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"NACH KARDINAL PELLS RECHTMÄSSIGEN FREISPRUCH"
"Die einstimmige Entscheidung des Australischen Obersten Gerichtshofes die Verurteilung Kardinal George Pells wegen "historischen sexuellen Mißbrauchs" aufzuheben und ihn von diesem Vorwurf freizusprechen, ist ganz und gar zu begrüßen. Es wurde der Wahrheit und der Gerechtigkeit gedient.
Ein unschuldiger Mann wurde aus der Haft entlassen.
Das Strafjustizsystem im Bundesstaat Victoria wurde von der obersten Justizbehörde Australiens darüber informiert, daß es seine Sache die schlecht gemacht hatte. Die Anti-Pell-Hasser in den australischen Medien wurden daran erinnert, daß ihre Macht Grenzen hat.
Dennoch bleibt in diesem Fall noch viel aufzuarbeiten, der alle Merkmale einer Hexenjagd aufweist.
Hat die von der Regierung finanzierte Australian Broadcasting Corporation (ABC) mit einer korrupten Polizeibehörde in Victoria zusammengearbeitet, um mutmaßliche Verbrechen auszugraben von denen zuvor keines angezeigt worden war.? Warum kam ein so schwacher Fall überhaupt vor Gericht- angesichts dessen daß es überzeugende Beweise gab, daß das angebliche Geschehen in dem vom Kläger angegebenen Zeitrahmen und den Umständen einfach nicht hätte passieren können?
Warum wurde die Jury nie darüber informiert, daß der Kläger in der Vergangenheit psychische Probleme hatte? Welche Auswirkung hatte die Lynchmob-Atmosphäre in Victoria auf die unentschiedene Jury im ersten Prozess des Kardinals und auf den unverständlichen Schuldspruch der Jury im erneuten Verfahren? Warum war es dem Kardinal verboten, über 400 Tage lang die Messe zu halten, obwohl er in Einzelhaft war?
Das sind Fragen, die für Australien typisch sind und von den dortigen Behörden geprüft werden sollten. Eine parlamentarische Untersuchung des Verhaltens von ABC und der Polizei von Victoria scheint das Mindeste zu sein, was getan werden sollte. Die Pell-Affäre hat auch Auswirkungen auf andere Länder und die Weltkirche, da sich Mitarbeiter und katholische Führunspersönlichkeiten weiterhin mit der gesellschaftsweiten Plage des sexuellen Missbrauchs junger Menschen auseinandersetzen.
Kardinal Pell hatte zwei Geschworenen-gerichtsverfahren, weil ein Angeklagter in einem Strafverfahren im Bundesstaat Victoria kein Einzelrichterverfahren beantragen kann (d. H. ein Verfahren durch einen Richter allein). Sicherlich muss diese Politik in allen Jurisdiktionen, in denen sie in Kraft ist, erneut überprüft werden, da es äußerst schwierig ist, eine unvoreingenommene Jury unter so fiebrigen öffentlichen Umständen wie denjenigen im Zusammenhang mit der Pell-Affäre (die der von 1692 in Salem oder Frankreich im Fall Dreyfus von 1894 ähnelte) zusammen zu stellen.)
Im Bundesstaat Victoria kann eine strafrechtliche Anklage wegen sexuellen Missbrauchs, die nur auf dem Wort eines Klägers beruht, vor Gericht gestellt werden. Es sind keine physischen Beweise für einen Missbrauch erforderlich, auch keinerlei Form einer Bestätigung. Das erfordert eine erneute Überprüfung, nicht nur in Australien.
Der Fall des Kronanwalts gegen Kardinal Pell beruhte auf der Glaubwürdigkeit des Klägers und sonst nichts. Die beiden Richter, deren Berufungsentscheidung im vergangenen Sommer die Verurteilung des Kardinals bestätigte, nannten ein ähnliches Glaubwürdigkeitskriterium als entscheidend.
Hier stimmt jedoch etwas ernsthaft nicht. Die Glaubwürdigkeit des Beschwerdeführers sollte der Beginn einer Kette rechtlicher Überlegungen sein, nicht das Ende der Angelegenheit. Denn wenn "Glaubwürdigkeit“ das einzige zu berücksichtigende Kriterium ist, ist keine wirkliche Verteidigung gegen eine Anklage wegen sexuellen Missbrauchs (oder eine andere Anklage) möglich.
Wenn das einzige Kriterium des Urteils, die Glaubwürdigkeit des Klägers beim ersten Eindruck einen Angeklagten schuldig macht, schafft das die Verpflichtung des Staates ab, die Schuld über ein vernünftiges Maß an Zweifeln hinaus zu beweisen. Die Entscheidung des High Court hat nachdrücklich diesem engen Gesichtspunkt des Urteils widersprochen, ebenso wie Richter Mark Weinberg in seinem brillanten Widerspruch gegen die falsche Berufungsentscheidung vom letzten August. Andere Juristen und Rechtspraktiker auf der ganzen Welt sollten genau darauf achten. Andernfalls ersetzt die Stimmung die Vernunft bei der Entscheidung von Strafsachen, und das ist praktisch das Ende der Rechtsstaatlichkeit.
Die Verantwortungslosigkeit der Medien ist nicht nur in Australien ein Problem. ABC hat jedoch in seiner fortgesetzten Diffamierungskampagne gegen die Katholische Kirche und Kardinal Pell einen neuen Maßstab an Bösartigkeit gesetzt- ein Kampagne, die neue Tiefen an Scheußlichkeit erreichte, sogar während der Oberste Gerichtshof seine Entscheidung bedachte. Und ABC ist ein öffentlich finanzierter, staatseigener Sender.
Deshalb ist ein weltweites und eingehendes Nachdenken über die öffentliche Verantwortung von Sendern nötig. Keiner hat die Redefreiheit oder die Pressefreiheit zur Charakterdiffamierung - und sicher nicht auf Kosten der Steuerzahler.
Kardinal Pell ist gerechtfertigt worden, aber andere Konsequenzen bleiben ungelöst. Man kann nur hoffen, daß der Freispruch des Kardinal sowohl der Kirche als auch dem Staat hilft, klarer zu denken und gerechter zu handeln, wenn sie es mit dem schweren Verbrechen des sexuellen Mißbrauchs zu tun haben. "
Quelle: FirstThings, G.Weigel
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