S.Magister veröffentlicht bei Settimo Cielo die Zeilen, die Kardinal Brandmüller vor dem Konsistorium für das Konsistorium verfaßte - und die er nicht vortragen durfte.
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"EXKLUSIV. BRANDMÜLLER IM KONSISTORIUM: DER PAPST WILL DEN KARDINÄLEN DEN MUND VERBIETEN"
Das sind einige handgeschriebene Zeilen mit den Bemerkungen, die Kardinal Walter Brandmüller für das Konsistorium vom 29. bis 30. August vorbereitet hatte, aber nicht vortragen durfte. Wir veröffentlichen sie in voller Länge auf dieser Seite bei Settimo Cielo.
Beim Konsistorium waren die Kardinäle mit Papst Franziskus versammelt. Das geschah hinter verschlossenen Türen, aber außerdem wurde es auf Geheiß des Papstes in Sprachgruppen aufgeteilt und so der direkte Dialog zwischen allen verhindert- wie es de facto auch vor langer Zeit im Februar 2014- dem letzten vollgültigen Konsistorium geschah, das von Franziskus im Hinblick auf die Familien-Synode und die vexata quaestio der Kommunion für die wiederverheirateten Geschiedenen einberufen wurde, ein Konsistorium, das die vom Papst gewollte Regelung so offen kritisierte, daß es ihn veranlasste, von nun an alle ebenso freien und offenen Kardinalsversammlungen auszuschließen.
Brandmüller, 93, Deutscher, zeitlebens Kirchenhistoriker und von 1998 bis 2009 Präsident des Päpstlichen Komitees für Geschichtswissenschaften, ist kein Neuling bei Vorschlägen zur Rolle der Kardinäle in der katholischen Kirche. Vor weniger als einem Jahr hatte er gegenüber Settimo Cielo bereits eine Reformhypothese für die Wahl der Päpste aufgestellt, die seiner Meinung nach eher den historischen Ursprüngen und theologischen Grundlagen des Kardinals entsprach:> Weniger Wähler und mehr Kandidaten. Das Konklave von dem Kardinal Brandmüller träumt.
Aber bei diesem Konsistorium zielten die Bemerkungen, die er vorbereitet hatte, vor allem auf das Verhältnis, das den Papst und die Kardinäle verbinden sollte, die in der Tat von ihm zum Schweigen gebracht worden sind, im Gegensatz zu dem, wie es sein sollte, vor allem bzgl. der Glaubenswahrheit und der Moral.
KEIN AUFERLEGTES SCHWEIGEN, SONDERN “APERITIO ORIS”
Die Bemerkungen von Kardinal Walter Brandmüller beim Konsistorium vom 29. und 30. August 2022.
Die Einberufung eines Konsistoriums nach so langer Zeit führt zu einer Überlegung zur Natur und Aufgabe des Kardinalats, besonders unter den aktuellen Umständen. Es muß auch betont werden, daß die Kardinäle nicht nur Mitglieder des Konklaves zur Wahl des Summus Pontifex sind.
Die wahren Pflichten der Kardinäle - ungeachtet ihres Alters- werden in Canon 349 und folg. des CIC formuliert. Da liest man: "Die Kardinäle helfen dem Römischen Pontifex entweder kollegial oder wenn sie einberugen werden, mit Fragen größter Wichtigkeit umzugehen oder einzeln- wenn sie dem Römischen Pontifex durch die verschiedenen Ämter, die sie innehaben, helfen- besonders in der täglichen Sorge für die Universale Kirche." Und sie "helfen besonders dem obersten Hirten der Kirche durch kollegiales Handeln bei den Konsistorien" (Can. 353)
In alter Zeit fand diese Funktion der Kardinäle symbolischen und zeremoniellen Ausdruck im Ritus der "aperitio oris" - der Mundöffnung . De facto bedeutete das die Pflicht, seine eigene Überzeugung, seinen Rat frei auszudrücken- besonders im Konsistorium. Diese Klarheit- Papst Franziksus spricht von parrhesia- war dem Apostel. Paulus besonders wichtig.
