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Sonntag, 10. März 2024

Frankreich macht mit der Abtreibung als Verfassungsrecht auf dem Weg zur Kultur des Todes noch nicht halt...

Antoine d´Abbundo und Corinne Laurent haben für die katholische Zeitung La Croix* hat den Präsidenten der Französischen Republik, Emmanuel Macron,  zu weiteren Liberalisierungsplänen bzgl. des Lebensendes interviewt. 

In einem Gespräch über Palliativ-Medizin, Euthanasie, assistierten Selbstmord hat der Präsident der Republik, Emmanuel Macron ein Gesetzesvorhaben über das Lebensende enthüllt, das noch vor dem Sommer dieses Jahres 2024 beraten werden soll. 
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EXKLUSIV: EMMANUEL MACRON ÜBER DAS ENDE DES LEBENS - "MIT DIESEM TEXT SEHEN WIR DEM TOD INS GESICHT"

La Croix – Libération: Wird das Sterbegesetz den Zugang zu aktiver Sterbehilfe eröffnen und in welcher Form: Sterbehilfe oder assistierter Suizid?

Emmanuel Macron: 

"Worte sind wichtig, und wir müssen versuchen, die Realität gut zu benennen, ohne Zweideutigkeiten zu schaffen. Wir betrachten dieses Gesetz als ein Gesetz der Brüderlichkeit, ein Gesetz, das die Autonomie des Einzelnen und die Solidarität der Nation miteinander in Einklang bringt. Insofern schafft e streng genommen kein neues Recht oder eine neue Freiheit, sondern zeichnet einen Weg nach, den es bis dahin nicht gab und der die Möglichkeit eröffnet, unter bestimmten strengen Voraussetzungen um Sterbehilfe zu bitten.

Wie sind wir hierher gekommen? Wir stützten uns auf die Stellungnahme des Nationalen Beratenden Ausschusses für Ethik (CCNE) und auf die Arbeit der Bürgerversammlung. Auf sehr pragmatische Weise haben wir Patienten, Familien, Gesundheitsteams und die Gesellschaft konsultiert, um festzustellen, daß das Claeys-Leonetti-Gesetz, das den aktuellen Rechtsrahmen festlegt, zu großen Fortschritten geführt hat, aber es nicht möglich gemacht hat, mit Situationen umzugehen, die menschlich sehr schwierig sind. Ein Beispiel ist der Fall von Patienten mit Krebs im Endstadium, von denen einige gezwungen sind, ins Ausland zu reisen, um sich zum Sterben begleiten zu lassen. Also mussten wir weiter gehen.

La Croix – Libération: Der Text wird sich also nicht auf Euthanasie oder assistierten Suizid beziehen?

E. M.: Der Begriff, den wir gewählt haben, ist Sterbehilfe, weil er einfach und menschlich ist und definiert, wovon wir sprechen. Der Begriff Euthanasie bezieht sich auf den Akt der Beendigung des Lebens eines Menschen, mit oder sogar ohne seine Zustimmung, was hier offensichtlich nicht der Fall ist. Es handelt sich auch nicht um den assistierten Suizid, der der freien und bedingungslosen Entscheidung eines Menschen entspricht, über sein Leben zu verfügen. Der neue Rahmen schlägt einen möglichen Weg vor, der in einer bestimmten Situation mit präzisen Kriterien eine Rolle spielt, bei der die medizinische Entscheidung eine Rolle spielt.

La Croix – Libération: Wie werden die Bedingungen für den Zugang zu dieser Sterbehilfe sein?

E. M.: Diese Begleitung wird Erwachsenen vorbehalten sein, wie vom Bürgerrat empfohlen. Die zweite Bedingung ist, daß die Menschen zu vollem und vollständigem Urteilsvermögen fähig sein müssen, was bedeutet, dass Patienten mit psychiatrischen Erkrankungen oder neurodegenerativen Erkrankungen, die das Urteilsvermögen beeinträchtigen, wie z.B. Alzheimer, von dieser Sterbehilfe ausgeschlossen sind. Dann muss man kurz- oder mittelfristig eine unheilbare Krankheit und eine lebensbedrohliche Prognose haben. Das vierte Kriterium schließlich ist das des Leidens – physisch oder psychisch, beides gehört oft zusammen –, das therapieresistent ist, das heißt, das nicht gelindert werden kann. Wenn alle diese Kriterien erfüllt sind, eröffnet sich für die Person die Möglichkeit, um Hilfe zu bitten, um zu sterben. Dann liegt es an einem medizinischen Team, kollegial und transparent zu entscheiden, welche Maßnahmen auf diese Anfrage hin ergriffen werden sollen.

La Croix – Libération: Sie schließen den Begriff assistierter Suizid aus, aber wenn das medizinische Team dem Antrag nachkommt, ist es Sache des Patienten, die letzte Geste, die tödliche Geste, auszuführen?

E. M.: Ich werde Ihnen vorlesen, was in der Rechnung steht. "Die Verabreichung des tödlichen Stoffes erfolgt durch die Person selbst oder, wenn sie körperlich nicht in der Lage ist, auf ihr Verlangen entweder durch eine von ihr benannte freiwillige Person, wenn keine technischen Zwänge dagegen bestehen, oder durch den sie begleitenden Arzt oder die Krankenschwester."

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Quelle: A. d´Abbundo, C. Laurent, La Croix, 

*Außer La Croix war auch die Zeitung "Libération" mit ihren Reportern Laure Equy und Nathalie Raulin beteiligt. 

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