Freitag, 22. Oktober 2021

Fr. Hunwicke spricht...

bei liturgicalnotes heute über die schwierige Frage, ob die Himmelsbewohner auf etwas neidisch sein könnten, was die Erdbewohner besitzen. 
Hier geht´s zum Original:  klicken

                                                              "SI QUID EST"

-Wenn es etwas gibt-

Meine Handkopie des alten Missale ist wunderschön- in rotes Leder eingebunden, mit echtem Blattgold an den Blattseiten, aus der Druckerei Mechliniae e Typographia Haniquinana MDCCCXL. Manchmal öffnet es sich von selbst beim Dekret Urbans VIII - eines großen Latein-Stilisten, obwohl ich Ihnen immer wieder sage, daß er seine horazianischen Hände von den Hymnen des Offfiziums hätte lassen sollen. 

Hier eine Wiedergabe des Beginns: ich betrachte den als wunderbares Rhetorik-Beispiel, das 1634 noch natürlich war und das wir zu unserem eigenen Nachteil völlig vergessen haben. "Wenn es in den Angelegenheiten der Menschen etwas offensichtlich Göttliches gibt, um das uns die Bewohner des Himmels (wenn sie Neid erleben würden) beneiden könnten, so ist es sicherlich das Heiligste Messopfer, durch dessen Gabe die Menschen in gewisser Vorahnung den Himmel auf Erden besitzen, wenn sie den Schöpfer des Himmels und der Erde selbst vor Augen haben und mit ihren Händen ergreifen können. Aus diesem Grund sollten die Sterblichen umso mehr danach streben, die ihm gebührende Anbetung und Ehre zu erweisen und sich vor den Engeln- die Nachlässigkeit hassen- hüten, die mit uns in der Verehrung wetteifern."

Etwas später bezieht er sich auf den Brevier und das Missale -als die Flügel mit denen der Priester, wie die Cherubim der antiken mystischen Bundeslade, sich täglich zumn waqahren Gnadenthron der Welt ausstreckt. Übrigens benutzt Therses von Lisieux die gleiche Trope (in Bezug auf die Leiden ihres nun seliggesprochenen Vaters, die für seine Familie eine spirituelle Gelegenheit waren "qui doit causer une sainte jalousie aux Anges de la Celeste cour"). Ich gehe davon aus, daß die erfahrenen Leser weitere Beispiele liefern können."

Quelle: liturgicalnotes, Fr. J.Hunwicke

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Mit dem Posten eines Kommentars erteilen Sie die nach der DSGVO nötige Zustimmung, dass dieser, im Falle seiner Freischaltung, auf Dauer gespeichert und lesbar bleibt. Von der »Blogger« Software vorgegeben ist, dass Ihre E-Mail-Adresse, sofern Sie diese angeben, ebenfalls gespeichert wird. Daher stimmen Sie, sofern Sie Ihre email Adresse angeben, einer Speicherung zu. Gleiches gilt für eine Anmeldung als »Follower«. Sollten Sie nachträglich die Löschung eines Kommentars wünschen, können Sie dies, unter Angabe des Artikels und Inhalt des Kommentars, über die Kommentarfunktion erbitten. Ihr Kommentar wird dann so bald wie möglich gelöscht.