Jetzt ist diese Klarheit unglücklicherweise durch ein seltsames Schweigen ersetzt worden. Diese andere Zeremonie des Mundschließens, die der aperitio oris folgte, bezog sich nicht auf die Glaubesnwahrheiten und die Moral sondern auf offizielle Geheimnisse.
Heute jedoch, ist es nötig das Recht und in der Tat die Pflicht der Kardinäle zu betonen, sich selbst klar und frei auszudrücken, wenn es zu den Glaubenswahrheiten und zur Moral kommt, zum "Allgemeinwohl" der Kirche.
Die Erfahrung der vergangenen Jahre war eine ganz andere. Bei den Konsisstorien- die fast ausschließlich wegen Heiligsprechungen einberufen wurden- wurden Formulare verteilt, um Redezeit zu beantragen, der offenichtlich spontane Bemerkungen zu allen möglichen Themen folgte- und das war´s. Es gab nie eine Diskussion, einen Austausch von Argumenten zu einem bestimmten Thema. Offensichtlich ein völlig nutzloses Verfahren.
Eine Anregung an den Kardinal-Dekan, vorab ein Diskussionsthema bekannt zu geben, um Anmerkungen vorzubereiten, blieb unbeantwortet. Kurz gesagt, seit mindestens acht Jahren enden die Konsistorien ohne jegliche Form von Dialog.
Der Primat des Nachfolgers Petri schließt jedoch keineswegs einen brüderlichen Dialog mit den Kardinälen aus, die verpflichtet sind, eifrig mit dem Papst zusammen zu arbeiten (Canon 356). Je ersnthafter und dringender die Probleme der pastoralen Leitung sind, desto notwendiger ist die Beteiligung des Kardinalskollegiums.
Als Coelestin V 1294 sich der besonderen Umstände seiner Wahl bewußt wurde und auf das Papsttum verzichten wollte, tat er das nach intensiven Gesprächen und mit und der Zustimmung seiner Wähler.
Ein ganz anderes Konzept der Beziehung zwischen Papst und Kardinälen hatte Benedikt XVI, der -ein einzigartiger Fall in der Geschichte- seinen Rücktritt aus persönlichen Gründen ohne Wissen des Kardinals-Kollegiums, das ihn wählte, beschloss.
Bis Paul VI , der die Zahl der Wähler auf 120 anhob, gab es nur 70 Wähler. Diese beinahe Verdopplung des Wahlkollegiums wurde durch das Ziel motiviert der Hierarchie der von Rom weit entfernten Länder entgegen zu kommen und jene Kirchen durch den Römischen Purpur zu ehren.
Die unausweichliche Konsequenz war, daß Kardinäle kreiert wurden, die keine Erfahrung mit der römischen Kurie hatten und deshalb mit den Problemen der pastoralen Leitung der Universalen Kirche.
Alles das hat ernste Konsequenzen, wenn diese Kardinäle aus den Peripherien einberufen werden, einen neuen Papst zu wählen.
Viele, wenn nicht die Mehrheit der Wähler kennen einander nicht. Nichtsdestoweniger - sollen aus einem unter ihnen den Papst wählen. Es ist klar, daß diese Situation das Handeln von Gruppen oder Klassen von Kardinälen zugunsten eines ihrer Kandidaten erleichtert. In dieser Situation kann die Gefahr der Simonie in ihren unterschiedlichen Formen nicht ausgeschlossen werden.
Am Ende scheint mir, daß an ernsthaft über die Idee nachdenken sollte. das Recht im Konklave zu wählen, einzuschränken. z.B, auf Kardinäle die in Rom residieren, während die anderen- immer noch Kardinäle- den Status der über 80-jährigen Kardinäle teilen könnten.
Kurz gesagt, erscheint es wünschenswert, daß Amt und Kompetenz des Kardinalskollegiums up-gedated werden."
Quelle: S. Magister, Kard. W. Brandmüller, Settimo Cielo
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