Nicht alles dreht sich um die FSSPX. Wie Mario Galgano für vaticannews berichtet, hat Papst Leo XIV in einem Motu Proprio die Statuten des Vikariats der Diözese Rom geändert. Hier geht´s zum Original: klicken
"PAPST LEO XIV PASST DIE VERFASSUNG DES VIKARIATS VON ROM AN"
Das vatikanische Presseamt hat an diesem Dienstag das Motu Proprio Confirma Fratres Tuos von Papst Leo XIV. veröffentlicht, mit dem die Apostolische Konstitution In Ecclesiarum Communione zur Organisation des Vikariats von Rom aktualisiert wird.
Drei Jahre nach der Reform durch Papst Franziskus greift der amtierende Papst damit in die Leitungsstrukturen der Diözese Rom ein. In dem Dokument verweist das katholische Kirchenoberhaupt auf den biblischen Auftrag an Petrus, die Brüder zu stärken, und betont, dass kirchliche Strukturen fortlaufend auf den Dienst und die Mission ausgerichtet sein müssen.
Die Revision basiert auf den Erfahrungen seit dem Inkrafttreten der vorherigen Reform im Januar 2023. Am 25. Februar des laufenden Jahres hatte der Papst eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um die bestehenden Regelungen zu prüfen. Die Grundprinzipien der Reform von Papst Franziskus, insbesondere die synodale und missionarische Dimension der Kirche von Rom, bleiben bestehen. Neu formuliert wurde jedoch das Prinzip der Mitverantwortung der Gläubigen am Leben und an der Mission der kirchlichen Gemeinschaft.
Die wesentlichen Änderungen
Die wesentlichen Änderungen betreffen die Führungs- und Verwaltungsstruktur des Vikariats. Das Dokument bestätigt den Kardinalvikar in seiner Funktion als Leiter des Vikariats und ordentlicher Richter der Diözese. Die administrative Koordinierung der Büros wird hingegen der neu geschaffenen Position des Moderator curiae übertragen, der vom Papst für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt wird. Zudem wurden die Bestimmungen für den Vizegerenten und die Weihbischöfe sowie die Verfahren zur Ernennung von Pfarrern und Kaplanen präzisiert.
Im Bereich der Beratungs- und Mitbestimmungsgremien wird der Bischofsrat als ständiges Beratungsorgan neu definiert, um den Kardinalvikar bei pastoralen und administrativen Entscheidungen zu begleiten. Die Struktur der Fachbüros und Dienste sowie die Zusammensetzung der Gerichte des Vikariats bleiben im Vergleich zur Regelung von 2023 weitgehend unverändert. Für die Unabhängige Aufsichtskommission wurde festgelegt, dass deren detaillierte Zuständigkeiten und Arbeitsweisen in einer separaten Geschäftsordnung geregelt werden, während ihre Funktion als internes Kontrollorgan beibehalten wird.
Quelle: M. Galgano, vaticannews