selbe Unwahrheit zu wiederholen, ohne irgendeine Rechtfertigung. 

Roche behauptet jetzt, daß die reformierte Liturgie "die Primärquelle der Spiritualität für das Christliche Leben ist," Sie scheint sogar eine "Bedingung für die Erlösung" zu sein. Du meine Güte. Schlechte Nachrichten für die Mitglieder der Orientalischen Katholischen Kirchen sui generis. Schlechte Nachrichten  für die Dominikaner. Schlechte Nachrichten für die Ordinariate (ich frage mich, wann die Bullies sich gegen uns wenden?) 

Roches Rat für die Seminaristen ist " es ist absolut essentiell, daß Priester, die nach der Veröffentlichung des motu proprio geweiht wurden, diesen Wunsch des Hl. Vaters zu teilen." Absolut essentiell?? Besitzen diese Leute kein Gefühl für die Bedeutung von Worten?  Ist jemals zuvor im Hinblick auf irgendeinen früheren Papst behauptet worden, daß es für jeden Christen "absolut essentiell" ist, seine Wünsche zu teilen? 

Aber da ist ein Punkt. an dem etwas anderes passiert ist....etwas ziemlich Beunruhigendes. Artikel 7 der neuen Lateinischen Version des Dekrets. 

Die neue lateinische Version spricht von den beiden Dikasterien, die die Autorität des Heiligen Stuhls ausüben werden, observantiae harum dispositionum invigilantes ... über die Befolgung von Tc wachen, ein Auge darauf haben. Und auch die anderen modernen Sprachversionen drückten dieselbe Idee des Wachens (vigilando; wachen) aus. Aber die englische Version eliminierte den Vorschlag, dass die beiden Dikasterien Superschnüffler sein würden. Es lautete: "... übe die Autorität des Heiligen Stuhls in Bezug auf die Einhaltung dieser Bestimmungen aus".

Das ist meiner Meinung nach passiert.

Das Dekret wurde in italienischer oder spanischer Sprache verfasst. Die Italophonen und die Hispanophonen, die mit der reinsten Milch peronistischer Dogmen und Praktiken aufgewachsen sind, hatten natürlich kein Problem mit der Idee, daß zwei Dikasterien wie Stasi-Agenten agieren und mit ihren ramponierten Filzhüten herumschnüffeln und belastende Informationen über Bischöfe und Geistliche aufschreiben, die in Bezug auf die starre Bergoglianische-Ideologie, off-message sind. 

Aber dann sah sich irgendein Anglophoner in der Liturgiekongregation die Texte an und bemerkte: Oh … Engländer mögen Spione und Schleicher und die Gestapo und Informanten und Verräter und Speichellecker nicht sehr. Ähm, äh, wir sollten die englische Version besser etwas abschwächen."

Du hast vollkommen recht, Sunshine.  Tun wir nicht. "

Quelle: liturgicalnotes, Fr. J.Hunwicke

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die nach der DSGVO nötige Zustimmung, dass dieser, im Falle seiner Freischaltung, auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger« Software vorgegeben ist, dass Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie diese angeben, ebenfalls gespeichert wird. Daher stimmen Sie, sofern Sie Ihre email Adresse angeben, einer Speicherung zu. Gleiches gilt für eine Anmeldung als »Follower«. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars wünschen, können Sie dies, unter Angabe des Artikels und Inhalt des Kommentars, über die Kommentarfunktion erbitten. Ihr Kommentar wird dann so bald wie möglich gelöscht.