Seiten

Freitag, 3. November 2023

Fr. Hunwicke spricht...

bei liturgicalnotes heute über die Segnung des Wasserkrügleins beim Offertorium und eine Begebenheit aus dem Leben des früheren Erzbischofs von Canterbury,William Ramsay. 
Hier geht s zum Original:  klicken

                       "ABLENKUNGEN UND ABSCHWEIFUNGEN" 

Als ich gestern die Messe für Allerseelen feierte, war ich beim Offertorium abgelenkt. 


Ich war gerade dabei, den mit Aqua beschriftete Krug zu segnen, als mir Michael Ramsey, Erzbischof von Canterbury 1961-1974 in den Sinn kam und mich ablenkte. Hier ist eine Geschichte, die  diejenigen, die nicht den Vorteil hatten, zuvor Anglikaner gewesen zu sein, vielleicht noch nicht gehört haben.  

Bei Requiem-Messen segnet und bezeichnet man den Krug mit dem Wasser nicht. Aber bei einer Gelegenheit vergaß Ramsay das momentan und fing an, das Kreuzeszeichen zu machen. Aber dann erinnerte er sich und änderte das auf halbem Weg in eine Art Geste des Ausradierens und tilgte so den halb-gegebenen Segen. 

Ramsay wäre -so Fr. Aidan Nichols- einer der großen Erzbischöfe von Canterbury gewesen, außer wegen der Tatsache, daß er sich während der Humanae Vitae-Kontroverse auf die falsche Seite stellte. Vielleicht -könnten Sie sagen- lebte er in der falschen Zeit...

Es ist so wichtig zur richtigen Zeit "on-line" zu sein. Vielleicht ist das Teil dessen, was mit "Et ne nos inducas eis peirasmon" am Ende des Vater-unser gemeint ist.  Eine Schande, daß PF sich dessen nicht bewußt war, als er es unternahm, blasphemisch das Gebet zu verändern. 

Mein Gott, was für eine Tragödie, daß PF (offensichtlich) nie jemanden an seiner Seite hatte, der ihm den Christlichen Glauben erklärt hat.

Fußnote:  wenn die zweisprachigen Libretti für die Papst-Riten gedruckt werden, gibt die italienische Seite die Bergoglio-Korruption des Vater-unser wieder; aber die Lateinische Seite zeigt die Version, die der Mann aus Nazareth irrtümlicherweise überliefert hat."

Quelle: litrugicalnotes, Fr. J. Hunwicke


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die nach der DSGVO nötige Zustimmung, dass dieser, im Falle seiner Freischaltung, auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger« Software vorgegeben ist, dass Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie diese angeben, ebenfalls gespeichert wird. Daher stimmen Sie, sofern Sie Ihre email Adresse angeben, einer Speicherung zu. Gleiches gilt für eine Anmeldung als »Follower«. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars wünschen, können Sie dies, unter Angabe des Artikels und Inhalt des Kommentars, über die Kommentarfunktion erbitten. Ihr Kommentar wird dann so bald wie möglich gelöscht.