In seiner heutigen Kolumne für Monday at the Vatican hat sich A. Gagliarducci Gedanken über ein kommendes Konsistorium und die Ernennung neuer Kardinäle gemacht. Hier geht´s zum Original: klicken
"LEO XIV: VOR SEINER ERSTEN ERNENNUNG VON KARDINÄLEN"
"Bislang war die Amtsführung Leos XIV. von außerordentlicher Umsicht und einer gewissen Kontinuität geprägt. Der Papst hat nur wenige, eher geringfügige Anpassungen vorgenommen, ohne dabei den umfassenden Reformrahmen seines unmittelbaren Vorgängers anzutasten. Er hat am Gedanken der Synodalität festgehalten, diesem jedoch nicht jene zentrale Bedeutung beigemessen, die sie – zumindest auf der Ebene der Rhetorik – während des Pontifikats von Papst Franziskus innehatte. Bei seinen Personalentscheidungen hat er fast durchweg auf Männer zurückgegriffen, die bereits unter Papst Franziskus tätig waren.
Bald jedoch wird der Moment kommen, in dem das Pontifikat Leos XIV. eine definitive Gestalt annehmen muss: nämlich dann, wenn der Papst ein Konsistorium zur Ernennung neuer Kardinäle einberuft.
Dies ist im Allgemeinen der Fall, und es spricht alles dafür, dass Leo zumindest in dieser Hinsicht keine Ausnahme bildet. Als Leo XIV. gewählt wurde, zogen 134 wahlberechtigte Kardinäle in die Sixtinische Kapelle ein – die höchste Zahl in der Geschichte.
Paul VI. hatte die Höchstzahl der wahlberechtigten Kardinäle auf 120 festgelegt, und diese Regel wurde nie geändert. Päpste können jedoch Ausnahmen zulassen. Johannes Paul II. hatte die Grenze von 120 Wahlberechtigten zwar bereits überschritten, doch handelte es sich dabei um einen kalkulierten Schritt, da er wusste, dass viele Kardinäle bald das 80. Lebensjahr vollenden und somit aus dem Kreis der Wahlberechtigten ausscheiden würden. Tatsächlich nahmen an dem Konklave, das Benedikt XVI. wählte, weniger als 120 wahlberechtigte Kardinäle teil. Leo XIV. ist kein Mann, der Ausnahmen von etablierten Regeln und Traditionen macht; daher hat er bislang abgewartet, bis die Zahl der wahlberechtigten Kardinäle zurückging. Derzeit gibt es 116 wahlberechtigte Kardinäle, womit man vier unter der Obergrenze von 120 liegt.
Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass sich das erste Konsistorium Leos XIV. auf lediglich vier neue Kardinäle beschränken wird. Ein Blick auf die Mitgliederliste des Kardinalskollegiums zeigt, dass im kommenden Jahr zwölf Kardinäle ihr 80. Lebensjahr vollenden werden. Folglich wird die Zahl der wahlberechtigten Kardinäle Ende 2027 bei 104 liegen. Dies gibt Leo XIV. die Möglichkeit, 16 Kardinalshüte zu vergeben. Er könnte dies tun, indem er die Obergrenze von 120 kurzzeitig überschreitet, in dem Wissen, dass die Gesamtzahl der Wahlberechtigten ohnehin in absehbarer Zeit wieder auf oder unter diesen Grenzwert sinken würde.
Hartnäckige Gerüchte sprechen von einem Konsistorium zur Ernennung neuer Kardinäle im Februar. Leo XIV. hat jedoch bekundet, mindestens zweimal jährlich ein Konsistorium für Beratungen abhalten zu wollen; zwei solcher Versammlungen haben bereits stattgefunden: eine im Januar 2026 und eine weitere im Juli desselben Jahres. Es ist daher wahrscheinlich, dass im Februar ein weiteres Konsistorium dieser Art stattfinden wird, und es ist möglich, dass der Papst bei dieser Gelegenheit neue Kardinäle ernennen wird. Angesichts der 16 möglichen neuen Kardinalshüte stellt sich die Frage: Welche Profile wird Leo XIV. bevorzugen? Diese Frage ist berechtigt, und einige frühe Entscheidungen des Pontifikats Leos könnten hierfür erste Anhaltspunkte liefern.