Relatio – Circulus Germanicus
Moderator: Card. SCHÖNBORN, O.P. Christoph
Relator: S.E. Mons. KOCH Heiner
Mit großer Betroffenheit und Trauer haben wir die öffentlichen Äußerungen einzelner Synodenväter zu Personen, Inhalt und Verlauf der Synode wahrgenommen. Dies widerspricht dem Geist des Zusammengehens, dem Geist der Synode und ihren elementaren Regeln. Die gebrauchten Bilder und Vergleiche sind nicht nur undifferenziert und falsch, sondern verletzend. Wir distanzieren uns entschieden.
In der deutschsprachigen Gruppe war es ein gemeinsames Anliegen, den Titel der Relatio finalis „Die Berufung und Sendung der Familie in Kirche und Welt von heute“ durch den Untertitel „Überlegungen und Vorschläge für den Heiligen Vater, Papst Franziskus“ zu ergänzen, um so die Einordnung des Textes, der kein Beschlussdokument darstellt, klar zum Ausdruck zu bringen. Für die Einleitung regen wir an, auf die weltweiten Umfragen Bezug zu nehmen und Dank und Wertschätzung zum Ausdruck zu bringen.
Im Sinn einer deutlicheren Betonung der Familie als Subjekt der Pastoral soll benannt werden, dass christliche Familien berufen sind, das Evangelium von der Ehe, das ihnen anvertraut ist, durch ihr Leben zu bezeugen. Die christlichen Eheleute und Familien sind damit Teil der neuen Familie Christi, seiner Kirche. So dürfen die Eheleute Sakrament sein für die Welt. Die „neue Familie Jesu Christi“, die Kirche, soll die Eheleute zu diesem Zeugnis ermutigen, stärken und befähigen. Dabei lernt die Kirche immer auch selbst von den Lebens- und Glaubenserfahrungen der Eheleute und Familien.
An dieser Stelle war uns ein Bekenntnis wichtig: Im falsch verstandenen Bemühen, die kirchliche Lehre hochzuhalten, kam es in der Pastoral immer wieder zu harten und unbarmherzigen Haltungen, die Leid über Menschen gebracht haben, insbesondere über ledige Mütter und außerehelich geborene Kinder, über Menschen in vorehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften, über homosexuell orientierte Menschen und über Geschiedene und Wiederverheiratete. Als Bischöfe unserer Kirche bitten wir diese Menschen um Verzeihung.
Ausführlich haben wir uns auch über den Zusammenhang von Sprache, Denken und Handeln gerade im Hinblick auf eine humane Gestaltung der menschlichen Sexualität ausgetauscht. Eine angemessene und erneuerte Sprache ist entscheidend vor allem für die Hinführung heranwachsender Kinder und Jugendlicher zu einer gereiften menschlichen Sexualität. Diese ist in erster Linie Aufgabe der Eltern und darf nicht allein dem schulischen Unterricht oder den Medien und sozialen Medien überlassen werden. Vielen Eltern und in der Seelsorge Tätigen fällt es schwer, eine sachgerechte und zugleich respektvolle Sprache zu finden, die die Aspekte der biologischen Geschlechtlichkeit in den Gesamtzusammenhang von Freundschaft, Liebe, bereichernder Komplementarität und gegenseitiger Hingabe von Frau und Mann stellt.
So muss das Axiom „Jeder Ehevertrag unter Christen ist per se ein Sakrament“ neu bedacht werden. In nicht mehr homogenen christlichen Gesellschaften oder Ländern mit unterschiedlicher kultureller und religiöser Prägung kann ein christliches Verständnis der Ehe auch bei Katholiken nicht ohne weiteres vorausgesetzt werden. Ein Katholik ohne Glauben an Gott und seine Offenbarung in Jesus Christus kann nicht automatisch eine sakramentale Ehe vollziehen ohne oder sogar gegen sein Wissen und seinen Willen. Es fehlt die Intention, wenigstens das mit diesem Geschehen zu wollen, was die Kirche darunter versteht. Zwar kommen die Sakramente nicht durch den Glauben des Empfängers zustande, aber auch nicht ohne ihn oder gar gegen ihn; zumindest bleibt die Gnade unfruchtbar, weil sie nicht mit dem Glauben, der durch die Liebe bestimmt ist, frei willentlich aufgenommen wird.
