auf dem Petersplatz
Brüder und Schwestern, guten Tag und herzlich willkommen!
Das 2. Kapitel der Konzilsverfassung „Gaudium et spes“ (GS), gewidmet der menschlichen Gemeinschaft, lädt dazu ein, die „Zunahme der gegenseitigen Verflechtungen unter den Menschen“ als einen der „charakteristischsten Aspekte der heutigen Welt“ zu betrachten (Nr. 23). Diese Realität muss jedoch „grundlegender in jener Gemeinschaft von Personen,“ ihre Erfüllung finden, wofür „eine gegenseitige Achtung der allseits erfaßten geistigen Würde“ unerlässlich ist (ebd.).
Es handelt sich um Aussagen, die in unserer Zeit noch dringlicher geworden sind. Einerseits eröffnen nämlich der technologische Fortschritt, die Verbreitung der Massenmedien und der sozialen Medien sowie der stetig wachsende Einsatz künstlicher Intelligenz neue Möglichkeiten und überwinden Grenzen und Entfernungen; andererseits tendieren Beziehungen so dazu, immer unpersönlicher, immer virtueller zu werden, und man riskiert, sich daran zu gewöhnen, Entscheidungen an Algorithmen zu delegieren, obwohl sie allein dem menschlichen Gewissen obliegen. Dafür zu sorgen, dass soziale Beziehungen echte Bedeutung und persönliche Tiefe haben, ist in dieser Hinsicht der Beitrag, den die christliche Gemeinschaft anbietet.
Das Konzil lädt dazu ein, Kriterien und Kraft aus dem Schöpfungsplan Gottes zu schöpfen, der gewollt hat, dass „alle Menschen eine Familie bilden und einander in brüderlicher Gesinnung begegnen“; deshalb ist „die Liebe zu Gott und zum Nächsten das erste und größte Gebot“, das in Christus seine volle Offenbarung und seine vollkommene Verwirklichung gefunden hat (vgl. GS, 24).
Die Vervollkommnung des Menschen und die Entwicklung der Gesellschaft müssen als eng miteinander verknüpft betrachtet werden: Sie einander entgegenzusetzen oder voneinander zu trennen, hieße, sie zunichte zu machen. Die Geschichte, auch die jüngste, bestätigt diese Wahrheit klar und daher darf man nicht müde werden, gemeinsam mit den Vätern des Zweiten Vatikanischen Konzils zu bekräftigen, dass aufgrund der „gesellschaftlichen Natur des Menschen, der Fortschritt der menschlichen Person und das Wachsen der Gesellschaft als solcher sich gegenseitig bedingen.“ (GS, 25).
In diesem Zusammenhang bekräftigt „Gaudium et spes“, dass die Vielfalt der Menschen und Völker in der Welt nicht als Gefahr oder Bedrohung betrachtet werden darf, sondern als Potenzial für Bereicherung und Wachstum. Die Gegensätze, die manchmal in Gewalt ausarten, sind eine Folge der Macht der Sünde und der Art und Weise, wie diese die Denkweisen und Handlungen auf allen Ebenen beeinflusst und Zerstörung und Tod verursacht. Es gilt, sich immer mehr der Logik der Gegenseitigkeit, des Teilens und der Fürsorge zu öffnen, wie es auch zwischen den verschiedenen Gliedern des menschlichen Leibes geschieht (vgl. 1 Kor 12,21–25).
An dieser Stelle bietet die Pastoralkonstitution auch eine prägnante Definition des „Gemeinwohls“ und erinnert daran, dass es in der „Gesamtheit jener Bedingungen des gesellschaftlichen Lebens, die sowohl den Gruppen als auch deren einzelnen Gliedern ein volleres und leichteres Erreichen der eigenen Vollendung ermöglichen“ besteht. (GS, 26).
Gleichzeitig erkennt sie die gegenseitige Abhängigkeit der Völker an und bekräftigt, dass „jede Gruppe den Bedürfnissen und berechtigten Ansprüchen anderer Gruppen, ja dem Gemeinwohl der ganzen Menschheitsfamilie Rechnung tragen muß“ (GS, 26).
Ausgehend von diesem Ansatz weisen die Konzilsväter dann auf einige „praktische und dringlichere Folgerungen“ hin (GS, 27). An erster Stelle steht die Achtung der menschlichen Person. In „Gaudium et spes“ heißt es: „Was ferner zum Leben selbst in Gegensatz steht, wie jede Art Mord, Völkermord, Abtreibung, Euthanasie und auch der freiwillige Selbstmord; was immer die Unantastbarkeit der menschlichen Person verletzt, wie Verstümmelung, körperliche oder seelische Folter und der Versuch, psychischen Zwang auszuüben; was immer die menschliche Würde angreift, wie unmenschliche Lebensbedingungen, willkürliche Verhaftung, Verschleppung, Sklaverei, Prostitution, Mädchenhandel und Handel mit Jugendlichen, sodann auch unwürdige Arbeitsbedingungen, bei denen der Arbeiter als bloßes Erwerbsmittel und nicht als freie und verantwortliche Person behandelt wird: all diese und andere ähnliche Taten sind an sich schon eine Schande“ (ebd.)
Zweite Konsequenz: Respekt und Liebe auch gegenüber Gegnern oder gegenüber denen, deren Denk- und Handlungsweisen sich von den eigenen unterscheiden (vgl. GS, 28).
Drittens: die grundlegende Gleichheit aller Menschen, die soziale Gerechtigkeit erfordert. Im Dokument heißt es: „jede Form einer Diskriminierung in den gesellschaftlichen und kulturellen Grundrechten der Person, sei es wegen des Geschlechts oder der Rasse, der Farbe, der gesellschaftlichen Stellung, der Sprache oder der Religion, muß überwunden und beseitigt werden, da sie dem Plan Gottes widerspricht.“ (GS, 29)
Schließlich rufen die Konzilsväter dazu auf, die individualistische Mentalität zu überwinden und eine Haltung der Verantwortung und Beteiligung einzunehmen (vgl. GS, 30–31).
Liebe Brüder und Schwestern, diese Sichtweise der Menschheit als „Gemeinschaft von Menschen“ ist ein wertvolles Vermächtnis, das uns das Zweite Vatikanische Konzil hinterlassen hat. Sie hilft uns allen, eine persönliche und gemeinschaftliche Unterscheidung vorzunehmen, um die sozialen und politischen Vorhaben von heute verantwortungsbewusst anhand der Kriterien der Menschenwürde, der sozialen Gerechtigkeit und der freien Mitwirkung am Aufbau des Gemeinwohls zu bewerten. Denn die Zukunft der Menschheit hängt vom Engagement jedes Einzelnen ab, mit Gott und den Geschwistern zusammenzuarbeiten, um eine menschlichere Welt aufzubauen (vgl. GS, 30)."
Quelle: S. Stahlhofen, vaticannews
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