George Weigel kommentiert bei firstthings die Auswirkungen, die eine mögliche Änderung der Konklave-Regeln haben könnten. Hier geht s zum Original: klicken
"EINE "SYNODALE REFORM" DES PÄPSTLICHEN KONKLAVES?"Während die Amerikaner am 23.November Thanks-giving feiern, könnten meine Katholischen Mitbürger einen Moment dazu verwenden, um für eine 120 Jahre alte Apostolische Konstitution zu danken, an sie sich wirklich keiner erinnert- die aber in diesem wirren Katholischen Augenblick bestätigt wird.
Jahrhunderte lang haben die Päpste Souveränität über grosse Teile Zentral-Italiens -bekannt als Päpstliche Staate- ausgeübt. Zu den vielen Arten, durch die dieses Arrangement die evangelische Mission der katholischen Kirche behinderte, gehörte auch die Tatsache, dass der Papst ein weltlicher Souverän war, der Ländereien zu verteidigen hatte, was die Kirche unweigerlich in die europäische Machtpolitik verstrickte. Diese ungünstige Verstrickung führte zum ius exclusivae (Ausschlussrecht), mit dem die katholischen Monarchen von Spanien, Frankreich und Österreich das Recht beanspruchten, ein Veto gegen einen Kandidaten für das Papsttum einzulegen, der diesem oder jenem nicht gefiel.
Das ius exclusivae wurde von der Kirche nie formell anerkannt, aber die Europapolitik war so gestaltet, dass das Konklave, das einen Papst wählte, in der Neuzeit mehrmals das Gefühl hatte, es müsse auf einen monarchischen schwarzen Ball Rücksicht nehmen. So vereitelte Kaiser Franz I. von Österreich im Konklave von 1823, das zur Wahl eines Nachfolgers für Papst Pius VII. einberufen wurde, die Kandidatur von Kardinal Antonio Severoli, was zur Wahl von Kardinal Annibale della Genga, Leo XII. führte. Sieben Jahre später, während des anderthalbmonatigen Konklaves von 1830 bis 1831, legte König Ferdinand VII. von Spanien sein Veto gegen die Kandidatur von Kardinal Giacomo Giustiniani (einem ehemaligen Nuntius in Spanien, der bei Ferdinands Königin in schlechten Ruf geraten war) ein. Dies führte schließlich zur Wahl des kamaldulensischen Mönchs und Präfekten von Propaganda Fide, Kardinal Mauro Cappellari, zum Papst - Gregor XVI.
Dann, im Jahr 1903, erklärte Kardinal Jan Puzyna von Krakau das Veto des österreichisch-ungarischen Kaisers Franz Joseph gegen den Spitzenkandidaten, Kardinal Mariano Rampolla, dessen entgegenkommende Haltung gegenüber der Dritten Französischen Republik dem Habsburger Kaiser nicht gefiel, weil Frankreich auf der Liste der anderen Seite des damaligen europäischen Bündnissystems stand. Die Kardinalwähler waren unzufrieden, aber die Ausübung des ius exclusivae beendete Rampolla als Papabile und die Wähler wandten sich schließlich Kardinal Giuseppe Sarto von Venedig zu. Im, Januar 1904 schaffte der neue Papst Pius X in der Konstitution Commissum nobis das ius exclusivae ab und erklärte jeden, der in ein zukünftiges Konklave eingriff, für exkommuniziert und warnte davor, dass das zu tun, den Zorn des Allmächigen Gottes und der Apostel, der Hl. Petrus und Paulus hervorrufen würde.
Commissum Nobis mag heute wie ein Anachronismus erscheinen. Aber vielleicht auch nicht. Kürzlich wurde angedeutet – und das nicht nur in den oberflächlichen Bereichen des katholischen Kommentars –, dass die gegenwärtige päpstliche Regierung eine „Reform“ des Konklaveverfahrens erwägt. Es wird spekuliert, dass eine solche „Reform“ nicht stimmberechtigte Kardinäle über achtzig Jahre von jeglicher Rolle in einem päpstlichen Interregnum ausschließen und sie aus den Generalkongregationen ausschließen würde, in denen sie derzeit eine Stimme haben. An ihre Stelle solle eine Mischung aus Laien, Geistlichen und Ordensleuten treten. Dann sollten sich kleine Gruppen, darunter sowohl Kardinalwähler als auch diese anderen, treffen und dabei die von der Synode 2023 unterstützte "Gespräche im Geiste“-Methodik nutzen, um zu "erkennen“, was die Kirche von einem neuen Papst braucht.
Mir fallen sofort mehrere schwerwiegende Probleme ein. Denn auch wenn es heutzutage vielleicht keine katholischen Monarchen gibt, die daran interessiert sind, ein Konklave durch ein Veto zu beeinflussen, würden andere weltliche Mächte sicherlich versuchen, andere Formen eines "Veto“ auszuüben.
Die Eröffnung der Vorwahldiskussionen außerhalb des Kardinalskollegiums würde unweigerlich Druck seitens der Weltmedien und der sozialen Medien mit sich bringen, und dieser Druck wäre ebenso unweigerlich von der Agenda bestimmt. Regierungen, die der Kirche feindlich gesinnt sind, würden zweifellos ihre Ruder in den Gewässern des Konklaves zu Wasser bringen wollen; China, Russland, Kuba und Venezuela fallen mir sofort ein, und es könnten durchaus noch andere sein. Dann gibt es die milliardenschweren Philanthropen, die verstehen, dass die katholische Kirche die letzte große globale Institution ist, die der Regenbogenagenda der weltweiten sozialen Transformation, die sie seit Jahrzehnten vorantreiben, im Weg steht; Diese Männer und Frauen haben es bereits für angebracht gehalten, Millionen von Dollar in Abtreibungsreferenden in historisch katholischen Ländern zu stecken, und es gibt keinen Grund zu der Annahme, dass sie sich darüber ärgern würden, ihr Vermögen zu nutzen, um die Vorwahldiskussionen während eines päpstlichen Interregnums zu beeinflussen, auf Grund der Annahme, dass die Gestaltung dieser Diskussionen einen entscheidenden Einfluss auf die Abstimmung haben würde, wenn die Kardinalwähler im Konklave eingeschlossen sind.
Dieser Druck wäre vorhanden, wenn die aktuellen Konklaveregeln nicht geändert würden. Aber wenn man die Diskussionen vor der Abstimmung auch für Nicht-Kardinäle öffnet und gleichzeitig die Stimmen einiger der weisesten Ältesten der Kirche mundtot macht, ist es weitaus wahrscheinlicher, dass dieser Druck auch eine echte Wirkung haben würde.
Und das sollte wirklich nicht passieren."
Quelle: G. Weigel, firstthings
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