Wir haben über den Zusammenhang von Tauf- und Ehesakrament und der Notwendigkeit des Glaubens gesprochen.
Das katholische Glaubensbekenntnis zur Ehe gründet auf den Worten des Herrn in der Heiligen Schrift und der Apostolischen Tradition und wurde durch das Lehramt in seiner Substanz treu bewahrt. Dennoch gibt es in der theologischen Ausarbeitung Spannungen zwischen dem dogmatischen, moraltheologischen und kanonistischen Zugang, die in der pastoralen Praxis zu Schwierigkeiten führen können.
So muss das Axiom „Jeder Ehevertrag unter Christen ist per se ein Sakrament“ neu bedacht werden. In nicht mehr homogenen christlichen Gesellschaften oder Ländern mit unterschiedlicher kultureller und religiöser Prägung kann ein christliches Verständnis der Ehe auch bei Katholiken nicht ohne weiteres vorausgesetzt werden. Ein Katholik ohne Glauben an Gott und seine Offenbarung in Jesus Christus kann nicht automatisch eine sakramentale Ehe vollziehen ohne oder sogar gegen sein Wissen und seinen Willen. Es fehlt die Intention, wenigstens das mit diesem Geschehen zu wollen, was die Kirche darunter versteht. Zwar kommen die Sakramente nicht durch den Glauben des Empfängers zustande, aber auch nicht ohne ihn oder gar gegen ihn; zumindest bleibt die Gnade unfruchtbar, weil sie nicht mit dem Glauben, der durch die Liebe bestimmt ist, frei willentlich aufgenommen wird.
Auch stellt sich die Frage bei unseren Mitchristen, die ihrem Bekenntnis gemäß die Sakramentalität der Ehe (mit ihren darauf sich ergebenden Wesenseigenschaften) ablehnen, ob ihrer Glaubensüberzeugung entgegen eine sakramentale Ehe zustande gekommen ist. Das würde nicht bedeuten, dass man von katholischer Seite die Legitimität nicht-katholischer Ehen bestreitet oder auch das Gnadenwirken Gottes in nichtsakramentalen Ehen in Frage stellt. Wir erkennen die Vielfalt der Studien zu dieser Frage an und empfehlen ein vertieftes Studium dieser Fragen mit dem Ziel einer lehramtlichen Neubewertung und einer größeren Kohärenz der dogmatischen, moraltheologischen und kanonistischen Aussagen zur Ehe mit der pastoralen Praxis.
Eine Ergänzung haben wir zu den interkonfessionellen Ehen: Im Hinblick auf das Thema der interkonfessionellen Ehe müssen vor allem die positiven Aspekte und die besondere Berufung einer solchen Ehe erwähnt werden, da die nicht katholischen Christen keineswegs außerhalb der einen Kirche stehen, sondern ihr durch die Taufe und einer gewissen, wenn auch unvollständigen, Gemeinschaft angehören (vgl. UR 3). Auch die interkonfessionelle Ehe ist als Hauskirche anzusehen und hat eine spezifische Berufung und Aufgabe, die im Austausch der Gaben innerhalb des Ökumenismus des Lebens besteht.
