Der emeritierte Weihbischof von Chur Marian Eleganti hat einen Kommentar zu "Dignitas infinita" verfasst, den wir gern veröffentlichen. Hier geht es zu seinem blog: klicken
"UNENDLICHE ODER UNANTASTBARE WÜRDE ?"
Das neueste Dokument des Dikasteriums für
die Glaubenslehre lautet «Dignitas infinita» und spricht dem Menschen eine
«unendliche Würde» zu. Ich ziehe den Begriff «unantastbare Würde» vor. Die
Kategorie «unendlich» sollten wir lieber Gott vorbehalten. Denn nur auf ihn
trifft sie wirklich zu. Alles Geschöpfliche ist «endlich» bzw. «kontingent».
«Unendliche Würde» für den Menschen klingt pathetisch und irgendwie irrational,
was schon bei Johannes Paul II. erstaunte, der den Ausdruck in diesem Kontext zum ersten
Mal benutzte. Wir wissen, was gemeint ist. Insofern können wir damit leben.
Im Buch Genesis wird die Todesstrafe damit
begründet, dass der Mensch Ebenbild Gottes ist. Wenn jemand einen Mitmenschen tötet,
verdient er nach dem ersten Buch der Hl. Schrift den Tod. Warum: Weil er die Würde,
Abbild Gottes zu sein, seines Nächsten verachtet und die mit ihr verbundene
Unantastbarkeit nicht respektiert hat. Durch den Mord verwirkt er (latae
sententiae) das eigene Lebensrecht. Er wird mit dem Tod bestraft. Die
Todesstrafe wird hier also mit der Würde des Menschen als Abbild Gottes
begründet, während sie im Dokument des Dikasteriums für die Glaubenslehre mit
dem gleichen Argument abgelehnt wird. Das ist ein Widerspruch. Papst Franziskus und
sein Schützling und Ghostwriter Kard. Fernandez rücken mit ihrer Position von
der Tradition ab und legen sich mit grossen katholischen Gelehrten an, welche
diesbezüglich anders gedacht und die traditionelle Lehre vom gerechten Krieg
wie auch von der Todesstrafe mit Kriterien der Gerechtigkeit rational und
offenbarungstheologisch begründet haben. Mit ihren Argumenten müsste man sich
auseinandersetzen und dagegen bessere liefern. Aber darauf wartet man
vergeblich. Womit also die Selbstverteidigung der Ukraine noch zu
begründen ist, wenn Kriegshandlungen bzw. Kriege in keinem Fall – also auch nicht
zur Selbstverteidigung - gerechtfertigt werden können (vgl. die trad. Lehre vom
gerechten Krieg). Dafür muss es objektive und rationale Kriterien geben. Die
traditionelle Lehre der Kirche hat sie geliefert. Heute überschreibt man
einfach den Katechismus. Ich bin kein Freund der Todesstrafe, und die Erfahrungen,
wie und von wem sie weltweit in Geschichte und Gegenwart praktiziert wurde bzw.
wird, geben Anlass, sie in Frage zu stellen und sie in dieser Form abzulehnen.
Wer sie aber als ultima ratio in jedem Fall ächtet, legt sich mit dem Wort
Gottes und darauf basierend mit der Lehrtradition der Kirche an. Er geht davon
aus, es heute besser zu wissen. Zweifel sind angebracht.
Zur Erinnerung (KKK 1997/2003):
2267 Unter der Voraussetzung, dass die
Identität und die Verantwortung des Schuldigen mit ganzer Sicherheit feststeht,
schliesst die überlieferte Lehre der Kirche den Rückgriff auf die Todesstrafe
nicht aus, wenn dies der einzig gangbare Weg wäre, um das Leben von Menschen
wirksam gegen einen ungerechten Angreifer zu verteidigen. Wenn aber unblutige
Mittel hinreichen, um die Sicherheit der Personen gegen den Angreifer zu
verteidigen und zu schützen, hat sich die Autorität an diese Mittel zu halten,
denn sie entsprechen besser den konkreten Bedingungen des Gemeinwohls und sind
der Menschenwürde angemessener. Infolge der Möglichkeiten, über die der Staat
verfügt, um das Verbrechen wirksam zu unterdrücken und den Täter unschädlich zu
machen, ohne ihm endgültig die Möglichkeit der Besserung zu nehmen, sind jedoch
heute die Fälle, in denen die Beseitigung des Schuldigen absolut notwendig ist,
„schon sehr selten oder praktisch überhaupt nicht mehr gegeben“ (EV 56)
2309 Die Bedingungen, unter denen es einem
Volk gestattet ist, sich in Notwehr militärisch zu verteidigen, sind genau
einzuhalten. Eine solche Entscheidung ist so schwerwiegend, dass sie nur unter
den folgenden strengen Bedingungen, die gleichzeitig gegeben sein müssen,
sittlich vertretbar ist:
·
Der Schaden, der der Nation
oder der Völkergemeinschaft durch den Angreifer zugefügt wird, muss sicher
feststehen, schwerwiegend und von Dauer sein.
·
Alle anderen Mittel, dem
Schaden ein Ende zu machen, müssen sich als undurchführbar oder wirkungslos
erwiesen haben.
·
Es muss ernsthafte Aussicht auf
Erfolg bestehen.
·
Der Gebrauch von Waffen darf
nicht Schäden und Wirren mit sich bringen, die schlimmer sind als das zu
beseitigende Übel. Beim Urteil darüber, ob diese Bedingung erfüllt ist, ist
sorgfältig auf die gewaltige Zerstörungskraft der modernen Waffen zu achten."
Quelle: Bischof M.Eleganti