Seiten

Freitag, 1. März 2024

Wenn Kommunikations-Chef Tornielli anfängt zu zaubern und einen Präzedenzfall schafft, den es nicht gibt...

Vatican-Kommunikations-Chef Tornielli greift tief in die Zaubertrick-Kiste um Tucho Fernández und damit auch den Pontifex zu verteidigen. L. Scrosati kommentiert in La Nuova Bussola Quotdiana. 
Hier geht´s zum Original: klicken

"RATZINGER ALS VERTEIDIGER VON TUCHO. TORNIELLIS ZAUBERTRICK" 

"Nicht-liturgische" Segen? Um Fiducia Supplicans zu rechtfertigen, hat der Direktor des Kommunikations-Dicasteriums ein Dokument aus dem Hut gezogen, dasv von etwas anderem spricht und schafft einen Präzedenzfall, den es nicht gibt. 

Vatican News ist eine Zeitung des Regimes. Punkt. Nicht, daß er irgendwelche Zweifel daran hatte, aber seine letzte Vorstellung zeigt, daß die offizielle Verteidigung des Chefs so weit gehen kann, auch noch die geringste Spur von Anstand zu verlieren. "Fiducia Supplicans, nicht-liturgische Segnungnen und Ratzingers Unterscheidung" ist der haarige Titel eines Artikels von Andrea Tornielli (von wem sonst?) vom 27. Februar, der im Wesentlichen nur eine Sache unterstützt: nämlich daß die von FS eingeführte Unterscheidung zwischen liturgischen und pastoralen Segen nicht Tuchos "Mehl" ist  sondern keines anderen als Kardinal Ratzingers.

Hier ist der Beweis: der rauchende Colt: die Instruktion für Gebete zu Gott um Heilung von der Glaubenskongregation, die zu der Zeit A.D.2000- noch von Ratzinger selbst geleitet.wurde  Was dieses Dokument u.a. sagt, wird uns von Tornielli erklärt: "So wird also festgestellt, daß er liturgische oder rituelle Gebete um Heilung gibt un andere, die das nicht sind, die aber nichtsdestotrotz als legitim zugelassen sind." Und er fügt hinzu "Durch diese Zitate aus dem von Ratzinger unterzeichneten und von Papst Wojtyla approbierten Text ist klar, daß die Bedeutung des Begriffs "liturgisch", der in Fiducia Supplicans bwnutzt wird, um rituelle Segnungen zu definieren, anders als pastorale, repräsentiert eine Entwicklung, aber ein, die in das Bett des Lehramtes der vergangenen Jahrzehnte passt." 

Schauen wir, was die Instruktion in dieser Hinsicht anbietet: in Art. 2 der "Disziplinären Vorkehrungen" liest sich so: "Gebete um Heilung sind liturgisch wenn sie in die von der kompetenten Autorität der Kirche approbiert und in die Liturgie-Bücher aufgenommen sind, sonst sind sie nicht-liturgisch. "Liturgisch" wird als Synonym für "rituell" genommen. Nun ist es ziemlich offensichtlich, daß jedes Gebet liturgisch oder nicht-liturgisch sein kann:das Morgen- und Abendgebet, das der Christ zu Haues betet, sind nicht liturgisch; Laudes und Vesper sind liturgische Gebete. Nihil sub sole novi.


Das selbe Kriterium trifft auch auf das Gebet für die Kranken zu. Der Kontext der Instruktion muß die Gebete um Heilung regeln, die von "charismatischen Gruppen" prktiziert werden und seit Artikel 1 der "disziplinarischen Vorkehrungen " stellt klar, daß "es für jeden Gläubigen legitim ist, zu Gott um Heilung zu beten"; aber wenn das Ritual angewandt wird, dann ist es klar, daß diese Gebete vom zuständigen Geistlichen in den bereitgestellten Gewändern und mit den Formeln gesprochen werden.

Wer ist also Gegenstand des Dokuments und Gegenstand der Bestätigung von Artikel 2? Heilungsgebete, rituell oder nicht-rituell. Nicht die Segnungen. Gebet ist eine Sache und Segen eine andere; Genauer gesagt: Gebet und der aufsteigende Segen (eine Anrufung) sind eine Sache, und der absteigende Segen (eigentlich der Segen) ist eine andere. Und wenn SF sich der Segnung irregulärer oder homosexueller Paare öffnet, spricht es gerade von herabsteigenden Segnungen (vgl. Nr. 30), Segnungen, die diesen Paaren, diesen Paaren, diesen Paaren zuteil werden. Und so unterscheiden sich Segnungen wesentlich von Gebeten.

Folglich kann der Priester wie jeder andere Christ nichtliturgische Gebete verrichten; Wenn andererseits der Priester segnet (absteigender Segen), segnet er als Geistlicher der Kirche, auch wenn sein Segen kein Ritual ist. Ist dieser letzte Segen liturgisch? Wenn wir unter „liturgisch“ eine Handlung der Kirche verstehen, dann ist das so. Wenn wir hingegen „liturgisch“ als Synonym für „rituell“ verstehen, dann ist das nicht immer so. Aber in beiden Fällen segnet der Priester als Pfarrer der Kirche, während er nicht immer als Pfarrer der Kirche betet. Ein Krankengebet darf, wie jedes andere Gebet auch, nicht liturgisch sein, also nicht im Namen der Kirche verrichtet werden, auch wenn ein Priester daran teilnimmt. Dies ist beim Priestersegen nicht der Fall, der immer kirchlicher und in diesem Sinne liturgischer, wenn auch nicht ritueller Natur ist.