Im Hinblick auf die Bedeutung der Familie in Gesellschaft und Staat unterstrich die Arbeitsgruppe als Ausgangspunkt, dass Ehe und Familie dem Staat vorausgehen. Sie sind Grundlage und „Lebenszelle der Gesellschaft“ (AA 11). Ohne Familien kann kein Gemeinwesen bestehen. Deshalb ist das politische Gemeinwesen verpflichtet, alles zu tun, um diese „Lebenszelle“ zu ermöglichen und dauerhaft zu fördern. Die immer wieder beklagte „strukturelle Rücksichtslosigkeit“ gegenüber Familien ist zu überwinden. Mittel dazu sind vor allem der Zugang zu Wohnung und Arbeit, die Ermöglichung von Bildung und Kinderbetreuung sowie ein fairer Familienleistungsausgleich in der Steuergesetzgebung, der das, was Familien der Gesellschaft geben, in gerechter Weise anerkennt. Es muss klar sein: Nicht die Familie hat sich wirtschaftlichen Interessen unterzuordnen, sondern umgekehrt. Der Einsatz für die Familie steht im Zentrum der katholischen Soziallehre, die ein unverzichtbarer Teil der kirchlichen Verkündigung und der Evangelisierung ist. Alle Christen sind aufgerufen, sich im Feld der politischen Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu engagieren und so zu helfen, dass Familien besser leben und sich entfalten können. Dabei muss die Politik besonders das Prinzip der Subsidiarität beachten und darf die Rechte der Familien nicht einschränken. Hier ist an die „Charta der Familienrechte“ zu erinnern. Die Kirche insgesamt soll sich mit ihrem Engagement im Bereich von Familienbildung, Kindergärten, Schulen, Beratungsstellen und Einrichtungen der Familienhilfe aktiv und exemplarisch einbringen.
Im Hinblick auf die Ehevorbereitung war es der Arbeitsgruppe ein Anliegen, darauf hinzuweisen, dass ein kurzes Gespräch oder eine knappe Einführung hier nicht ausreichen. Da viele Brautleute nicht auf eine vom Glauben geprägte Erziehung aufbauen können, wird die Einführung eines Ehekatechumenats dringend empfohlen, das wenigstens einige Monate dauert, um wirklich zu einem reifen, vom Glauben getragenen Ja-Wort zu kommen, das auch um die Endgültigkeit des Ehebundes weiß und auf die Treue Gottes vertraut.
Auch der Aspekt der verantworteten Elternschaft war einer der zentralen Gesprächsgegenstände der Arbeitsgruppe. Nach der Schöpfungsordnung Gottes sind die eheliche Liebe von Mann und Frau und die Weitergabe des menschlichen Lebens aufeinander hingeordnet. Gott hat Mann und Frau zur Teilnahme an seinem schöpferischen Wirken und gleichsam zu Interpreten seiner Liebe berufen und die Zukunft der Menschheit in ihre Hände gelegt. Diesen Schöpfungsauftrag sollen Mann und Frau im Sinne einer verantworteten Elternschaft verwirklichen. Sie sollen sich im Angesicht Gottes unter Erwägung ihrer gesundheitlichen, wirtschaftlichen, seelischen und sozialen Situation, ihres eigenen Wohles und des Wohles ihrer Kinder, wie des Wohles der Gesamtfamilie und der Gesellschaft ein Urteil über Zahl und zeitlichen Abstand ihrer Kinder bilden (GS 50). Dem personalen und menschlich ganzheitlichen Charakter der ehelichen Liebe entsprechend ist der rechte Weg der Familienplanung das einvernehmliche Gespräch der Eheleute, die Rücksicht auf den Rhythmus und der Respekt vor der Würde des Partners. In diesem Sinne sollen die Enzyklika Humanae vitae (10–12) und das Apostolische Schreiben Familiaris consortio (14, 28–35) neu erschlossen werden und entgegen einer oft lebens- und teilweise kinderfeindlichen Mentalität die Bereitschaft zu Kindern geweckt werden.
Immer wieder sollen junge Eheleute ermutigt werden, Kindern das Leben zu schenken. Damit wächst die Offenheit für das Leben in Familie, Kirche und Gesellschaft. Dabei kann die Kirche durch ihre zahlreichen Einrichtungen für Kinder zu einer höheren Kinderfreundlichkeit in der Gesellschaft, aber auch in der Kirche beitragen. Die Wahrnehmung der verantworteten Elternschaft setzt die Bildung des Gewissens voraus. Das Gewissen ist „die verborgenste Mitte und das Heiligtum im Menschen, wo er allein ist mit Gott, dessen Stimme in diesem Innersten zu hören ist“ (GS 16). Je mehr sich Eheleute auf den Weg machen, um im Gewissen auf Gott zu hören und je mehr sie sich dabei geistlich begleiten lassen, umso mehr werden sie in ihrer Entscheidung innerlich frei von affektiver Neigung und von Anpassung an Verhaltensweisen ihrer Umwelt. Um dieser Freiheit des Gewissens willen weist die Kirche aufgezwungene staatliche Maßnahmen zugunsten von Empfängnisverhütung, Sterilisation oder gar Abtreibung mit aller Kraft zurück.
