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"KARDINAL MÜLLER UND BUTIGGLIONE, DIE VERWIRRUNG NIMMT ZU"
"Prof. Buttiglione wirft sich seit Monaten gegen die Kritiker von "Amoris Laetitia" in die Schlacht um den Inhlalt der postsynodalen Exhortation von Papst Franziskus zu rechtfertigen. Jetzt hat er seine Beiträge in einem Buch gesammelt- mit dem Titel: "Freundschaftliche Antworten an die Kritiker von Amoris Laetitia", das mit einem unerwarteteten Vorwort Kardinal Gerhard L. Müllers- vom Verlagshaus Ares herausgegeben wurde.
Andrea Tornielli gibt bei Vaticaninsider einen langen Auszug aus diesem Vorwort wieder, das der heute herrschenden Verwirrung weitere Verwirrung hinufügt.
Der Ex-Präfekt der Glaubenskongregation hat- im Gegensatz zu Prof. Buttiglionen gegenüber den vier Kardinälen der dubia immer eine gewisse Sympathie gezeigt, behauptet aber, daß - um "Amoris Laetitia" zu neutralisieren, man sie immer in Kontinuität mit der Lehre der Kirche lesen müsse anstatt sie offen zu kritisieren.
Um den offensichtlichen Widerspruch zwischen Amoris Laetitia und den von der Kirche definierten Sakramenten ( Ehe, Buße und Eucharistie) zu erkläre, übernimmt der Kardinal die Grundthesen von Rocco Buttiglione, wie aus diesen beiden Zeilen hervorgeht: "Das, was in Frage gestellt wird, ist eine objektive Situation der Sünde, die wegen mildernder Umstände, nicht zugerechnet werden kann."
Das Problem wäre nicht die Objektivität des Moralgesetzes sondern das der "Zurechenbarkeit" für den Sünder, oder der subjektiven Verantwortung für seine Taten. Der Ausgangspunkt der Argumentation ist eine wirklich moralische Wahrnehmung, nach der Voraussetzung für die Nichtzurechenbarkeit einer Handlung ist, daß die Person, die sie begangen hat, das wissentlich und freiwillig getan hat, offenbar in vollem Bewußtsein und freiwilliger Zustimmung.
Zielpunkt, der die Wahrheit in Sophismus verwandelt, ist, daß die Umstände die Verantwortung dessen aufheben können, der sich in einer Situation schwerer Sünde befindet.
Tatsächlich können wir- Buttiglione zufolge- jene wiederverheirateten Geschiedenen- offensichtlich schuldig, weil sie ihre Lebensumstände nicht verändern wollen aber wegen der konkreten Situation, die ihre Handlungen bedingt und es ihnen unmöglich macht eine freie und verantwortungsbewußte Entscheidung zu treffen, nicht können, als "nicht schuld-zurechenbar" ansehen.
Wenn z.B. ein wiederverheiratetes, geschiedenes Paar Kinder hat und sie erzieht, könnte eine Auflösung ihrer Beziehung die Zukunft dieser Kinder belasten.
Man könne von ihnen auch nicht verlangen, wie Bruder und Schwester zusammen zu leben, weil das katastrophale psychologische und moralische Folgen für das Paar und eben diese Kinder haben könnte. In diesem Fall müsse man eine vorsichtige "Unterscheidung" durchführen und Barmherzigkeit ausüben, bis dahin. den Zusammenlebenden den Zugang zur Eucharitie zu genehmigen, auch wenn ihre irreguläre Lage nicht alle Forderungen des Moralgesetzes erfüllt.
Der Sophismus entsteht aus der Tatsache, daß diese Argumentation nichts mit der Katholischen Lehre zur Nichtzurechenbarkeit zu tun hat und im Gegenteil aus der "Situations-Ethik" entsteht, die von Pius XII und Johannes Paul II verdammt wurde.
"Das entscheidende Zeichen für eine solche Moral"- erklärt Pius XII- "besteht aus der Tatsache, daß sie auf keinerlei Weise auf dem universalen Moralgesetz basiert- wie z.B. die 10 Gebote- sondern auf den realen und konkreten Bedingungen und Umständen, nach denen man handeln solle und nach denen das individuelle Gewissen entscheiden und wählen muß; dieser Stand der Dinge ist einzigartig und gilt nur ein einziges mal für jede menschliche Handlung. Weil die Entscheidung des Gewissens- behaupten jene, die eine solche Ethik befürworten,- nicht von Prinzipien und allgemeingültigen Gesetzen auferlegt werden kann." (Rede vor dem Weltverband der Weiblichen Jugend, 18. April 1952)
Jeder Mensch hat in der Tat die Pflicht, zu erkennen, was für die eigenen Rettung nötig ist. Das Nichtkennen der fundamentalen ethischen Wahrheit rechtfertigt die Sünde nicht, sondern ist ebenfalls Sünde.
De facto stellt Johannes Paul II fest, daß "man findet die Wahrheit nicht, wenn man sie nicht liebt; man erkennt die Wahrheit nicht, wenn man sie nicht erkennen will." (Generalaudienz vom 24. August 1983, Nr.2)
Das Lehramt aller Zeiten hat die Behauptung verdammt, daß "der ohne Schuld an allem ist, was er aus Unwissenheit tut" (Konzil von Sens, 2. Juni 1140 "Die Irrtümer von Pietro Abelaerd, DS337/730).