Tornielli tut sich deshalb sehr schwer, wenn er behauptet, die von Kardinal Ratzinger getroffene Unterscheidung, die die Gebete für die Kranken betraf, als Präzedenzfall für die Legitimierung der von FS eingeführten Unterscheidung heranziehen zu können, weil er die grundlegende Unterscheidung zwischen Gebeten, auch des Priesters und dem Segen nicht beachtet.

Dann gibt es noch einen zweiten offensichtlichen Unterschied, der Tornielli (vielleicht) entgangen ist. Das heißt, die zwischen einer kranken Person und einem schwulen Paar oder einem Paar, das more uxorio lebt. Wenn der Redaktionsleiter des Dikasteriums für Kommunikation auch nur einen Moment über diese Unterscheidung nachgedacht hätte, hätte er verstanden, warum es in keiner Weise möglich ist, das Zweite zu segnen, während es stattdessen mehr als legitim ist, die Kranken (unter anderem) zu segnen. In der Instruktion von 2000 ist eigentlich nicht von der Segnung der Kranken, sondern vom Gebet die Rede). Und die Antwort liegt immer in dem Responsum von 2021, zu dem FS in deutlichen Widerspruch trat: "Nur diejenigen Realitäten, die in sich selbst dazu bestimmt sind, diesen Absichten zu dienen, sind daher mit dem Wesen des von der Kirche vermittelten Segens vereinbar.“ Anordnung. Und der Kranke wird angewiesen, den Plänen Gottes zu dienen, während die Beziehung, die das Paar sexuell außerhalb der Ehe lebt, objektiv gestört ist.

Sogar am Ende des Artikels macht Tornielli einen neuen, ziemlich groben Fehler. Ihm zufolge würde der pastorale Segen von FS in keiner Weise außereheliche Sexualpraktiken legitimieren, weil er die einfache Bedeutung einer "Anrufung an Gott“ hätte, damit die Saat des Guten in die von ihm gewünschte Richtung wachsen könne. Aber eine Anrufung ist ein aufsteigendes, nicht absteigendes Gebet oder Segen, und genau das hat FS eingeführt. In diesem Fall muss der Priester jedoch keine priesterliche Segensgeste gegenüber dem sich präsentierenden Paar vollziehen, wie zum Beispiel das Kreuzzeichen oder die Handauflegung. Stattdessen passiert etwas, komplett mit öffentlichen Fotos – wie denen von Pater James Martin – das Herr Tornielli mit keiner einzigen Zeile kritisiert.

Der Zauberer-Gedankenleser Tornielli muss in seinen Illusionskünsten etwas eingerostet gewesen sein, wenn er glaubt, daß0 er jemanden mit dem Pseudo-Hinweis auf Ratzinger täuschen kann. Vielmehr demonstriert ein solcher Artikel erneut den völligen Mangel an Autorität dieses Pontifikats, der durch die Ernennung eines Theologen vom "Kaliber“ eines Fernández zum Leiter des Dikasteriuma für die Glaubenslehre nur noch schlimmer werden konnte. Für dieses Pontifikat scheint es von entscheidender Bedeutung zu sein, auf die Autorität Ratzingers zurückzugreifen, um seinen hinkenden, wenn nicht offensichtlich unzulässigen Kreationen Autorität verleihen zu können. Ein Phänomen, das von Anfang an mit der Leistung von Torniellis Kollegen Mons Dario Edoardo Viganò dokumentiert wurde, der versucht hatte, Ratzinger zu den Anhängern der hohen Theologie von Franziskus hinzuzuzählen, und der sofort wegen seiner Ungeschicklichkeit und wegen der Finesse des emeritierten Papstes verspottet wurde. "VaticanNews“ versuchte es noch einmal und machte keine bessere Figur, aber der Punkt bleibt: Dieses Pontifikat hat keinerlei Autorität und muss immer auf maßgebliche externe Bestätigungen zurückgreifen. Die es in Wirklichkeit nicht gibt: Sie sind nur Illusionen des Zauberers Tornielli."

Quelle.

 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die nach der DSGVO nötige Zustimmung, dass dieser, im Falle seiner Freischaltung, auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger« Software vorgegeben ist, dass Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie diese angeben, ebenfalls gespeichert wird. Daher stimmen Sie, sofern Sie Ihre email Adresse angeben, einer Speicherung zu. Gleiches gilt für eine Anmeldung als »Follower«. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars wünschen, können Sie dies, unter Angabe des Artikels und Inhalt des Kommentars, über die Kommentarfunktion erbitten. Ihr Kommentar wird dann so bald wie möglich gelöscht.