Donnerstag, 29. November 2018

M.Tosatti stellt das neue Buch von Antonio Socci vor. Fortsetzung.....

Fortsetzung von hier und  hier

 "So müssen wir uns bei Benedikt XVI fragen: hat er also auf das petrinische Amt insgesamt verzichtet? Ist er nicht mehr Papst?" Darauf antwortet Socci : "Vom subjektiven Gesichtspunkt aus können wir seine Absicht bestätigen- die durch die vollbrachte Aktion definiert wird- die nicht war, nicht mehr Papst zu sein...Es ist offensichtlich, daß er obwohl er im Hinblick auf das Papsttum (aber welcher Art?) verzichtet hatte, noch Papst  bleiben wollte und sei es auch auf eine geheimnisvolle Art und in einer bisher unbekannten Form, die nicht erklärt worden ist (jedenfalls bis zu einem bestimmten Zeitpunkt)."
Und tatsächlich müssen wir uns daran erinnern, daß Benedikt-als er über den römischen Pontifex sprach- sagte: "Das "immer" ist auch ein "für immer"...es gibt keine Rückkehr ins Private mehr. Mein Entschluss auf die aktive Ausübung des Amtes zu verzichten widerspricht dem nicht." 
Der Autor hat  Recht, diese Unterscheidung zu unterstreichen, "Richtig oder falsch" das ist von den Beobachtern nicht ausreichend bedacht worden und- abgesehen von uns Journalisten-per definitionem ….und ein bißchen Esel- vielleicht brillant aber auch Esel- vor allem von Seiten der Gelehrten und Kirchenrechtler.
"Im Licht dieser seiner letzten Rede versteht man, warum Joseph Ratzinger im Umkreis Petri  geblieben ist, noch mit Benedikt XVI unterschreibt, sich als "emeritierter Papst" definiert, die heraldischen päpstlichen Insignien hat und sich als Papst kleidet." 
Also -gibt es heute- im Gegensatz zu dem was vorher in der Kirchengeschichte passiert ist- de facto zwei Päpste; die sich -auf mehr oder weniger mehrdeutige Weise-eine gegenseitige Legitimität zuerkennen. Eine außerordentliche und nie dagewesene Situation.
An diesem Punkt entsteht ein enormes Problem: "An diesem Punkt fragen sich mancher - Vorsicht!- ob nach dem kanonischen Recht ...ein zweifelhafter Rücktritt de facto nicht ein ungültiger Rücktritt ist- mit den kolossalen Konsequenzen, die wir ahnen."



Das ist nicht das einzige Problem, das mit dieser Entscheidung Papst Benedikts verbunden ist. Der Autor stellt fest: "Andererseits war da auch eine widersprüchlich Eile, weil der Verzicht, der am 11. Februar verkündet wurde, nicht so unmittelbar stattfand, wie er hätte sollen, sondern -ohne Begründung- erst am 28. Februar ab 20:00. D.h. ohne technischen oder pastoralen Grund- weder offensichtlich noch erklärt- sondern mit dieser um 17 Tage aufgeschobenen Gültigkeit. "Daraus ergibt sich die Hypothese einer möglichen Nichtigkeit: "Der Grund "-bestätigt ein Experte " warum actus legittimi -wie Annahme oder Verzicht- das Einbringen von Bedingungen oder Voraussetzungen nicht zulassen, liegt darin, daß es sich um Aktionen handelt, die durch das Aussprechen -certa verba- wie die römischen Juristen sagten, vollzogen werden, so daß sie aus Gründen der Logik- wie die Bedingungen oder der Begriff implizieren- in ihrer Wirkung mit diesen certa verba mit einem Aufschub unvereinbar sind.
Daher ergibt sich aus dem Rahmen von Annahme oder Verzicht in dieser rechtlichen Kategorie die radikale Ungültigkeit der Aktion (vitiatur et vitiat)."

Die Schlußfolgerung des Kanonikers ist klar: "Objekt des unwiderruflichen Verzichts ist de facto die Ausübung des Amtes (executio muneris)  Wort und Tat betreffend (agendo et loquendo) nicht das ihm ein für allemal anvertrautes Amt (munus).

Und "der auf die aktive Ausübung des munus beschränkte Rücktritt stellt die absolute Neuheit des Rücktritts Benedikts XVI dar."

Tatsachen, die vom Präfekten des Päpstlichen Hauses, Msgr. Georg Gänswein, bestätigt wurden, laut dem der "Verzicht" Benedikts XVI - der beschloss, nicht auf den Namen zu verzichten, den er gewählt hatte"- sich von dem von  Papst Coelestin V unterscheidet, der nachdem er das Papsttum aufgegeben hatte, "wieder Pietro dal Morrone geworden war."
Und er fuhr mit einer noch überraschender und aufsehenerregender Behauptung fort: "Deshalb ist das Papstamt seit dem 11. Februar 2013 nicht mehr das, was es vorher war. Und es bleibt das Fundament der Katholischen Kirche; und es ist ein Fundament, das Benedikt XVI jedoch zutiefst und dauerhaft in seinem Ausnahmepontifikat verändert hat."

Das ist der Kern des doppelten Amtes, das ist der Punkt, an dem die "kollegiale Dimension" des petrinischen Amtes "fast ein gemeinsames Amt" vorgestellt wird.

Ein Konzept, das nötig ist und das früher oder später enträtselt werden muß. Aber wer diese Wahrnehmung der Fakten zurückweisen will, wird sich mit der Frage der Gültigkeit eines zweifelhaften oder teilweisen Verzichts auseinandersetzen müssen. Das ist das explosive Paket, das Antonio Socci mit seinem Buch in die Diskussion in und über die heutige Kirche wirft. Eine Reihe von Themen und Fragen warten auf präzise Antworten."


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