Die Nichtzurechenbarkeit- ganz oder teilweise- reduziert sich also auf seltene Fälle, wie die von Trunkenheit, Demenz, psychischen Krankheiten, Hypnose, Schlaf oder Schläfrigkeit. In diesen Fällen fehlen die Voraussetzungen für eine freiwillige Tat, weil die Herrschaft der Person über ihren Intellekt und Willen nicht möglich ist. Was dagegen die freiwillige Zustimmung angeht. um unseren Handlungen einen moralischen Charakter zuzuerkennen. genügt eine nicht vollständige Zustimmung.
Alle unsere Handlungen unterliegen äußeren Umständen verschiedener Art (Erziehung, Umwelt, Soziale Strukturen) ebenso wie sie auch von genetischen Bedingungen oder den Lebensumständen (Tugenden und Lastern) abhängig sind.
Aber alle Handlungen, die nicht unter physischer Gewalt durchgeführt werden, mit einer gewissen Kenntnis - auch teilweisen- des Naturrechts müssen als freiwillig und zurechenbar angesehen werden.
Moralische Gewalt (ausgeübt z.B. von Massenmedien oder durch Verbreitung von Modellen unmoralischen Verhaltens) hebt nicht die Freiwilligkeit der Tat auf, weil die Zustimmung des Willens durch keine diesem Willen fremde Kraft bestimmt werden kann.
Damit es einen vollständigen Konsens gibt, reicht es aus, dass der Wille die Handlung will, ungeachtet der Konditionierung, die er erhält. Der Akt des Willens ist in der Tat innerlich, und der innere Akt des Willens kann niemals erzwungen werden (Ramón García de Haro, Christliches Leben, Grundkurs Moral-Theologie, Ares, Mailand 1995, S. 253).
Die wahre moralische Unterscheidung setzt außerdem eine objektive Wertenorm voraus.
Deshalb muß - wie ein anderer bekannter Moralist beobachtet- im Urteil über die Moralität einer Handlung vom Objekt ausgehen, nicht vom Subjekt (Maussbach, Moral-Theologie, ed. Paoline, Rom 1957, Band II, S. 310-311).
Damit eine Handlung gut sei, muß sie mit den Moralregeln konform sein, nach drei Beziehungen, die eine untrennbare Einheit bilden: Objekt, Umstände, Absicht.
Damit eine Handlung als schlecht erkannt wird, genügt-nach dem "Principio bonum ex integra causa, malum ex quocumque defectu (Summa theologiaem I-IIa, )" eines dieser drei Elemente.
Die historischen oder sozialen Umstände können die moralische Qualität einer schlechten Tat verschlechtern oder abschwächen, aber sie ändern nichts am in sich Bösen, außer man leugnet die Existenz von in sich Schlechtem überhaupt. "Veritatis Splendor" erinnert an die Existenz de "abolut Moralischen" während "Amoris Laetitia" -auch wenn sie sie nicht grundsätzlich verleugnet- sie verschwinden läßt, indem sie die moralische Beurteilung menschlicher Handlungen einer Unterscheidung überläßt, die das Moralgesetz dem subjetkiven Gewissen unterordnet und jede Handlung und Situation in sich einzigartig und unwiederholbar macht.
Aber- "angesichts der Moralgesetze, die in sich Schlechtes verbieten, gibt es für niemanden Privilegien oder Ausnahmen" (Veritatis splendor, Nr.96)
Die Befolgung des Moralgesetzes kann Probleme mit sich bringen, Ängste, Furcht, innere Konflikte.
In diesen Fälle aber umgingen in der Kirchengeschichte die wahren Christen das Moralgesetz nicht durch den Rückgriff auf die Zurechenbarkeit, sondern vertrauten auf die unbesiegbare Hilfe der Gnade; ein Wort, das den Verteidigern von "Amoris Laetitia" unbekannt zu sein scheint.
Als der Hl. Thomas Morus aufgefordert wurde, den Ehebruch Heinrichs VIII zu akzeptieren, hätte der Druck, der von der Familie, den Freunden und vom Souverän selbst ausgeübt wurde, ihn dazu bringen können, die Nichtzurechenbarkeit seiner Apostasie ins Feld zu führen. Er aber wählte- wie die Christen der ersten Jahrhunderte- den Weg des Martyriums.
Eine Straße, die die Enzyklika "Veritatis Splendor" mit diesen Worten skizziert: "Die Märtyrer und allgemeiner alle Heiligen in der Kirche sind ein sprechendes und faszinierendes Beispiel für ein durch den Glanz der moralischen Wahrheit völlig verwandeltes Leben. sie erleuchten jede Epoche der Geschichte und erwecken den moralischen Geist wieder.
Indem sie volle Zeugnis für das Gute geben, sind sie ein lebender Vorwurf für alle. die das Gesetz brechen und lassen mit immerwährender Aktualität die Worte des Propheten wiedererklingen "Wehe denen, die das Gute böse nennen und das Böse gut, die die Finsternis mit dem Licht verwechseln und das Licht mit der Finsternis." (Veritatis splendor Nr. 91-93)
Roberto de Mattei
Quelle; R.de Mattei, corrispondenza romana
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