Wir haben ausführlich diskutiert über die Integration der zivil wiederverheirateten Geschiedenen in die kirchliche Gemeinschaft.
Es ist bekannt, dass in beiden Sessionen der Bischofssynode intensiv über die Frage gerungen wurde, ob und inwieweit wiederverheiratete Geschiedene, wenn sie am Leben der Kirche teilnehmen wollen, unter bestimmten Voraussetzungen die Sakramente der Buße und der Eucharistie empfangen können. Die Debatten haben gezeigt, dass es hier keine einfachen und generellen Lösungen gibt. Wir Bischöfe haben die mit diesen Fragen verbundenen Spannungen ebenso erlebt wie viele unsere Gläubigen, deren Sorgen und Hoffnungen, Warnungen und Erwartungen uns in unseren Beratungen begleitet haben.
Die Diskussionen zeigen deutlich, dass es einiger Klärungen und Vertiefungen bedarf, um die Komplexität dieser Fragen im Licht des Evangeliums, der Lehre der Kirche und mit der Gabe der Unterscheidung weiter zu vertiefen. Einige Kriterien können wir freilich nennen, die zur Unterscheidung helfen. Das erste Kriterium gibt der hl. Papst Johannes Paul II. in FC 84, wenn er dazu einlädt: „Die Hirten mögen beherzigen, dass sie um der Liebe willen zur Wahrheit verpflichtet sind, die verschiedenen Situationen gut zu unterscheiden. Es ist ein Unterschied, ob jemand trotz aufrichtigen Bemühens, die frühere Ehe zu retten, völlig zu Unrecht verlassen wurde oder ob jemand eine kirchlich gültige Ehe durch eigene schwere Schuld zerstört hat. Wieder andere sind eine neue Verbindung eingegangen im Hinblick auf die Erziehung der Kinder und haben manchmal die subjektive Gewissensüberzeugung, dass die frühere, unheilbar zerstörte Ehe niemals gültig war.“ Es ist deshalb Aufgabe der Hirten, zusammen mit dem Betroffenen diesen Weg der Unterscheidung zu gehen. Dabei wird es hilfreich sein, gemeinsam in ehrlicher Prüfung des Gewissens Schritte der Besinnung und der Buße zu gehen. So sollten sich die wiederverheirateten Geschiedenen fragen, wie sie mit ihren Kindern umgegangen sind, als die eheliche Gemeinschaft in die Krise geriet? Gab es Versuche der Versöhnung? Wie ist die Situation des verlassenen Partners? Wie ist die Auswirkung der neuen Partnerschaft auf die weitere Familie und die Gemeinschaft der Gläubigen? Wie ist die Vorbildwirkung auf die Jüngeren, die sich für die Ehe entscheiden sollen? Eine ehrliche Besinnung kann das Vertrauen in die Barmherzigkeit Gottes stärken, die niemandem verweigert wird, der sein Versagen und seine Not vor Gott bringt.
Ein solcher Weg der Besinnung und der Buße kann im forum internum, im Blick auf die objektive Situation im Gespräch mit dem Beichtvater, zur persönlichen Gewissensbildung und zur Klärung beitragen, wie weit ein Zugang zu den Sakramenten möglich ist. Jeder muss sich selber prüfen gemäß dem Wort des Apostels Paulus, das für alle gilt, die sich dem Tisch des Herrn nähern: „Jeder soll sich selbst prüfen; erst dann soll er von dem Brot essen und aus dem Kelch trinken. Denn wer davon ißt und trinkt, ohne zu bedenken, daß es der Leib des Herrn ist, der zieht sich das Gericht zu, indem er ißt und trinkt. (…) Gingen wir mit uns selbst ins Gericht, dann würden wir nicht gerichtet.“ (1 Kor 11, 28–31)
Die Modi zum dritten Teil des Instrumentum laboris wurden ebenso wie die Modi zu den beiden ersten Teilen im guten synodalen Geist bearbeitet und einstimmig beschlossen.
[Source - Bollettino]
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