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Mittwoch, 17. Januar 2024

Zwei weitere Motu Proprio ...

Luigi C kommentiert bei Messa in Latino zwei neue Motu Proprio, mit denen Papst Franziskus das Beschaffungswesen des Vaticans, und die Ansprüche an die Lieferanten reguliert und ein Aufsichtsgremium ernannt hat.  Hier geht s  zum Original:  klicken

"PAPST FRANZISKUS: ZWEI MOTU PROPRIO UND EIN WEITERES HARTES DURCHGREIFEN BEI DEN BESCHAFFUNGSVERFAHREN"

Die beiden neuen Motu Proprio wurden auf Basis der Konstitution Praedicate Evangelium, der etwas hastigen Veröffentlichung formuliert, die laufend Berichtigungen baucht, damit sie flüssiger und klarer wird. Ziel der neuen  Anordnungen ist der Wettbewerb bei den Beschaffungsmaßnahmen, Kontrolle und Transparenz. Eine der Hauptsorgen Bergoglios ist, die Diskretion bei internen Entscheidungen so gut es geht, einzuschränken.. 
Luigi C.

Franca Giansoldati kommentiert in  IlMessagero

"Wenn ein Unternehmer die Sozialabgaben für seine Mitarbeiter nicht regelmäßig bezahlt hat, muss er von den Lieferanten des Vaticans ausgeschlossen werden. Und das ist nicht alles. In einer langen Liste im zigsten Motu Proprio, das veröffentlicht wurde, um das ordnungsgemäße Funktionieren der kurialen Bürokratiemaschine zu präzisieren, hat Papst Franziskus klargestellt, daß die Vergabeverfahren alle Unternehmen ausschließen werden, die schwerwiegende Verstöße im Zusammenhang mit der Zahlung von Steuern und Abgaben begangen haben, wenn sie im Hinblick auf die Gesundheit der Arbeitnehmer im Verzug sind, wenn sie in Ländern mit privilegierten Steuersystemen ansässig sind und einem Liquidationsverfahren unterliegen. In der Praxis sind die Anforderungen für italienische und ausländische Wirtschaftsteilnehmer, die im Hinblick auf das Jubiläum darüber nachdenken, an den Ausschreibungen auf der anderen Seite des Tibers teilzunehmen, sehr präzise und die Maschen sehr eng. Es gibt keine Interessentoleranz, keine Falschangaben, kein umweltfreundliches Verhalten. Selbstverständlich ist die Ausschreibung auch für Unternehmer verboten, "die in Rechtsgebieten ansässig sind, in denen ein hohes Risiko für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und/oder die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen besteht, wie von der Aufsichts- und Finanzinformationsbehörde bei der Ausübung ihrer institutionellen Tätigkeiten festgestellt“.

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Die beiden neuen Motu Proprio wurden auf der Grundlage des Texts der Konstitution Praedicate Evangelium erstellt, deren etwas überstürzte Veröffentlichung fortlaufende Anpassungen erfordert, um sie flüssiger und klarer zu machen. Gegenstand der neuen Maßnahmen sind der Wettbewerb bei öffentlichen Vergabeverfahren, Kontrolle und Transparenz. Eines der Hauptanliegen Bergoglios besteht darin, den Ermessensspielraum interner Entscheidungen, die in der Vergangenheit zu Verträgen mit den üblichen Unternehmen führten, die oft von Verwandten und Freunden von Kardinälen, Beamten oder Monsignore der Kurie geschlossen wurden wurden, so weit wie möglich einzuschränken.

Bergoglio hat außerdem eine Obergrenze für die Ausgabenautonomie der verschiedenen Dikasterien festgelegt, die nun alle unter der Kontrolle des Wirtschaftssekretariats stehen, was häufig zu bürokratischen Abwehrreaktionen und Verfahrenslangsamkeit mit Mechanismen führt, die aufgrund der Angst der Beamten vor dem Scheitern oder Fehler zu machen blockiert sind, oder Fehler machen. "In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen wird festgestellt, daß eine Genehmigung beantragt werden muss, wenn die Transaktion 2 % des Betrags übersteigt, der sich aus dem Durchschnitt der Gesamtkosten der antragstellenden Einrichtung ergibt, wie sie in den genehmigten Schlussbilanzen der letztgenannten Einrichtung der letzten 3 Jahre ausgewiesen sind. "Für Urkunden, deren Wert unter 150.000,00 € liegt, ist jedenfalls keine Genehmigung erforderlich“, heißt es in einem der beiden Motu Proprio.

Bei Beschwerden sind die entsprechenden Anträge an das Sekretariat für Wirtschaft, die Institution, zu richten. Und wenn sie angefochten werden sollen, muss "ein Antrag auf Widerruf oder Änderung der Maßnahme innerhalb einer zwingenden Frist von fünfzehn Tagen nach Bekanntgabe unter Angabe der Gründe bei ihr eingereicht werden. Gemäß der Gesetzesnorm hat die Einrichtung die Befugnis, beim Obersten Gerichtshof der Apostolischen Signatur Berufung einzulegen."

Quelle: Luigi C., MIL, F. Giansoldati, IlMessagero

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